23.02.2018

Elevator Lab: RBI kündigt bei Demo Day zweite Runde an

Der erste Durchgang des FinTech-Accelerators RBI Elevator Lab ist offiziell zu Ende. Die Zusammenarbeit mit den fünf Startups beginnt damit aber erst so richtig. Am Demo Day wurde auch ein zweiter Durchgang angekündigt.
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RBI Elevator Lab Demo Day Blockchain Research Institute
(c) Martin Hörmandinger: RBI-Vorstandsvorsitzender Johann Strobl

„Wir werden die erfolgreiche Zusammenarbeit, die wir mit Elevator Lab gestartet haben, fortsetzen. Wir wechseln nun von der Pilot- in die Umsetzungsphase und planen, diese Innovationen unseren 16,5 Millionen Kunden in Österreich und CEE dauerhaft zugänglich zu machen“, sagt Johann Strobl, Vorstandsvorsitzender der Raiffeisen Bank International (RBI) beim Demo Day des Elevator Lab. Die Organisation habe durch Elevator Lab wertvolle Erfahrungen gesammelt, die ihr helfen würden, schon heute optimal für das Bankgeschäft von morgen aufgestellt zu sein.

+++ RBI als erste österreichische Bank bei R3 Blockchain Konsortium +++

Johann Strobl im Brutkasten-Video-Interview am Demo Day

Live from the Demo Days of Raiffeisen Bank International AG‘s Elevator Lab with the CEO of RBI Johann Strobl, about the outcome, the learnings and the future of the program.

Gepostet von DerBrutkasten am Donnerstag, 22. Februar 2018

 

Elevator Lab geht ab 1. Mai 2018 in die zweite Runde

Der Erfolg und die Erkenntnisse aus Elevator Lab hätten die RBI überzeugt, dass es die richtige Entscheidung war, sich für eine Kooperation mit Startups zu öffnen. Daher werde der RBI-Konzern am 1. Mai 2018 eine zweite Bewerbungsrunde starten. Neu ist, dass diesmal sieben RBI-Netzwerkbanken, nämlich jene aus Albanien, Belarus, Bulgarien, dem Kosovo, Rumänien, Russland und der Slowakei mit regionalen „Elevator Lab Challenges“ die Fintech-Ökosysteme in ihren Märkten gezielt ansprechen werden. Die jeweiligen Gewinner erhalten, neben einem Startup-Workshop, bei einem Besuch des Elevator Labs in Wien, auch eine „Wild Card“ für das Halbfinale des gruppenweiten Elevator Labs und die Chance, dass sie zum Finale der Top 15 im September 2018 nach Wien eingeladen werden.

Hintergrund

Nach der Bewerbungsphase mit 336 Einreichungen aus 56 Ländern, arbeitete die RBI seit Oktober 2017 im Elevator Lab intensiv mit fünf Startups zusammen. Der Schwerpunkt lag dabei auf den Bereichen Big Data Analytics (Gauss Algorithmics), Branch of the Future (Moxtra), Payments & Transactions (SONECT), RegTech (360kompany) und SME Banking (Asteria). Während der Proof-of-Concept-Phase wurden fünf Pilotprojekte entwickelt und in Österreich und vier Märkten in Zentral- und Osteuropa (CEE) getestet.

⇒ Zur offiziellen Page


Die fünf Startups im RBI Elevator Lab

Gauss Algorithmic

Das tschechische Startup Gauss Algorithmic ist ein führendes Unternehmen in Datenintegration, erweiterter Analytik und datenbezogener Forschung in der CEE-Region. Sein Technologie-Know-how reicht von Big Data-Integration, -verarbeitung und -anreicherung bis zu prädiktiver Analytik und kognitivem Computing. Ziel des Unternehmens ist es, seinen Kunden dabei zu helfen, richtige Entscheidungen zu treffen und einen Wettbewerbsvorteil zu schaffen, indem sie die Fähigkeit von Gauss Algorithmic nutzen, die Vergangenheit zu analysieren, die Gegenwart zu verstehen und mittels Künstlicher Intelligenz zukünftige Ergebnisse vorherzusagen.

kompany

Das Wiener Startup kompany schaffte es mit seiner weltweit übergreifenden Online-Plattform für Handelsregister ins RBI Elevator Lab. Es bietet Echtzeitzugang zu maßgeblichen revisionssicheren Informationen von 100 Millionen Unternehmen in über 150 Jurisdiktionen zur Durchführung von KYC-, AML- und EDD-Kontrollen. Für Kunden werden maßgeschneiderte Lösungen für verschiedene Bereiche angeboten.

Moxtra

Das US-amerikanische Startup Moxtra ist ein Anbieter von mobilen einbettbaren Collaboration Services, hat eine integrierte, omnichannel Kundenkommunikationsplattform für Finanzdienstleister entwickelt. Mittels der Technologie von Moxtra können Kunden und Kundenbetreuer, unter Verwendung von verschlüsselten Messaging-Diensten, E-Signaturen, gesprochenen Inhalten und Echtzeit-Meetings, gemeinsam an Dokumenten arbeiten. Moxtra ist plattformunabhängig und wurde für den mobilen Benutzer entwickelt.

SONECT

Das Schweizer Startup SONECT verwandelt jedes Geschäft oder jede Person in einen “virtuellen Bankomaten”, der die hohen Kosten von Bargeld über einen ortsbasierten On-Demand-Service dadurch reduziert, dass die Nutzer mit dem Smartphone Geld beheben können. SONECT steht durch die Demokratisierung des Prozesses der Bargeldverteilung in direkter Konkurrenz zu Bankomatbetreibern. Was UBER in Bezug auf Taxis und AirBnB auf Hotels ist, will SONECT in Bezug auf Bankomaten sein. Es ist eine standortbasierte Vermittlungsplattform, die diejenigen, die Bargeld beheben möchten, mit denjenigen verbindet, die Bargeld einzahlen wollen (z.B. Geschäftsbesitzer).

Asteria

Das schwedische Startup Asteria tritt mit einer neuen und einfachen Möglichkeit, den Business Cash Flow wirklich zu verstehen und intelligent zu machen, um die einfachsten Wachstumsmöglichkeiten zu finden, mehr datenbasierte Entscheidungen zu treffen und die Verwaltung zu reduzieren, an. Die Software von Asteria ist in die des Kunden und seiner Bank integriert. Die Kunden erhalten automatisierte Cashflow-Prognosen und eine Warnung bei einer Lücke im Cashflow samt einem Vorschlag, wie diese mit der Bank zu schließen wäre.

+++ Michael Höllerer über die Details zum neuen Raiffeisen FinTech Accelerator +++

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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