11.05.2020

Elon Musk wollte Tesla-Fabrik trotz Lockdown-Verordnung wieder öffnen

Tesla-Gründer Elon Musk sorgte in den vergangenen Wochen wiederholt mit scharfer Kritik am Corona-Lockdown für Aufsehen. Nun wollte er sogar die Tesla-Fabrik in Fremont, Kalifornien, trotz eines explizite Verbots wieder eröffnen. Das könnte aber auch an einem Missverständnis liegen.
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Elon Musk Tesla - Aktien-Anlage-Tipp
(c) Steve Jurvetson / commons.wikimedia.org: Tesla-Gründer Elon Musk

„FREE AMERICA NOW“ – diesen recht simpel gehaltenen Tweet setzte Elon Musk ende April ab, als der Coronavirus-Lockdown in Kalifornien verlängert wurde. Bei der Präsentation der Quartalszahlen hielt er – in ruhigen Worten – eine Wutrede, nach der die Übertragung sogar (offensichtlich von seinen Mitarbeitern) unterbrochen wurde. „Zu sagen, die Leute dürfen ihr Haus nicht verlassen und werden verhaftet, wenn sie es tun? Das ist faschistisch. Das ist nicht demokratisch. Das ist keine Freiheit. Gebt den Leuten ihre gottverdammte Freiheit zurück“, sagte der Tesla-Chef, erbost darüber, dass seine Fabriken in den USA erzwungenermaßen still stehen.

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Wiedereröffnung der Tesla-Fabrik bereits angekündigt

Vergangene Woche wollte Elon Musk nun scheinbar selbst Nägel mit Köpfen machen. Entgegen klar definierter Lockdown-Bestimmungen ergingen laut Bloomberg und TechCrunch am Donnerstag zwei E-Mails an die Belegschaft der Tesla-Fabrik in Fremont, Kalifornien, wonach 30 Prozent der Arbeiter ihre Arbeit am Freitag, 8. Mai, wieder aufnehmen sollten. Wer genau betroffen sei, werde direkt mitgeteilt.

Missverständnis bei Elon Musk?

Möglich ist allerdings, dass man seitens Tesla nicht absichtlich die Regelungen verletzten wollte, sondern einem Missverständnis auferlag. Denn zuvor hatte der kalifornische Gouverneur Gavin Newsom eine Richtlinie zur Lockdown-Auflockerung ausgegeben, wonach Fabriken am besagten Freitag die Arbeit wieder aufnehmen könnten. Newsom machte jedoch auch explizit darauf aufmerksam, dass lokale Verwaltungen andere Regelungen definieren können.

Klarstellung vom County: Tesla durfte noch nicht öffnen

So war es auch in Alameda County der Fall, wo sich Fremont befindet. Von der Verwaltung hieß es dann auch, man habe Tesla informiert, dass das Werk noch nicht wieder öffnen dürfe, da die County-spezifischen Kriterien im Fall des Autobauers (Anm.: u.a. weil nicht systemrelevant) noch nicht erfüllt seien. „Wir fordern unsere Betriebsstätten innerhalb des Counties wirklich auf, weil unsere örtliche Gesundheitsordnung weiterhin gilt, noch noch etwa eine Woche zuzuwarten, um zu sehen, was nach der ersten Runde der Auflockerung der Beschränkungen passiert“, sagte die Gesundheits-Verantwortliche des Counties dazu in einem offiziellen Statement. Formell gelten die Beschränkungen dort nach derzeitigem Stand noch bis Ende Mai.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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Elon Musk wollte Tesla-Fabrik trotz Lockdown-Verordnung wieder öffnen

  • „FREE AMERICA NOW“ – diesen recht simpel gehaltenen Tweet setzte Elon Musk ende April ab, als der Coronavirus-Lockdown in Kalifornien verlängert wurde.
  • Vergangene Woche wollte Elon Musk nun scheinbar selbst Nägel mit Köpfen machen.
  • Entgegen klar definierter Lockdown-Bestimmungen ergingen laut Bloomberg und TechCrunch am Donnerstag zwei E-Mails an die Belegschaft der Tesla-Fabrik in Fremont, Kalifornien, wonach 30 Prozent der Arbeiter ihre Arbeit am Freitag, 8. Mai, wieder aufnehmen sollten.
  • Möglich ist allerdings, dass man seitens Tesla nicht absichtlich die Regelungen verletzten wollte, sondern einem Missverständnis auferlag.
  • Zwar erging vom kalifornischen Gouverneur die Richtlinie, dass Fabriken wieder öffnen dürfen, in Alameda County, wo sich Fremont befindet, gelten aber schärfere Regeln.

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