17.02.2022

Raiffeisen Bank International steigt bei E-Commerce-Startup ein

Elevator Ventures, der Corporate VC der Raiffeisen bank International (RBI) investiert in das bulgarische Startup CloudCart, das eine E-Commerce-SaaS-Lösung für KMU im CEE-Raum anbietet.
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Die CloudCart-Gründer Nikolay Iliev (CTO) und Peter Iliev (CEO) | (c) CloudCart
Die CloudCart-Gründer Nikolay Iliev (CTO) und Peter Iliev (CEO) | (c) CloudCart

Eine umfassende Lösung für E-Commerce-Shops von KMU mit Software und begleitenden Services bietet das bulgarische Startup CloudCart seinen Kunden. Im Heimatmarkt Bulgarien gestartet wurden bislang rund 3,5 Millionen Bestellungen mit einem Umsatz von etwa 140 Millionen Euro über die Systeme des Startups abgewickelt. Unter den Referenzkunden sind regionale Niederlassungen von Unternehmen wie BMW oder Philips.

CloudCart: Komplettlösung, aber offen für Drittanbieter

Man wolle eine zukunftssichere eCommerce-Infrastruktur schaffen, heißt es von CloudCart: „Dazu gehört der Aufbau einer sicheren, skalierbaren Software, die dennoch flexibel genug ist, um spezifische Kundenanforderungen zu unterstützen. CloudCart ermöglicht dies, indem es das Beste aus zwei Welten kombiniert: Open-Source und SaaS“. Anstatt sich auf fertige Softwarelösungen zu beschränken, habe man ein offeneres System geschaffen, das es verschiedenen Drittanbietern wie Webstudios, Agenturen, Designern und Entwicklern ermögliche, weitere Anwendungen auf der zentralen E-Commerce-Plattform aufzubauen.

Nun stieg Elevator Ventures, der Corporate VC der Raiffeisen Bank International (RBI), mit einem nicht näher genannten Betrag beim Startup ein. Auch Bestandsinvestor NV3 war in der aktuellen Runde dabei. „Ich glaube, dass wir gemeinsam den europäischen E-Commerce auf die nächste Evolutionsstufe bringen können. Die technologischen Integrationen von CloudCart und die Partnerschaften, die wir mit strategischen Playern im Markt wie Elevator Ventures geschlossen haben, bieten uns eine echte Chance, genau das zu erreichen“, sagt Nikolay Iliev, Mitbegründer und CEO von CloudCart. Nun würden sich viel mehr grenzüberschreitende Wachstumschancen eröffnen.

„Sind von der anhaltenden Dynamik des E-Commerce-Wachstums in der CEE-Region überzeugt“

Maximilian Schausberger, Managing Director von Elevator Ventures, kommentiert: „Was uns auffiel, war das tiefe Verständnis von CloudCart für die einzigartigen Bedürfnisse und Probleme von KMU-Händlern, das die Leidenschaft des Startups antreibt, diese zu lösen. Wir sind von der anhaltenden Dynamik des E-Commerce-Wachstums in der CEE-Region überzeugt und glauben, dass Nikolay Iliev und sein Team ideal positioniert sind, um diese Dynamik zu nutzen“.

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Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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