11.04.2023

Elon Musk kontert Mietrückstände mit „Re-Branding“

Auch einer der reichsten Männer der Welt kämpft mit Mietrückständen. Elon Musk streitet seit Monaten mit SRI Nine Market Square LLC, die das Twitter-Hauptquartier vermieten.
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Elon Musk Tesla autonomes Fahren LiDAR
Elon Musk | (c) United States Air Force via Wikimedia Commons

Elon Musk hat wieder einmal seine Verhaltensauffälligkeit unter Beweis gestellt. Der Multi-Milliardär hat am Wochenende das „W“ am Firmensitz von Twitter aus dem Logo des Social-Media-Konzerns entfernen lassen.

Musk streitet mit Vermieter

Von seinem Vermieter bekam Musk daraufhin einen Rüffel. Das „W“ im Logo dürfe nicht abgenommen werden, sei ihm verordnet worden, schrieb Musk selbst auf Twitter. Er löste das Problem kurzerhand damit, dass er das „W“ weiß übermalen ließ. Auf Twitter schrieb Musk, dass das „Problem gelöst“ sei.

Der Streit mit dem Vermieter ist für Musk jedenfalls nicht neu. Bereits bei der Übernahme des Social-Media-Konzerns hatte der verhaltensauffällige Milliardär angekündigt, das Headquarter in San Francisco in eine Obdachlosenunterkunft umzuwandeln – dazu ist es nicht gekommen.

Mietrückstände bei Elon Musk

Der Ankündigung ließ Musk aber keine Taten folgen, der Tweet, der das Vorhaben ankündigte, ist mittlerweile gelöscht. Mittlerweile gibt es aber andere Probleme zwischen dem Tech-CEO und dem Immobilienunternehmen SRI Nine Market Square LLC.

Denn neben dem „W“ im Firmenlogo fehlen dem Vermieter für die Monate Dezember 2022 und Januar 2023 laut San Francisco Business Times auch rund 3,4 Millionen Dollar an Miete von Twitter. Das neue Logo „Titter“ könnte Musk daher als bewusste Provokation nutzen. Denn „Titter“ steht im englischen auch „nervöses, affektiertes oder teilweise unterdrücktes Lachen„. Der Unternehmer William LeGate, der das veränderte Logo bemerkte, nannte Musks „Re-branding“ jedenfalls einen „Akt beeindruckender Reife“.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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