02.02.2021

Eliah Sahil-Gründer: „2min2mio-Deal steht kurz vor dem Abschluss“

Das Naturkosmetik-Startup Eliah Sahil hat nach dem TV-Auftritt bei "2 Minuten 2 Millionen" zwei Investoren mit an Bord genommen. Auch wenn Gründer Silvio Perpmer erst zu einem "Ja" überredet werden musste, steht die Unterzeichnung der Verträge - auch mit anderen Investoren - kurz bevor, wie er sagt.
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Eliah Sahil, Naturkosmetik, Yoga-Lehrer, Silvio Prepmer,
(c) Eliah Sahil - Das Bregenzer Startup Eliah Sahil setzt auf Naturkosmetik und zieht damit Investoren an.

Silvio Prepmer ist unternehmerisch seit den 1990er Jahren aktiv. Damals gründete er Planet Pure, ein Unternehmen das umweltschonende Öko-Putzmittel herstellt. Der Yoga-Lehrer hat damals bereits darauf geachtet, das Klima zu schützen und führt diese Einstellung auch heute mit seinem neuen Naturkosmetik-Startup Eliah Sahil fort.

Eliah Sahil: „Ausnahmslos ABG-zertifizierte Bio-Kosmetik“

„Für mich ist der Kosmetikmarkt sehr spannend, innovativ und man kann sich sehr gut kreativ verwirklichen. Und ich kann einen echten Beitrag zum Schutz unserer Natur leisten“, sagt Prepmer. „Wir gehen ja mit Eliah Sahil noch einen Schritt weiter, also über die Naturkosmetik hinaus, denn wir fertigen ausnahmslos ABG-zertifizierte Bio-Kosmetik, vegan, klimapositiv. Wir bieten zudem ‚Zero Waste‘-Konzepte an, um Ressourcen zu schonen und unterstützen soziale Projekte.“

Zwei Dekaden Natur

Angefangen hat alles vor 20 Jahren, als sich der Gründer mit Naturrohstoffen und der Entwicklung von Bio-Produkten beschäftigt hat. Es wurde zur Leidenschaft: „Für mich ist Reinheit und Naturbelassenheit schon immer ein sehr wichtiger Teil in meinem Leben gewesen. So auch in der Produktentwicklung, vor allem um unsere Natur und die Gesundheit des Menschen zu schützen, denn nur bei Bio-zertifizierten Rohstoffen kann man auch sicher sein, dass keine schädigenden Pestizide Erde, Pflanzen und Wasser vergiften“, sagt er.

Zwei TV-Investoren überzeugt

In der Startup-Show „2 Minuten 2 Millionen“ konnte Prepmer Katharina Schneider und Alexander Schütz mit jeweils 70.000 Euro für insgesamt zehn Prozent Beteiligung für sich gewinnen. Der Deal sei zwar noch nicht durch, aber unterschriftsreif erzählt der Founder. Allerdings fiel Zusehern auf, dass er das Angebot beider TV-Juroren zögerlich und erst nach Überredeversuchen angenommen hatte.

„Da hatte ich meine Vorstellungen im Kopf und wollte diese nicht unterschreiten“, sagt Prepmer, der anfangs 400.000 Euro für 20 Prozent Beteiligung gefordert hatte. „In diesem Augenblick im Studio muss ja alles ziemlich schnell gehen. Und Entscheidungen, für die man sich eigentlich etwas mehr Zeit nimmt, müssen in wenigen Sekunden gefällt werden.“

Noch mehr interessierte Investoren

Stand heutiger Dinge ist, dass der Einstieg beider Investoren kurz vor dem Abschluss steht. Die Verträge wären erstellt. Zusätzlich würden, so Prepmer, zwei weitere Investoren ins Startup einsteigen, die nicht namentlich genannt werden wollen. Zur gleichen Bewertung, wie bei Schneider und Schütz.

Eliah Sahil: Maximal 25 Prozent Anteilsabgabe

„Mein Ziel war es maximal 25 Prozent Anteile zu verkaufen, um auch die nächsten Jahre durchfinanziert zu sein. Dies habe ich nun umgesetzt“, sagt Prepmer, der das neue Kapital als reines Wachstumskapital sieht und seine Marketingmaschinerie anwerfen möchte.

Bei DM verfügbar

Bisher verlief das junge Jahr ziemlich gut für Eliah Sahil. Ein paar Produkte des Startups sind bereits beim Drogeriehändler DM verfügbar. Die nächsten Ziele beinhalten weiterhin „gut durch die Coronazeit zu kommen“ und größer zu werden.

Der Weltenschützer

„Aber nicht nur wegen dem finanziellen Aspekt, sondern viel mehr um unsere Welt zu schützen und alternative Produkte anzubieten, die wirklich gesund sind“, sagt Prepmer, der in all seinen Überlegungen stets einen sozialen Charakter in sich trägt.

Eliah Sahil fördert Kinder- und Bienenschutz

Er erklärt: „Wir unterstützen durch den Verkauf unserer Produkte die Plan International mit ihrem Kinderschutz-Projekt „Kinder gesund ernähren in Peru“ und auch die Aurelia Stiftung und ihre Bienenschutz-Initiative „Blühende Wiesen.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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