24.05.2015

Elon Musk: „Schule war reinste Folter“, für seine Kinder gründete er nun eine eigene

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(c) - websummit: Elon Musk hat eine eigene Schule für seine Kinder und jene von SpaceX Mitarbeitern gegründet.

Elon Musk und sein Imperium. Eine faszinierende Geschichte. Der Mann, der Tesla, Paypal und SpaceX gründete, wird in seiner neu erschienen Biographie als getriebener Egomane beschrieben, der alles dem Erfolg unterordnet. Autor Ashlee Vance hat laut Stern mit Freunden, Geschäftspartnern und Ex-Frauen exklusiv gesprochen und zeichnet das Bild eines brillanten Menschen, über den die meisten Menschen wahrscheinlich sagen würden, dass er verrückt ist.

In dem Buch schreibt Vance etwa, dass Musk nachts nicht schläft, weil er glaubt, dass Larry Page – Google Co-Founder und CEO – eine Flotte künstlich intelligenter Roboter aufbauen könnte, die in der Lage sind, die Menschheit zu zerstören. Musk: „Das macht mir wirklich Sorgen“ (Vor einem ähnlichen Szenario warnt übrigens Stephen Hawking.)

Trotzdem verbindet Musk und Page eine enge Freundschaft. Obwohl das Vermögen des Tesla-Gründers auf rund zwölf Milliarden Dollar geschätzt wird, kann es vorkommen, dass er dem Google-Macher ein SMS schickt und fragt, ob er denn bei ihm übernachten kann. Denn obwohl der Tesla-Sitz in Silicon Valley ist, befindet sich sein Haus in Los Angeles.

Dass Musk den Erfolg über alles stellt, beweist schon, dass er nie auf Flitterwochen gefahren ist. Erst im Jahr 2000 wäre er zum ersten Mal mit seiner Frau auf Urlaub gefahren. Doch kurz nach Beginn der Reise, die sie nach Brasilien und Afrika führte, erkrankte Musk an Malaria. Fast wäre er an der Erkrankung gestorben. Das Learning, das er daraus zog: „Urlaub machen bringt dich um“. Vielleicht haben seine letzte Ex-Frau Talulah Riley, eine Schauspielerin, und Musk sich deswegen scheiden lassen, dafür aber noch einmal geheiratet. Riley über Musk: „Ich weiß noch, wie er sagte: „Mit mir zusammen zu sein, bedeutet, den harten Weg zu wählen.“ Das verstand ich damals noch nicht, jetzt aber sehr wohl. Es ist tatsächlich ziemlich hart mit ihm, ein ziemlich irrer Ritt.“

Schon in Kindheitstagen war offensichtlich, dass er Musk einzigartig ist, denn er saß oft stundenlang am Boden und war in Gedanken versunken. Deshalb dachten seine Eltern anfangs auch, dass er taub sei und waren zu Ärzten gegangen, um Musk zu helfen. Heute sagt seine Mutter, dass sie ihn in diesen Phasen einfach in Ruhe lässt: „Er zieht sich in sein eigenes Hirn zurück, und dann kann man einfach sehen, dass er in einer anderen Welt ist. Er macht das immer noch. Heute lasse ich ihn einfach in Ruhe, weil ich weiß, dass er dann eine neue Rakete oder so etwas entwirft.“

Wie nun bekannt wurde, ist Elon Musk nun auch Gründer einer Schule. Da er die Schule seiner Kinder nicht leiden konnte, rief er kurzerhand seine eigene Bildungsstätte ins Leben. Dies enthüllte er nun in einem Interview mit „Beijing Television“.

„Ad Astra“ (Deutsch: „zu den Sternen“) heißt sie, ist klein und war bis jetzt unbekannt – sie hat nicht einmal eine eigene Website. Es sollen vorwiegend Kinder von Mitarbeitern von SpaceX sie besuchen. Laut Musk zählt die Schule bis jetzt 14 Kinder, 20 sollen es ab Herbst sein. Seine Zukunftsvision ist es, Schulstufen zu verbannen und keine Unterscheidung zwischen Jüngeren oder Älteren zu machen. „Manche Menschen lieben Sprachen. Andere Mathematik. Wiederum andere die Musik“ Es mache daher viel mehr Sinn, die Bildung nach den jeweiligen Fähigkeiten auszumachen. Seine Motivation? „Ich hasste es, in die Schule zu gehen, als ich noch ein Kind war. Es war die reinste Folter“

Quelle: Stern, The Verge

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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