01.02.2017

Einstellung und Haltung bestimmen den Erfolg als Gründer

Vom Manager Zum Unternehmer. Wolfgang Bretschko gibt in dieser Serie für den Brutkasten Foundern Tipps für den Erfolg. Teil 1: Warum du an deiner Einstellung und Haltung täglich arbeiten solltest und alles andere sich daraus ergibt.
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(c) fotolia.com - Robert Kneschke

Geht es dir auch manchmal so: Du liest einen inspirierenden Blogbeitrag oder Zeitungsartikel über einen Gründer, der sich von seinem Managementjob verabschiedet hat, und nun erfolgreich sein eigenes Unternehmen führt. Dann fragst du dich: Kann ich das auch? Worauf kommt es beim Gründen an? Was brauche ich dafür?

Die Frage „Kann ich das auch?“, lässt sich einfach und pragmatisch beantworten:

Ja, wenn du es willst, wirst du es schaffen!

Die Antwort auf die Frage „Was brauche ich dafür?“ lässt sich ebenso kurz und prägnant zusammenfassen:

  1. Die passende Einstellung und die Fähigkeit sowie den Willen, an deiner Einstellung und deinen inneren Bildern zu arbeiten.
  2. Eine Gründungsidee und einen Plan, was und womit du dich selbständig machen möchtest und dein Unternehmen gründen möchtest.
  3. Effizienz im täglichen Tun, die auf deinen Stärken aufbaut, damit du täglich Freude an der Umsetzung hast.

Um diese drei Aspekte wird es in diesem und den nächsten beiden Artikeln gehen.

Im Durchschnitt verbringen wir im Leben 90.000 Stunden mit unserer Arbeit. Wir alle streben danach, diese Stunden mit Tätigkeiten zu verbringen, die Sinn machen und erfüllend sind. Und dennoch kommt es sehr oft vor, dass die Arbeit in großen Organisationen diesen Anforderungen immer weniger gerecht wird.

Für immer mehr Menschen ist der Weg in die Selbständigkeit, der Aufbau eines eigenen Unternehmens, eine Option, die sie in Erwägung ziehen. Vom Manager oder einer Managerin zum Unternehmer oder zur Unternehmerin zu werden, ist heute für viel eine Alternative, die immer öfter am Horizont auftaucht. Meistens, wenn die frustrierenden Momente im eigenen Job überwiegen oder eine interessante Gründungsidee aufpoppt. Manchmal auch, wenn ein Gespräch mit einem Freund, der es geschafft hat, für die notwendige Energie sorgt, diesen Schritt doch auch zu wagen und die eigene Komfortzone zu verlassen.

Jeder Weg beginnt mit dem ersten Schritt

Ich habe diesen Weg vor drei Jahren eingeschlagen, als ich mich entschlossen habe, meinen Managementjob nach mehr als 20 Jahren aufzugeben. Worauf man sich dabei einläßt, veranschaulicht eine Statement von Rahim Taghizadegan, das ich in einem Interview in der Tageszeitung Die Presse (4. Dezember 2016) gelesen habe:

„Jeder Unternehmer muss einmal beginnen. Und da ist er noch nicht angesehen, erfolgreich und vermögend, sondern, in aller Regel, ein absoluter Spinner.“

Was braucht es um, diese Anfangsphase gut bewältigen zu können? Eine der bekanntesten Aussagen von Bill Clinton ist ein Ausspruch, den er in einem seiner Wahlkämpfe verwendet hat: “It’s the economy, stupid”. Umgelegt auf das Thema Gründen: „It’s your mindset, stupid“ – auf deine Einstellungen und Haltung kommt es an! Unsere Einstellungen und Gedanken prägen unsere Entscheidungen und unsere Handlungen.

Wer für ein größeres Unternehmen arbeitet, weiß, dass man auch einmal schlecht drauf sein kann und das Schiff fährt trotzdem weiter. Wenn du dein eigenes Unternehmen gründest und dich selbständig machst, kommt es auf dich an. Du bist derjenige, der die Entscheidungen trifft, der sie umsetzt und der die Verantwortung trägt. Erfolg und Misserfolg sind viel unmittelbarer spürbar.

Insbesondere zu Beginn, solange du noch in der Aufbauphase bist, prägen deine mentalen Bilder deinen Weg. Du hast ein Bild davon im Kopf, wohin es geht. Die Gründung ist in aller Regel dein Baby und das ist gut so.

Reicht eine optimistische Grundeinstellung schon, um erfolgreich zu sein? Nein, aber ohne geht es gar nicht. Je weiter du dich von deinem bisherigen Job weg bewegst, umso größer ist die Umstellung und umso wichtiger ist eine positive Grundeinstellung.

Ich selbst dachte, ich habe 20 Jahre Managementerfahrung, ich kann Mitarbeiter führen, verhandeln, managen, überzeugen. Ich stellte fest, dass ich das zwar alles kann, und ich trotzdem noch vieles lernen kann. Teilweise sind auch andere Fähigkeiten und Einstellungen gefordert. Erfahrung ist gut und wichtig, aber manchmal kann sie auch hinderlich sein. Sehr passend finde ich eine Aussage von Annemarie Jost:

„Sich in eine neue Zukunt zu entwerfen, bedeutet, lernen zu können und Gelerntes wieder in Frage zu stellen.“

Tägliches Training verhilft zu einer positiven Grundeinstellung

Das Erfreuliche ist, dass man an einer positiven Grundeinstellung aktiv arbeiten kann. Unser Hirn ist ein Muskel, den man täglich trainieren kann. Eine positive Grundeinstellung ist eine Fähigkeit, die erlernbar ist, wir sind nicht der Sklave unserer Gedanken und Einstellungen. Wie du dir diese Fähigkeit erarbeiten kannst, beschreibt Barbara Fredrickson in ihrem Buch „Die Macht der guten Gefühle“. Sie untermauert ihre Thesen mit zahlreiche wissenschaftlichen Belegen. Wer über eine positive Grundhaltung verfügt, ist optimistischer, offener und kreativer und kann auf mehr psychologische und mentale Stärke zurückgreifen. Fähigkeiten, die jeder braucht, wenn er ein Unternehmen gründen möchte und Neues erschaffen möchte.

Wenn außer der Idee und dem Konzept noch wenig da ist, hilft eine positive Grundeinstellung, die notwendige Überzeugungsarbeit zu leisten, die gerade zu Beginn wichtig ist. Mit einer positiven Grundeinstellung wird dir das besser gelingen und leichter fallen und du wirst mit dieser positiven Grundeinstellung dein Umfeld inspirieren und motivieren.

Selbstvertrauen und Selbstwirksamkeit

Eine positive Grundeinstellung fördert auch das Selbstvertrauen und die Selbstwirksamkeit. Entscheidungen treffen und diese dann in die Tat umsetzen, gehört zu den wesentlichen Aufgaben, wenn du als Unternehmer erfolgreich sein willst. Dafür braucht es eine gehörige Portion Selbstvertrauen. Es motiviert ungemein, wenn man sieht und spürt, dass das, was man sich erdacht und umgesetzt hat, funktioniert.

Abschließen möchte ich diesen Beitrag mit ein paar persönlichen Lernerfahrungen:

Learning #1: Management und Unternehmertum ist nicht das Gleiche.
Was dich als Manager erfolgreich gemacht hat, muss dich nicht notwendigerweise als Unternehmer erfolgreich machen. Also sei offen für Neues und sei bereit, deine Einstellungen und Erfolgsmuster über Bord zu werfen, um dich frei für das Neue zu machen.

Learning #2: Eine positive Grundeinstellung ist Gold wert.
Du kannst deine Einstellungen bewußt ändern, dein Hirn ist viel flexibler als du glaubst und immer bereit, Neues zu lernen.

Learning #3: Eine positive Grundeinstellung fördert das Selbstvertrauen und die Selbstwirksamkeit und kann täglich trainiert werden.
Entscheidungen treffen und umsetzen, baut darauf auf.


Wolfgang Bretschko ist Unternehmer, Business Angel, Mentor und Berater mit über 20 Jahren Erfahrung im (Konzern-) Management. Unter anderem war er bis 2013 Vorstandssprecher der Styria Media Group. Mit dem COCOQUADRAT gründete er das erste Coworkcafé in Wien.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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