29.06.2020

Ab 1. Juli gibt es 5000 Euro Förderung beim Kauf eines Elektroautos

Ab 1. Juli wird der Kauf von elektrischen Fahrzeugen in Österreich stärker gefördert. Die Branche begrüßt den Schritt, fordert aber auch Konjunkturhilfen im Rahmen des Coronakrise.
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Mobilitätswende - Kooperation zwischen enspired und has.to.be
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Die Förderung für den Kauf von Elektroautos und anderen elektrisch betriebenen Fahrzeugen wird deutlich erhöht. Bekam man bisher für den Kauf eines Elektroautos eine Förderung in Höhe von 3000 Euro, so sind es ab 1. Juli 5000 Euro. Für einen Plug-In Hybrid gibt es 2.500 Euro pro Fahrzeug (statt bisher 1.500 Euro). Für leichte E-Nutzfahrzeuge gibt es (je nach höchst zu lässigem Gesamtgewicht) 7.500 Euro pro Fahrzeug (statt bisher 5.000 Euro) oder gar 12.500 Euro pro Fahrzeug (statt bisher 10.000 Euro).

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Zugleich wird die Förderung für Elektro-Mopeds von 700 auf 800 Euro erhöht, jene für Elektro-Motorräder von 1000 auf 1200 Euro und jene für Elektro-Traansporträder von 400 auf 850 Euro. Und auch bei der Anschaffung von Elektro-Ladestationen kann man sich in Österreich nun höhere Förderungen erwarten: Für Heimladestationen gibt es künftig 600 anstatt bisher 200 Euro, für Ladestationen in Mehrparteienhäusern gibt es 1.800 Euro.

Die Liste aller Förderungen kann unter diesem Link abgerufen werden.

Mit Elektroauto gegen die Klimakrise

Laut Umweltministerin Leonore Gewessler will man „am Weg aus der Coronakrise in die Zukunft investieren.“ Und hier setze man eben auch auf das Thema E-Mobilität: „Mit der stark erhöhten Förderung für E-Fahrzeuge sorgen wir für regionale Wertschöpfung und leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. So arbeiten wir Schritt für Schritt an der Mobilitätswende,“ sagt die Ministerin.

Wohnrecht als Bremse für Elektroautos

Positiv wird dies unter anderem vom Bundesverband Elektromobilität Österreich (BEÖ) aufgefasst. „Als BEÖ begrüßen wir diese neue E-Mobilitäts-Offensive der Bundesregierung“, so Ute Teufelberger, Vorsitzende des Bundesverband Elektromobilität Österreich (BEÖ): „Besonders die Verdreifachung der Bundesförderung für den Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur ist ein starkes Signal zum Gelingen der Mobilitätswende.“

Jetzt geht es laut BEÖ darum, die Novellierung des Wohnrechts rasch voranzutreiben, „um auch die rechtlichen Hürden für das Laden zu Hause zu beseitigen“.

Hybrid als Brücke zum Elektroauto

Positive Stimmen gibt es zudem seitens der Automobilimporteure – auch hier begrüßt man besonders die Erhöhung der Förderung für Ladestationen: Erfreulich sei darüber hinaus, dass man sich auch auf eine Erhöhung des Bonus für Plug-In-Hybride verständigen konnte, welche „eine wichtige Brückentechnologie darstellen und vielen den Umstieg auf ein elektrifiziertes Fahrzeug erleichtern,“ heißt es in einer Presseaussendung.

Autobranche leidet unter Corona

Zugleich betont Günther Kerle, Sprecher der österreichischen Automobilimporteure, dass es sich bei der E-Mobilitätsförderung nicht um eine Konkjunkturmaßnahme handelt, „wie wir sie uns in Zeiten der Covid-19-Krise wünschen und auch dringend benötigen würden.“ Denn die Branche sei mitunter am schwersten von Corona betroffen, sagt er: Daher wünscht man sich spezielle Konjunkturmaßnahmen, „um ihr Überleben zu sichern“.

„Leider sind aber beispielsweise selbst im nun vorgelegten Entwurf des Konjunkturstärkungsgesetzes bei Maßnahmen wie der degressiven Abschreibung, die an und für sich sehr positiv zu beurteilen ist, Pkw dezidiert ausgenommen und nicht einmal E-Fahrzeuge inkludiert. Das grenzt an Diskriminierung und ist für uns nicht vertretbar. Die österreichische Automobilwirtschaft steht immerhin für 315.000 Arbeitsplätze und eine Bruttowertschöpfung von 26 Mrd. Euro. Eine Vielzahl an innovativen Unternehmen – unter anderem aus der starken österreichischen Zulieferindustrie – erwirtschaften jährlich einen Bruttoproduktionswert von 67 Mrd. Euro“, so Kerle.

Schließlich gibt Kerle noch einen Hinweis in Bezug auf die Beschränkungen des Autoverkehrs in der Wiener Innenstadt. Hier könne man „beispielsweise andenken, elektrifizierte Fahrzeuge von den Verboten auszunehmen. Als Stadt könnte man damit ein Zeichen für die Elektromobilität setzen,“ so Kerle abschließend.

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Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

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AI Summaries

Ab 1. Juli gibt es 5000 Euro Förderung beim Kauf eines Elektroautos

  • Die Förderung für den Kauf von Elektroautos und anderen elektrisch betriebenen Fahrzeugen wird deutlich erhöht.
  • Bekam man bisher für den Kauf eines Elektroautos eine Förderung in Höhe von 3000 Euro, so sind es ab 1. Juli 5000 Euro.
  • Für einen Plug-In Hybrid gibt es 2.500 Euro pro Fahrzeug.
  • Für leichte E-Nutzfahrzeuge gibt es 7.500 Euro oder gar 12.500 Euro pro Fahrzeug.
  • Zugleich wird die Förderung für Elektro-Mopeds von 700 auf 800 Euro erhöht, jene für Elektro-Motorräder von 1000 auf 1200 Euro und jene für Elektro-Traansporträder von 400 auf 850 Euro.
  • Und auch bei der Anschaffung von Elektro-Ladestationen kann man sich in Österreich nun höhere Förderungen erwarten: Für Heimladestationen gibt es künftig 600 anstatt bisher 200 Euro, für Ladestationen in Mehrparteienhäusern gibt es 1.800 Euro.

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