28.12.2020

ElephantSkin: Handschuh-Startup macht Wochen nach Start Millionenumsätze

ElephantSkin will mit seinem antiviralen und -bakteriellen Baumwoll-Handschuhen eine Alternative zu Einweg-Handschuhen bieten. Das Konzept kommt sehr gut an.
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Die ElephantSkin-Gründer Raphael Reifeltshammer und Ingomar Lang
(c) Susta: Die ElephantSkin-Gründer Raphael Reifeltshammer und Ingomar Lang

Einen Namen machte er sich zunächst als Fußballprofi. Doch schon seit einigen Jahren will Raphael Reifeltshammer als Startup-Gründer groß hinaus. Mit seinem Merchandise-Sonnenbrillen-Startup Vision1 gewann er unter anderem Hansi Hansmann und Florian Gschwandtner als Investoren und kann einige Projekte mit namhaften Kunden vorweisen. Der große Wurf scheint dem Salzburger Gründer – gemeinsam mit Co-Founder Ingomar Lang – aber jetzt gelungen zu sein: ElephantSkin.

ElephantSkin: Aktiv desinfizierender Handschuh

Dabei handelt es sich um antivirale und -bakterielle Handschuhe aus Bio-Baumwolle, die als nachhaltige und bessere Alternative zu Einweghandschuhen aus Plastik fungieren sollen. Das Gewebe wird dabei in einem ISO-zertifizierten Verfahren mit Silber-Ionen versetzt, die – im Gegensatz zu Kunststoff-Handschuhen – aktiv desinfizierend wirken. Man könne die Handschuhe mindestens 30 mal bei 40 Grad waschen, ohne dass sie Wirkung einbüßen würden, heißt es in einer Aussendung. Zusätzlich will man mit Eigenschaften wie Touchscreen-Kompatibilität (die Plastik-Handschuhe nicht haben) punkten.

Hinter der Marke steht das Unternehmen Susta Sustainable Merchandise GmbH der beiden Gründer, bei dem auch andmetics-Co-Gründerin Margot Helm beteiligt ist. „Es ist alles sehr schnell gegangen. Ich habe im April einen Artikel mit dem Titel ‚die Renaissance der Handschuhe‘ gelesen, der mich beeindruckt hat. Susta hatten wir bereits gegründet, hatten aber noch nicht genau ausdefiniert, was wir produzieren. Also habe ich Ingo angerufen und gesagt: Wir machen Handschuhe!“, erzählt Reifeltshammer im brutkasten-Talk.

Fulminanter Start am Markt in 10.000 Geschäften

Monate später ging man in die Produktion und legte dann einen fulminanten Start hin. ElephantSkin ist inzwischen – neben dem eigenen Onlineshop – in Österreich bei Hofer, Müller, Bipa, Merkur Unimarkt und MPreis und in Deutschland bei Aldi Nord, Aldi Süd und Müller gelistet, zudem auch bei Vertriebspartnern in der Schweiz, Dänemark, Italien und dem vereinigten Königreich. Entsprechend steil ist die Umsatzkurve. „Nach zwei Monaten Sales waren wir in rund 10.000 Geschäften vertreten und haben siebenstellige Umsätze gemacht“, erzählt Reifeltshammer.

Und der Gründer sieht ElephantSkin nicht nur als „Corona-Produkt“, wie er erklärt: „Ich bin überzeugt, dass auch die Hygiene-.Standards sich verändern müssen. Die Pandemie hat generell einschneidende Konsequenzen für unser Verhalten“. Und geht es nach Reifeltshammer, werden Handschuhe nun langfristig eine Rolle dabei spielen.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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