03.06.2019

Elisabeth Udolf-Strobl: Verwalterin als Übergangs-Wirtschaftsministerin

Über Elisabeth Udolf-Strobl, Wirtschaftsministerin im Übergangskabinett von Kanzlerin Brigitte Bierlein, ist nur weniges öffentlich bekannt. In den nächsten Monaten soll sie, wie auch die anderen Regierungsmitglieder, primär verwalten. Darin hat sie Erfahrung.
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(c) BMDW / Thule G. Jug: Übergangs-Wirtschaftsministerin Elisabeth Udolf-Strobl

„Durch den aktuellen Beschluss des Nationalrates bleiben notwendige Maßnahmen, von der Modernisierung der Lehrberufe, über die Steuerreform bis hin zur Digitalisierung der KMU jetzt offen, da nicht davon auszugehen ist, dass die nun einzusetzende Expertenregierung hier entsprechende Schritte setzen wird. Diese Aufgaben verbleiben als Hausaufgaben für die nächste Bundesregierung“ – das schreibt Ex-Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck in einer Mail an zahlreiche Stakeholder. Tatsächlich ist davon auszugehen, dass ihre Nachfolgerin Elisabeth Udolf-Strobl bis zu den vorgezogenen Neuwahlen (voraussichtlich) im September keine starken Akzente setzen wird.

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Keine Akzente im „freien Spiel der Kräfte“?

Und das ganz unabhängig von ihrer persönlichen Ambition. Denn aufgrund der anlassbezogenen Mehrheitsfindung im Parlament, dem sogenannten „freien Spiel der Kräfte“, ist sie, solange kein breiter Konsens besteht – wie auch die anderen Mitglieder der Übergangsregierung von Kanzlerin Brigitte Bierlein – zum Verwalten verdammt. Genau darin ist sie, betrachtet man jene Auszüge ihrer Vita, die öffentlich bekannt sind, jedoch Expertin.

Wolfgang Schüssel-Wegbegleiterin

1986 war Elisabeth Udolf-Strobl nach einem Dolmetsch-Studium und einem Studium für internationale politische und wirtschaftliche Beziehungen in den Staatsdienst eingetreten. Dort startete sie im damaligen Bundesministerium für Handel, Gewerbe und Industrie. Als Wegbegleiterin von Ex-Bundeskanzler Wolfgang Schüssel war sie ab 1991 Teil dessen Kabinetts im Wirtschaftsministerium. Nach einem kurzen Intermezzo im Außenministerium (sie folgte Schüssel dorthin), landete sie schon 1996 wieder im Wirtschaftsressort, wo sie 1999 Sektionschefin im Bereich Tourismus- und Freizeitwirtschaft wurde.

Verwalterin des kulturellen Erbes

2002 übernahm Udolf-Strobl dann auch die Agenden des Erhalts und der Verwaltung des kulturellen Erbes der Republik Österreich, insbesondere historischer Bauten und Denkmäler. In ihren Zuständigkeitsbereich fielen zuletzt etwa die Burghauptmannschaft, Tiergarten und Schloss Schönbrunn und die Innsbrucker Hofburg.

Medienauftritte: Stellung der Frau und Flusspferd-Badebecken

In den Medien schlug Udolf-Strobl, die seit 2018 auch als Vertreterin des Bundes dem Präsidium von Austrian Standards angehört, nur sehr selten auf. Anlässe waren etwa Preisverleihungen, oder die Eröffnung eines neuen Flusspferd-Badebeckens im Tiergarten Schönbrunn 2018. Genau ein Interview mit der neuen Wirtschaftsministerin kursiert in den weiten des Internets. 2017 sprach sie mit dem Tourismus-Magazin stammgast online über die Stellung von Frauen in ihrer Sektion, im Tourismus und in der gesamten Gesellschaft.

Folgt auf Elisabeth Udolf-Strobl wieder Margarete Schramböck?

Auf Elisabeth Udolf-Strobl könnte übrigens wieder Margarete Schramböck folgen. Zumindest scheint die Ex-Ministerin dieser Option zugeneigt zu sein. In ihrer Mail heißt es nämlich: „Ich habe meinen Einstieg in die Politik nie bereut und hätte gerne noch weiter für Österreich, unsere Unternehmen und die Menschen in diesem Land gearbeitet. Es ist derzeit noch zu früh, um über meine persönliche Zukunft zu entscheiden und aktuell gibt es drängendere Fragen für unser Land. Allerdings bin ich mir sicher, dass unser gemeinsamer Weg noch nicht zu Ende ist und ich freue mich, wenn ihr diesen Weg weiterhin unterstützt“.

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(c) Karin Hackl Wirtschaftsagentur Wien

Die Stadt Wien und die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien haben die Einreichphase für ihr gemeinsames Finanzierungsinstrument Wiener Wachstum gestartet. Insgesamt stehen dafür sieben Millionen Euro Startkapital zur Verfügung. Ziel ist es, die Eigenkapitalbasis wachstumsorientierter Unternehmen zu stärken und ihnen die nächsten Entwicklungsschritte zu ermöglichen.

Bereits im April dieses Jahres wurde das Finanzierungsmodell angekündigt. Hinter der Initiative steht eine gemeinsame Gesellschaft der Wirtschaftsagentur Wien und der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien. Beide Partner stellen jeweils 3,5 Millionen Euro zur Verfügung.

„Mit Wiener Wachstum wollen wir KMU in kritischen Wachstumsphasen gezielt begleiten und Investitionen in Innovation, Internationalisierung sowie Technologie ermöglichen“, erklärt Martin Hauer, Generaldirektor der Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien.

Wer kann sich bewerben?

Das Angebot richtet sich an Wiener Startups, Scaleups sowie KMU aus der Gesundheits- und Digitalwirtschaft. Dazu zählen beispielsweise Unternehmen aus den Bereichen Life Sciences, Medizintechnik, Pharma und Diagnostik sowie Software, Künstliche Intelligenz, Quantentechnologien und Cybersecurity.

Voraussetzung ist unter anderem, dass die Unternehmen als Kapitalgesellschaft eingetragen sind, über ein tragfähiges Geschäftsmodell verfügen und seit „mindestens zwei bis drei Jahren“ eine Betriebsstätte in Wien haben. Unterstützt werden sollen insbesondere Vorhaben zur Skalierung, Internationalisierung, technologischen Weiterentwicklung oder Erweiterung von Produktionskapazitäten.

Keine klassische Förderung, sondern eine Beteiligung

Bei Wiener Wachstum handelt es sich nicht um eine klassische Förderung, sondern um eine Finanzierung. Die vereinbarte Summe wird vollständig an die Unternehmen ausbezahlt. Im Gegenzug führen erfolgreiche Unternehmen später einen vertraglich vereinbarten Anteil ihrer Gewinne an Wiener Wachstum zurück. Diese sollen künftig für weitere Unternehmensfinanzierungen eingesetzt werden und damit einen langfristigen Finanzierungskreislauf schaffen.

„Wir beschreiten mit Wiener Wachstum einen ganz neuen Weg abseits unserer bestehenden Fördermöglichkeiten“, erklärt Vizebürgermeisterin und Wirtschaftsstadträtin Barbara Novak. Die Finanzierung stärke die Eigenkapitalbasis der Unternehmen und werde flexibel an deren Anforderungen angepasst.

Pro Unternehmen sind Finanzierungen zwischen 100.000 und 500.000 Euro möglich. Dabei kommen beispielsweise direkte Unternehmensbeteiligungen oder eigenkapitalähnliche Finanzierungen, etwa in Form qualifizierter Nachrangdarlehen, infrage. Bei direkten Beteiligungen liegt die Beteiligungsquote bei maximal 25 Prozent. Der vorgesehene Beteiligungszeit beträgt sieben bis zehn Jahre mit einer klaren Exitstrategie. Die konkreten Konditionen werden individuell vereinbart.

Einreichungen ab sofort möglich

Interessierte Unternehmen können sich ab sofort über die Website der Wirtschaftsagentur Wien für eine Finanzierung bewerben. Eine fixe Einreichfrist gibt es nicht. Nach einer ersten Prüfung der eingereichten Unterlagen folgen Gespräche über ein mögliches Investment sowie eine vertiefte Unternehmensprüfung. Der gesamte Prozess kann laut Wirtschaftsagentur Wien vier bis sechs Monate dauern.

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