03.06.2019

Elisabeth Udolf-Strobl: Verwalterin als Übergangs-Wirtschaftsministerin

Über Elisabeth Udolf-Strobl, Wirtschaftsministerin im Übergangskabinett von Kanzlerin Brigitte Bierlein, ist nur weniges öffentlich bekannt. In den nächsten Monaten soll sie, wie auch die anderen Regierungsmitglieder, primär verwalten. Darin hat sie Erfahrung.
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(c) BMDW / Thule G. Jug: Übergangs-Wirtschaftsministerin Elisabeth Udolf-Strobl

„Durch den aktuellen Beschluss des Nationalrates bleiben notwendige Maßnahmen, von der Modernisierung der Lehrberufe, über die Steuerreform bis hin zur Digitalisierung der KMU jetzt offen, da nicht davon auszugehen ist, dass die nun einzusetzende Expertenregierung hier entsprechende Schritte setzen wird. Diese Aufgaben verbleiben als Hausaufgaben für die nächste Bundesregierung“ – das schreibt Ex-Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck in einer Mail an zahlreiche Stakeholder. Tatsächlich ist davon auszugehen, dass ihre Nachfolgerin Elisabeth Udolf-Strobl bis zu den vorgezogenen Neuwahlen (voraussichtlich) im September keine starken Akzente setzen wird.

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Keine Akzente im „freien Spiel der Kräfte“?

Und das ganz unabhängig von ihrer persönlichen Ambition. Denn aufgrund der anlassbezogenen Mehrheitsfindung im Parlament, dem sogenannten „freien Spiel der Kräfte“, ist sie, solange kein breiter Konsens besteht – wie auch die anderen Mitglieder der Übergangsregierung von Kanzlerin Brigitte Bierlein – zum Verwalten verdammt. Genau darin ist sie, betrachtet man jene Auszüge ihrer Vita, die öffentlich bekannt sind, jedoch Expertin.

Wolfgang Schüssel-Wegbegleiterin

1986 war Elisabeth Udolf-Strobl nach einem Dolmetsch-Studium und einem Studium für internationale politische und wirtschaftliche Beziehungen in den Staatsdienst eingetreten. Dort startete sie im damaligen Bundesministerium für Handel, Gewerbe und Industrie. Als Wegbegleiterin von Ex-Bundeskanzler Wolfgang Schüssel war sie ab 1991 Teil dessen Kabinetts im Wirtschaftsministerium. Nach einem kurzen Intermezzo im Außenministerium (sie folgte Schüssel dorthin), landete sie schon 1996 wieder im Wirtschaftsressort, wo sie 1999 Sektionschefin im Bereich Tourismus- und Freizeitwirtschaft wurde.

Verwalterin des kulturellen Erbes

2002 übernahm Udolf-Strobl dann auch die Agenden des Erhalts und der Verwaltung des kulturellen Erbes der Republik Österreich, insbesondere historischer Bauten und Denkmäler. In ihren Zuständigkeitsbereich fielen zuletzt etwa die Burghauptmannschaft, Tiergarten und Schloss Schönbrunn und die Innsbrucker Hofburg.

Medienauftritte: Stellung der Frau und Flusspferd-Badebecken

In den Medien schlug Udolf-Strobl, die seit 2018 auch als Vertreterin des Bundes dem Präsidium von Austrian Standards angehört, nur sehr selten auf. Anlässe waren etwa Preisverleihungen, oder die Eröffnung eines neuen Flusspferd-Badebeckens im Tiergarten Schönbrunn 2018. Genau ein Interview mit der neuen Wirtschaftsministerin kursiert in den weiten des Internets. 2017 sprach sie mit dem Tourismus-Magazin stammgast online über die Stellung von Frauen in ihrer Sektion, im Tourismus und in der gesamten Gesellschaft.

Folgt auf Elisabeth Udolf-Strobl wieder Margarete Schramböck?

Auf Elisabeth Udolf-Strobl könnte übrigens wieder Margarete Schramböck folgen. Zumindest scheint die Ex-Ministerin dieser Option zugeneigt zu sein. In ihrer Mail heißt es nämlich: „Ich habe meinen Einstieg in die Politik nie bereut und hätte gerne noch weiter für Österreich, unsere Unternehmen und die Menschen in diesem Land gearbeitet. Es ist derzeit noch zu früh, um über meine persönliche Zukunft zu entscheiden und aktuell gibt es drängendere Fragen für unser Land. Allerdings bin ich mir sicher, dass unser gemeinsamer Weg noch nicht zu Ende ist und ich freue mich, wenn ihr diesen Weg weiterhin unterstützt“.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig

Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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