30.01.2026
PETER STEINBERGER

„Eines meiner Side Projects“: Mit OpenClaw unverhofft zum globalen Hype

Die KI-Anwendung Moltbot (bis vor Kurzem Clawdbot) des Wieners Peter Steinberger schlägt aktuell weltweit Wellen. Gerechnet hat der schon zuvor sehr erfolgreiche Gründer damit offenbar nicht.
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Peter Steinberger im brutkasten-Studio | (c) brutkasten
Peter Steinberger im brutkasten-Studio | (c) brutkasten

„The AI that actually does things“ lautet der Slogan von Moltbot. Es ist kein leeres Versprechen. Der Open-Source-KI-Agent, der heruntergeladen wird und dann lokal am eigenen Gerät läuft (Windows, Mac und Linux), kann auf zahlreiche Apps zugreifen, dabei unterschiedlichste Tätigkeiten übernehmen – und auf Anweisung sogar selbst neue Skills entwickeln. So etwas gab es vorher noch nicht. Menschen auf der ganzen Welt sind begeistert, Medien in aller Herren Länder überschlagen sich mit Berichten.

Der innerhalb kürzester Zeit entstandene Hype hat handfeste Konsequenzen: Wegen einer Copyright-bedingten Intervention von Anthropic, dem Unternehmen hinter der KI Claude, erhält Moltbot erst vor wenigen Tagen seinen neuen Namen – bis dahin hieß der KI-Agent Clawdbot. Der kometenhafte Aufstieg der Anwendung beeinflusst sogar Börsenkurse großer Unternehmen. Und immer mehr kritische Artikel warnen vor Risiken, die mit der Nutzung verbunden sind.

Nachträgliche Anmerkung: Die Anwendung wurde mittlerweile ein weiteres Mal umbenannt. Der neue Name ist OpenClaw. (Stand 30.1.2026)

100-Millionen-Euro-Exit vor fünf Jahren

Dabei steht hinter Moltbot keiner der großen AI-Riesen, die mittlerweile Milliardensummen an VC-Kapital aufgenommen haben. Es ist noch noch nicht einmal ein Unternehmen, ein kleines Startup, das die Anwendung herausgebracht hat. Es ist ein einzelner Entwickler: Peter Steinberger aus Wien.

In der heimischen Startup-Szene ist er kein Unbekannter. Mit PSPDFKit baute er schon einmal zunächst allein, später mit einem über den Planeten verteilten Full-Remote-Team ein erfolgreiches Unternehmen auf, dessen Mehrheit er 2021 um 100 Millionen Euro verkaufte (brutkasten berichtete). Bis dahin war das Startup eigenfinanziert gewesen. Seitdem schien Steinberger immer wieder als Business Angel bei brutkasten auf.

„Ich hatte genug von meinem eigenen Bullshit“

Unternehmerisch war es dagegen eine Zeit lang ruhig um ihn. In einem sehr persönlichen Blog-Eintrag aus dem vergangenen Jahr, erzählt Steinberger über das „Loch“, in das er nach dem Exit gefallen sei. So schreibt er unter anderem:

„Ich habe vieles getan, habe hart gefeiert, habe Therapien gemacht, habe Ayahuasca probiert, bin in ein anderes Land gezogen. Ich bin mit dieser Leere in mir herumgewandert und habe nach Vergnügungen gesucht. Doch dann, vor ein paar Monaten, hat es Klick gemacht: Ich hatte genug von meinem eigenen Bullshit und mir wurde klar, dass man Glück nicht findet, indem man in ein anderes Land zieht. Man findet Sinn nicht, man schafft ihn sich selbst.“

Was kommt nach dem Moltbot-Hype?

Nun hat Peter Steinberger also etwas geschaffen. Etwas Großes. Doch es macht keine Umsätze. Es gibt kein Unternehmen dazu, nur einen gigantischen Hype. Was nun?

Für ein brutkasten-Interview hat der Entrepreneur – wenig überraschend – keine Zeit, vielleicht auch keinen Nerv – oder beides. Auf WhatsApp-Nachrichten reagiert er freundlich, aber knapp. Er sei überfordert mit den vielen Anfragen. Wie er mit der Situation umgehe? „Badly“ – mit Smiley. Der durchschlagende Erfolg von Moltbot war jedenfalls nicht erwartet, vermutlich nicht einmal erhofft – zumindest nicht auf diese Weise. „Es ist eines meiner Side Projects“, schreibt Steinberger.

Und ob er nun, angesichts des Hypes, vor hat, es größer zu machen? Keine Antwort mehr. Vielleicht nervt die Frage. Vielleicht weiß er es einfach selber noch nicht.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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