27.11.2023

Einmal im Stanitzel, bitte: Einen Lohn zum Selbstbestimmen

Der Unternehmer Klaus Purkarthofer lässt sein Team selbst bestimmen, wie viel es verdient. Auch der Lohn des Chefs wird gemeinsam festgelegt. Wie dieses Modell funktioniert? Der gelernte Konditor erzählt über Entstehung, Hürden und Umsetzung.
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Klaus Purkarthofer, Geschäftsführer von Purkarthofer Eis (c) Purkarthofer Eis

Am Wochenend-Ausflugsort Fernitz-Mellach bei Graz steht der berühmte Eis-Pavillon des Unternehmens “Purkarthofer Eis”. Geschäftsführer Klaus Purkarthofer verwöhnt Besuchende dort mit hochwertigen Sommer-Süßspeisen.

Ich nehme eine Welt wahr, in der wir uns als Arbeitskraft völlig entwerten. Das will ich mit meinem Werte- und Lohnmodell ändern.

Klaus Purkarthofer, Geschäftsführer von Purkarthofer Eis

In seiner Eis-Produktionsstätte kreiert er aber nicht nur regionales “Gelato for Future”, sondern auch ein spezielles Lohnmodell, das so in unserer Marktwirtschaft erst wenig Aufmerksamkeit bekommen hat. Purkarthofer lässt seine Mitarbeitenden nämlich selbst bestimmen, was sie verdienen. “Ich nehme eine Welt wahr, in der wir uns als Arbeitskraft völlig entwerten”, so der Unternehmer. “Das will ich mit meinem Werte- und Lohnmodell ändern.”

Einfach ging die Transformation zum selbstbestimmten Lohnfindungsprozess nicht, erinnert sich der Unternehmer: “Ich habe einst zu meinem Team gesagt: Ich möchte euch fair bezahlen, aber das kann ich nur mit euch gemeinsam. Also haben wir uns hingesetzt und offen über Gehalt, Aufstiegschancen und den Wert der eigenen Arbeit gesprochen. Und zack: Eineinhalb Jahre später hatten wir die Lösung.”

Das Vater-Werden und die 80-Stunden-Wochen

Wer in der Gastronomie arbeitet, vor allem im Eisgeschäft, kennt die Hürden der saisonalen Mitarbeiterfluktuation: Arbeitskräfte über die Wintersaison zu behalten, verringert den Gewinn und macht ökonomisch gesehen wenig Sinn. Auch menschlich machte die Saisonarbeit dem Unternehmer zu schaffen.

2010 hat Purkarthofer die Konditorei seiner Eltern übernommen – glücklich war er damit nicht immer. Der hohe Workload in der Gastronomie, die 80-Stunden-Wochen, seine schwangere Lebensgefährtin und ein Unfallsschicksal in der Familie ließen den Unternehmer am Sinn seiner Tätigkeit zweifeln. “Ich wusste, der nächste Schritt muss ein radikaler sein”, meint Purkarthofer. “Ich habe mich gefragt: Warum heißt es immer, wenn es der Wirtschaft gut geht, geht es den Menschen gut, und nicht umgekehrt?”

Die eierlegende Wollmilchsau

Nicht nur das saisonale Mitarbeiter-Freistellen und Arbeitswochen, die weit über das gesetzliche Maß hinausgehen, ließen den Familienunternehmer an der Menschlichkeit seiner Arbeit zweifeln: “Ich war keine eierlegende Wollmilchsau, aber ich musste eine sein.” Purkarthofer entwickelte den inneren Wunsch, sein Geschäftsmodell komplett zu ändern. Nicht nur, um Familienvater zu sein, sondern auch, um mehr Innovation und neue Arbeitsformen zu kreieren und wertschätzend zu wirtschaften.

Im November 2019 hat Purkarthofer seine Café-Konditorei geschlossen. Die Tore seines Betriebes blieben aber nicht für immer versperrt. Im Februar 2020 erfolgte die komplette Neuausrichtung seines Teams. Der Unternehmer feilte an einer neuen Kombination von Handwerk und Social Business. Er wollte Gewinn und Output nicht mehr über das Wohlbefinden seiner Mitarbeitenden, seiner Familie und seiner Selbst stellen.

Purkarthofer spezialisierte sich folglich auf die Produktion seines “Gelato for Future”, das handwerklich und rein mit Zutaten aus regenerativen Landwirtschaften hergestellt wird: “Das Eis braucht weniger Manpower als die Produktion von Mehlspeisen und lässt sich sehr gut vertreiben. Mit unserem ‘Gelato for Future’ konnten wir unsere Organisation auf das Wesentliche reduzieren, effizienter werden und Raum für Innovation schaffen. Dafür habe ich bewusst flache Hierarchien eingeführt. Das bedeutet, die Kontrolle zu vermindern und das Vertrauen sowie die Selbstständigkeit der Mitarbeitenden zu stärken.”

In Purkarthofers Eismanufaktur sind aktuell acht Mitarbeitende über das ganze Jahr angestellt. Zum Saisonhöhepunkt sind es 25. Für die Gastronomie – vor allem im Eisgeschäft – ist dies durchaus außergewöhnlich. Dafür entwickelte der Unternehmer ein eigenes Wertekonzept, das schon im Brasilien der 1980er Jahre, unter anderem in der Firma Semco, Anwendung fand.

Der Lohn-Sesselkreis

Purkarthofer setzt sich einmal alle eineinhalb Jahre mit seinem Team an einen Tisch und vergleicht die einzelnen Lohnsituationen seiner Mitarbeiter:innen über Nettostundenlöhne: “Wir haben zwei verschiedene Kollektivverträge zur Anwendung – für Gastronomie und für Konditorei. Das ist unsere Ausgangsposition. Außerdem berücksichtigen wir unterschiedliche Zeitmodelle und Home Office. In unseren Diskussionsrunden definieren wir alle Rollen, die unsere Teammitglieder einnehmen. Dann schauen wir uns jeden einzelnen Mitarbeiter genau an. Wir fragen uns: Wer bist du als Mensch und welche Entlohnung erwartest du dir von uns.”

Gemeinsam gehen wir der Reihe nach durch den Sesselkreis und jeder nennt den Wert, den er oder sie glaubt, im Unternehmen verdienen zu sollen.

Klaus Prukarthofer, Geschäftsführer von Purkarthofer Eis

Diskutiert wird in Purkarthofers offenen Gehaltsrunden auf Augenhöhe. Der Konditor bezeichnet diesen Prozess als das gegenseitige In-Wert-Setzen: “Gemeinsam gehen wir der Reihe nach durch den Sesselkreis und jeder nennt den Wert, den er oder sie glaubt, im Unternehmen verdienen zu sollen.” Daraus wird dann der Durchschnittswert berechnet. Dessen Stimmigkeit zu anderen Ergebnissen wird überprüft und mit Stunden, Aufgaben und Verantwortung abgestimmt.

“Gemeinsam versuchen wir, einen wertmäßig adäquaten Lohn für jedes Teammitglied zu bestimmen”, erzählt der Unternehmer. “In unseren Lohnrunden kann jede und jeder Mitarbeitende sagen, welchen Lohn sie sich vorstellen – basierend auf Lebensphase, Ausbildung und Verfügbarkeit. “Löhne und Arbeitsverträge sind die Rahmenbedingungen unserer Zusammenarbeit. Genauso legen wir in unseren Gesprächen auch Werte, Visionen und Ziele gemeinsam fest. Nach der In-Wert-Setzung aller Beteiligten schauen wir, ob wir uns das leisten können und wollen.”

Der Unternehmer führt weiter aus: “Wichtig ist mir dabei vor allem das Warum: Egal, welche Zahl mir ein Teammitglied nennt, es braucht immer eine Erklärung. Wir wollen wissen, wie das Teammitglied sich selbst und seine Arbeit wahrnimmt.” Auch Purkarthofers Gehalt wird an sein Maß an Risiko und Verantwortung angepasst, und zwar von allen acht Personen im Unternehmen. Rechtlich steht ihm der gesamte Gewinn zu.

Purkarthofers Lohnmodell soll nicht nur für Mitarbeitende fair sein, sondern auch für das Unternehmen selbst. “In unsere Lohnberechnungen beziehen wir immer beide Sichtweisen mit ein. So lernen die Mitarbeitenden, den Blick auf das ganze Unternehmen zu berücksichtigen”, erklärt der gelernte Konditor.

Das Fallen traditioneller Urlaubsregeln

Nicht nur gehaltsmäßig versucht das Unternehmen “Purkarthofer Eis”, Gemeinwohl-orientiert zu wirtschaften. Auch der Urlaub wird bei Purkarthofer anders gehandhabt als üblich:

“Jeder Mensch hat unterschiedliche Erholungsbedürfnisse. Unser Team ist verpflichtet, den gesetzlichen Urlaub zu nehmen, aber darüber hinaus steht es jedem frei, sich bei Bedarf und Begründung eine Auszeit zu nehmen.” Purkarthofer stellt seinem Team damit keinen Freibrief für unbegrenztes und willkürliches Urlauben, sondern einen Ansporn für gegenseitiges Vertrauen und Verständnis.

“Ich versuche, einen Raum zu schaffen, in dem Mitbestimmung, Empowerment und Innovation gemeinsam geschehen können”, erklärt der Unternehmer. “Dazu gehört das richtige Maß an Selbstbestimmtheit und Vertrauen, das wir in unser Lohn- und Urlaubsmodell integrieren.” In Zukunft sollen auch schwangere Mitarbeitende eine Lohnerhöhung bekommen, wodurch sich deren Karenzgeld erhöht, erklärt der Unternehmer.

Höhere Beteiligung und weniger Budget

Purkarthofers Gehaltsfindungsprozess braucht Geduld und Zeit. Ganze eineinhalb Jahre hat die erste Episode der Gehaltsfindung gebraucht. Mittlerweile berichtet der Unternehmer von höherem Engagement des Teams, einer gesunden Arbeitsatmosphäre und effizienten Arbeitsabläufen.

“Operativ funktioniert unser Konzept einwandfrei. Wie sich das Modell finanziell rentiert, werden wir erst in der Bilanz von 2023 und 2024 sehen. Nächstes Jahr werden wir unsere Löhne neu bewerten. Aber ich habe Referenzwerte und sehe, wie sich das Jahr entwickelt. Und das sieht gut aus.”

Die ehemals standardmäßige 80-Stunden-Woche ist für Purkarthofer mit diesem Modell Geschichte. Der Unternehmer ist lange nicht mehr als die “eierlegende Wollmilchsau” tätig, sondern glättet Hierarchien und lässt seine Teams eigenverantwortlich arbeiten.

“Es macht mir unheimlich Spaß, mit diesen Leuten zu arbeiten. Wir entwickeln Jobs um Menschen herum und geben jedem und jeder die Möglichkeit, sich einzubringen. Wir entwickeln neue Produkte und entdecken Geschäftspotenziale. Das zeigt, was es bringt, wenn jemand nicht nur Eis produziert, sondern auch Erfüllung in seiner Arbeit findet.”

Warum jeder fragt, wie es der Wirtschaft geht, ist für mich unverständlich. Ich drehe das Ganze um: Ich stelle den Menschen in den Mittelpunkt des Handelns, nicht die Wirtschaft.

Klaus Purkarthofer, Geschäftsführer von Purkarthofer Eis

Damit hat Purkarthofer endlich die Antwort auf jene Frage, die er lange unbeantwortet lassen musste: “Warum jeder fragt, wie es der Wirtschaft geht, ist für mich unverständlich. Ich drehe das Ganze um: Ich stelle den Menschen in den Mittelpunkt des Handelns, nicht die Wirtschaft. Und kreiere damit Tätigkeiten, die uns glücklich machen, weil wir merken, dass wir einen Wert in diesem Unternehmen haben, für den wir auch angemessen entlohnt werden – und zwar in Kenntnis aller Beteiligten. Genau dieses wirtschaftliche Narrativ will ich weiterhin als Unternehmer realisieren. Und dafür muss ich auch keine eierlegende Wollmilchsau sein.”

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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