05.05.2025
EINFALL FÜR ZWEI

Zwei Vorarlberger Gründerinnen und die Neuordnung des Medikamententascherls

Wenn es drauf ankommt, sofort Pflaster, Medikamente und Co. zur Hand haben - das sollen die Taschen von Einfall für Zwei gewährleisten.
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Einfall für Zwei - die Gründerinnen Monika Wohlmuth-Schweizer und Natascha Woschnagg-Kloser | (c) Einfall für Zwei
Einfall für Zwei - die Gründerinnen Monika Wohlmuth-Schweizer und Natascha Woschnagg-Kloser | (c) Einfall für Zwei

Vor allem wenn man Kinder hat, gibt es eine ganze Reihe an Dingen, die man vorsichtshalber immer dabei hat, etwa Pflaster oder Wundsalbe. Und ehe man sich versieht, verfügt man über ein eigenes „Medikamententascherl“, wie man es als Kind bei seinen Eltern kennengelernt hat. Doch ehe man sich ein weiteres Mal versieht, herrscht in diesem Chaos. Und gerade wenn man das Pflaster am dringendsten braucht, muss man das gesamte Tascherl ausleeren, um daranzukommen. Hier kommt Einfall für Zwei aus Vorarlberg ins Spiel.

„System Reiseapotheke ganz neu denken“

Schon 2019 von der Allgemeinmedizinerin Natascha Woschnagg-Kloser und der Unternehmensberaterin Monika Wohlmuth-Schweizer gegründet, will Einfall für Zwei mit seinen Taschen das genannte Chaos endgültig beenden. Man wollte „das System Reiseapotheke ganz neu denken“, meinen die Gründerinnen.

Dazu formulieren sie zwei Ansprüche. Erstens: Ihr Tascherl mit dem Namen „fürALLEfälle“ verfügt über eine Ordnung nach Themengebieten und ein Beschriftungssystem. Fächer für Dinge, die in jeder Apotheke enthalten sein sollen, sind bereits vorgegeben. Zusätzlich bietet die Tasche Raum für individuelle Medikamente. „So kennt sich jedes Familienmitglied intuitiv aus und weiß auch nachher, wohin ein Präparat zurückgehört“, sagt Gründerin Woschnagg-Kloser. Zweitens: Die Tasche sollte besonders leicht, weich und knautschbar sein, ohne dass innen etwas durcheinandergeraten kann. „Eine sperrige Box stört unterwegs nur. So aber kann man alles perfekt verstauen und finden“, meint Gründerin Wohlmuth-Schweizer.

Einfall für Zwei mit Spezialtaschen für Kinder und Hunde

Außerdem sind die Taschen von Einfall für Zwei gut sichtbar und robust: Außen bestehen sie aus dem Stoff, aus dem auch Rettungsjacken sind. Neben der oben genannten allgemeinen Version gibt es mittlerweile auch spezielle Taschen für Notfälle, für Kinder und für Hunde. Hergestellt werden die Taschen mittlerweile in Portugal.

Was die Pläne von Einfall für Zwei angeht, gibt sich Gründerin Wohlmuth-Schweizer übrigens eher bescheiden: „Uns ist klar, dass es Unternehmer und Unternehmerinnen gibt, die genau sagen, zu welchem Zeitpunkt sie welche Verkaufszahlen in welchen Ländern erreicht haben wollen. So sind wir nicht. Aber natürlich hätten wir gern, dass schon bald jeder, der verreist, unsere Apotheke im Gepäck hat, nicht nur, weil damit endlich Ordnung herrscht, sondern weil damit auch jeder und jede einen Betrag zum nachhaltigen Verbrauch von Medikamenten leistet, weniger Medikamente kauft und noch weniger wegwirft.“

Auftritt bei 2 Minuten 2 Millionen

Einen Schritt dorthin dürften die Gründerinnen jedenfalls diesen Dienstag machen. Denn dann wird eine Episode der Show „2 Minuten 2 Millionen“ ausgestrahlt, in der auch die Beiden mit Einfall für Zwei zu sehen sind.

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Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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