19.09.2023

Eloop: Carsharing-Startup erhält 1,5 Millionen Euro aus der Schweiz

Damit soll die 'Tokenization as a Service'-Plattform des Mobility-Startups weiterentwickelt werden.
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Eloop, 360Grad
(c) Eloop - Das Eloop-Team erhält Kapital für den Ausbau der „Tokenization as a service“-Plattform.

Der Züricher Versorger Energie 360° beteiligt sich mit 1,5 Mio. Euro (laut energate-messenger) am Wiener Startup Eloop. Die Investition erfolgt über den hauseigenen „Smart Energy Innovationsfonds“, der sich auf die Förderung von Startups in den Bereichen Cleantech, Energie, Smart Cities und Mobilität konzentriert.

Eloop: Potential der Tokenisierung

„Besonders überzeugt ist Energie360° von unserem Eloop One Token und der treuen und engagierten Community, die dahinter steht. Genau wie wir sehen sie das Potential der Tokenisierung auch in anderen Bereichen wie der Solarenergie oder der Windkraft. Ein Großteil des Investments wird daher in die Weiterentwicklung unserer ‚Tokenization as a Service‘-Plattform fließen. Da wir uns mit der Plattform auf die Tokenisierung von nachhaltigen Energielösungen spezialisiert haben, können wir gerade bei diesem Projekt enorm von der Expertise von Energie360° profitieren“, teilt das Unternehmen mit.

Wie der brutkasten berichtete, sammelte Eloop bereits im März ein Millionen-Investment ein und holte einen neuen Investor aus den Niederlanden an Bord. Damals gab es bereits Pläne, neben dem Kerngeschäft Mobilität auch die Blockchain-Sparte des Startups weiter auszubauen.

„Eloop ist der erste Carsharing-Anbieter, an dessen Fahrtumsätzen man sich mit Hilfe eines Tokens beteiligen kann. Wir vertreiben den eigenen Eloop One Token über unsere eigens kreierte Plattform. Dieses Modell kann zukünftig auch von anderen Mobilitätsanbietern erworben und angeboten werden“, erklärte damals Leroy Hofer, CEO und Co-Founder von Eloop.

„Sharing“ mehr als physische Assets

Nico Prugger, einer der vier Gründer und CFO von Eloop führt heute aus: „Wir verstehen ‚Sharing‘ nicht nur als geteilte Nutzung physischer Assets, sondern auch als Beteiligung an den Umsätzen, die diese generieren. Im Fall unseres E-Carsharing-Angebots handelt es sich bei besagten Assets um E-Autos, aber es könnten beispielsweise auch Solarpaneele, Windturbinen, E-Scooter oder Elektrofahrräder sein.“

Zur Erklärung: „Die technische Grundlage für die Umsetzung eines solchen „Sharings“ liefert die Blockchain-Technologie. Die Elektroautos von Eloop werden als ‚Decentralized Physical Infrastructure Network‘ (DePIN) in der digitalen Welt gespiegelt. Dieses Netzwerk existiert auf der Blockchain und ermöglicht die Abbildung der E-Autos als digitale Vermögenswerte (Token). Je mehr Token eine Person besitzt, desto größer ihr Anteil an den Umsätzen durch die tokenisierten Assets.

Das DePIN von Eloop besteht mittlerweile aus knapp 100 Tesla (circa die Hälfte der gesamten Flotte), von denen bislang 23 Fahrzeuge tokenisiert wurden. Von den 1.870.000 Eloop One Token, die sich dadurch im Umlauf befinden, sind nach aktuellem Stand noch knapp 8.000 erhältlich. Ein Token entspricht derzeit 1,20 Euro.

Beteiligung an PV-Anlage möglich

„Das E-Carsharing demonstriert, was sich mit Eloop Network bewerkstelligen lässt“, sagt Prugger. „Neben Unternehmen und Entwickler:innen, die nach Finanzierungsmöglichkeiten für ihre Projekte suchen, profitieren vor allem auch Privatpersonen von Eloop Network. Sie können sich beispielsweise an einer PV-Anlage beteiligen, damit einen Beitrag zur Überwindung der Klimakrise leisten und zugleich am erzeugten Strom mitverdienen.“

Nicht über den nötigen Platz oder die finanziellen Mittel für die Umsetzung nachhaltiger Energielösungen zu verfügen – etwa als Bewohner:in eines Mehrparteienhauses oder einer WG – sei Eloop nach kein Ausschlusskriterium mehr, die Energieversorgung von morgen aktiv mitzugestalten.

„Eloop leistet Pionierarbeit“

„Der Umstieg auf erneuerbare Energie ist ein essentieller Schritt, um die Klimaziele zu erreichen. Eloop leistet im Bereich Mobilität Pionierarbeit und wir sind begeistert, den weiteren Weg gemeinsam zu beschreiten und die Idee der Tokenisierung für weitere Geschäftsfelder zu öffnen“, erklärt Metin Zerman, Leiter Startup Investments des Smart Energy Innovationsfonds von Energie 360°. „Was uns am E-Carsharing-Konzept und der neuen Plattform besonders beeindruckt, ist die Aktivierung und Einbindung der Community. Für diese Form des Sharings sehen wir insbesondere bei der Solarenergie großes Potential.“

Community nimmt Konzept an…

Wie gut die Community das Konzept annimmt, zeigt sich laut Prugger nicht nur an den Verkaufszahlen der Eloop One Token: „Viele unserer Token-Halter:innen nutzen die E-Autos auch selbst – und das außerordentlich umsichtig und eifrig. Unserer Erfahrung nach entsteht durch die Beteiligung an den Fahrtumsätzen ein Mittelweg zwischen E-Carsharing und Privat-PKW. Die geteilte Nutzung elektrischer Fortbewegungsmittel etabliert sich so als praktische, alltagstaugliche Alternative zum eigenen Fahrzeug, und das vielzitierte ‚Umdenken‘ findet deutlich schneller statt. Genau diesen Effekt erwarten wir uns auch im Energie-Bereich.“

Eloop stellt für 2024 die ersten tokenisierten Assets aus dem Energie-Bereich in Aussicht.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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