02.08.2023

ElephantSkin: Ex-OMV-Chef Seele investiert bei Kapitalrunde zu 45-Mio.-Bewertung

Das Wiener Startup ElephantSkin hat kürzlich eine Kapitalrunde mit Bestandsinvestor:innen zu einer Bewertung von 45 Mio. Euro abgeschlossen. Ex-OMV-CEO Rainer Seele verdoppelte dabei sein Engagement. Das Startup will nun eines seiner Handschuh-Modelle patentieren lassen.
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Rainer Seele und ElephantSkin-CEO Raphael Reifeltshammer
Rainer Seele und ElephantSkin-CEO Raphael Reifeltshammer

Die Meldung sorgte im Februar für Aufsehen: Ex-OMV-Chef Rainer Seele ist beim Handschuh-Startup ElephantSkin eingestiegen (brutkasten berichtete). Der Manager steckte damals einen „mittleren sechsstelligen Betrag“ in das Unternehmen. Nun investierte Seele erneut: Er und andere Bestandsinvestor:innen hätten ihre Beteiligung aufstocken wollen und nun bei einer Kapitalrunde zu einer Bewertung von 45 Mio. Euro investiert, teilte ElephantSkin mit.

Bei Seeles erstem Investment Anfang des Jahres war die Bewertung bei 30 Mio. gelegen, wie Gründer und CEO Raphael Reifeltshammer gegenüber brutkasten bestätigte. Ex-Bundeskanzler Alfred Gusenbauer wiederum war im vergangenen Herbst noch zu einer Bewertung von 25 Mio. Euro eingestiegen (brutkasten berichtete). An der aktuellen Runde ist er nicht beteiligt.

Seele: „ElephantSkin vereint Wirtschaftlichkeit und Umweltfreundlichkeit“

„Elephant Skin ist eines der wenigen Unternehmen, das nicht selbst Werbung für sich machen müssen, sondern wo die Kunden aufgrund eines überzeugenden Produktes Werbung für diese Unternehmen machen. Das finde ich fantastisch“, kommentiert Rainer Seele sein Investment im brutkasten-Videotalk. Er habe sein Engagement beim Unternehmen verdoppelt.

Laut Firmenbuch hält Seele nun zwei Prozent an der Gesellschaft. Basierend auf der genannten Bewertung dürfte Seeles Investment im mitteleren sechsstelligen Bereich liegen. Seele selbst und auch das Unternehmen nannten keine Zahl.

„ElephantSkin steht für ein Produkt, das zwei Dinge vereinbaren kann: Wirtschaftlichkeit und Umweltfreundlichkeit“, führt Seele im brutkasten-Talk weiter aus. In Regel müssten Unternehmen für Umweltfreundlichkeit immer bezahlen. Bei ElephantSkin sei dies anders: „Sie haben dort eine Abfallreduktion von über 90 Prozent und einen Kostenvorteil, der je nach Kunden über 50 Prozent gehen kann. Das ist eine Win-win-Situation“.

Ersatz für Plastik-Einweghandschuhe

ElephantSkin hat es sich zum Ziel gesetzt, Plastik-Einweghandschuhe im nicht-medizinischen Bereich völlig zu ersetzen. Dazu kommen Handschuhe mit einer speziellen Oberflächenbeschichtung zum Einsatz: Diese sind laut dem Unternehmen nicht nur waschbar und damit wiederverwendbar, sie sind auch atmungsaktiv, antibakteriell und antiviral. Außerdem verspricht ElephantSkin hohen Tragekomfort bei seinen Handschuhen.

ElephantSkin hat aktuell vier unterschiedliche Handschuh-Modelle im Angebot. Das Modell „WET’n’DRY“ will das Startup nun patentieren lassen. Es seien bereits Patentanwälte beauftragt, mit einer Patentanmeldung in Österreich zu beginnen, teilte ElephantSkin-Gründer Raphael Reifeltshammer gegenüber brutkasten mit. Ein europäisches Patent und ein US-Patent könnten folgen.

Die übrigen drei Modelle seien bereits geschützt, da hier eine patentierte Technologie verwendet werde, für deren Verwendung ElephantSkin exklusive Nutzungsrechte habe, sagte Reifeltshammer gegenüber brutkasten.

Gründer Reifeltshammer: „Wachsen aus Cashflow“

ElephantSkin ist im B2C-Bereich gestartet, bedient aber mittlerweile auch das B2B-Segment. Zu den B2B-Kunden des Startups zählen unter anderem Hotelketten wie die Marriott Group, Automobilhersteller und Hospitality-Unternehmen.

Zur finanziellen Entwicklung des Unternehmens gab Reifeltshammer bekannt: „Wir generieren laufend Umsätze, wachsen daher aus unserem Cashflow und können ständig zusammen mit unseren Leadkunden die Produkte weiter verbessern und entwickeln.“

In den kommenden Jahren erwartet das Unternehmen außerdem regulatorischen Rückenwind: Der Druck der Öffentlichkeit auf die Politik steige, was Maßnahmen gegen Plastik-Einwegprodukte angehe. Der weltweite Markt für Kunststoffhandschuhe belaufe sich auf 400 Mrd. Stück, wovon 75 Prozent (300 Mrd. Stück oder 150 Mrd. Paare) auf den für ElephantSkin relevanten nicht-medizinischen Bereich entfielen, schildert das Unternehmen.


Rainer Seele im Videotalk über die Weltwirtschaft, Geopolitik und das ElephantSkin-Investment

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Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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