04.03.2022

Elisabeth Müller wird CEO bei Wiener Sustainability & Green Marketing Agentur sgreening

Nachhaltigkeitsexpertin Elisabeth Müller wechselt vom Wiener Mobility-Startup Eloop zur Wiener Sustainability & Green Marketing Agentur sgreening. Ab März 2022 übernimmt sie die Geschäftsführung.
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Elisabeth Müller leitet sgreening © sgreening/Müller
Elisabeth Müller leitet sgreening © sgreening/Müller

Bei der in Wien ansässigen Sustainability & Green Marketing Agentur sgreening steht ein CEO-Wechsel bevor. Ab 7. März 2022 übergibt Agenturgründerin und Serial Fempreneur Kosima Kovar die Geschäftsführung an die Nachhaltigkeitsexpertin Elisabeth Müller.

“Ich freue mich, mit Elisabeth Müller eine Unternehmerin gefunden zu haben, die sgreening in die Zukunft führen wird. Mit ihrer Expertise können wir unser Full-Service Portfolio in Green Marketing Agentur und Sustainability Transformation stärken und auf neues Level bringen.”, so Kovar, die sich nach der Übergabe der Geschäftsführung auf die thematische Weiterentwicklung der Green Marketing Agenden bei sgreening fokussieren möchte.

Der Background von Elisabeth Müller

Müller soll nun ihre mehrjährige Erfahrung im Bereich der Nachhaltigkeitstransformation und unternehmerischen Beratung in die Agentur einbringen. Bereits seit über zehn Jahren arbeitet Müller für purpose- und social-impact-orientierte Organisationen und Unternehmen wie UNIDO oder WWF. Zuletzt war sie beim Wiener E-Carsharing Startup Eloop als City Managerin für Wien tätig. Zudem sammelte sie auch Erfahrung im Bereich Sustainability beim Wiener Sozialunternehmen ESG-Plus, das Fonds auf deren Nachhaltigkeit prüft.

Sgreening
Das Team von Sgreening | (c) Sgreening/Linkedin

„Wir bieten als Full-Service Agentur Lösungen für unsere Kund:innen durch die einzigartige Kombination aus Nachhaltigkeits-Transformation und Green Marketing. Wir unterstützen unsere Kund:innen dabei, diese strategischen Bereiche effektiv miteinander zu verknüpfen, um so den größten Mehrwert – für Mensch, Wirtschaft und Natur – zu schaffen. Es freut mich besonders, dass unsere Erfahrung und Expertise bei unseren Kund:innen so geschätzt wird”, so Elisabeth Müller über ihre neue Aufgabe.

Sgreening als Green Marketing Agentur

Kosima Kovar gründete 2018 mit sgreening die erste Full Service Green Marketing Agentur Österreichs. Im Zentrum stehen laut Eigendefinition wertorientiertes Marketing und die Bewusstseinsbildung für nachhaltigen Konsum. „Bei sgreening betrachten wir Nachhaltigkeit und Kommunikation ganzheitlich und differenzieren uns so ganz klar von Green Washing.”, so Kovar.

sgreening setzt dabei vor allem auf Nachhaltigkeit auf Basis der Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen im Zusammenspiel mit Digitalisierung, um Unternehmen unterschiedlichster Branchen und Größen zukunftsfähiger zu machen. Die weiblich geführte Sustainability & Green Marketing Agentur fokussiert sich aktuell auf den DACH-Bereich und konnte seit der Gründung im Jahr 2018 bereits Unternehmen wie Alpengummi, Biogest und bluecarex unterstützen. Die jüngsten Projekte drehen sich unter anderem um die gemeinsame Etablierung einer nachhaltigen Tochtergesellschaft “one2zero” des Infrastrukturdienstleisters Salzburg AG.

Für ihren Marketingansatz wurde Kovar 2020 von dem Business-Magazin Forbes in die “30 UNDER 30”-Liste aufgenommen. Noch im Monat der Auszeichnung startete sie mit dem Konzept ihres zweiten Unternehmens ADA Power Woman GmbH und fokussiert sich damit auf das Sustainable Development Goal (SDG) Nr. 5, die Gleichstellung der Geschlechter.


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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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