02.12.2025
INVESTMENT

„Eines der größten Angel-Investments Europas“: Wiener KI-Startup fonio.ai holt sich 3 Mio. Euro

Das Wiener Startup fonio.ai holt für seine KI-Telefon-Technologie ein erstes Investment von drei Millionen Euro. 
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fonio.ai-Gründerteam Daniel Keinrath und Matthias Gruber © fonio.ai
fonio.ai-Gründerteam Daniel Keinrath und Matthias Gruber. | © fonio.ai

Vor vier Monaten hieß es von CEO und Co-Founder Daniel Keinrath noch: “Aktuell genießen wir es, fonio zu bootstrappen”. Denn kein Fremdkapital aufzunehmen, würde einen “enormen Fokus und echtes Ownership in unser Team” bringen. Schon damals schloss er jedoch nicht aus, zeitnah frisches Kapital aufzunehmen.

Mittlerweile ist es soweit: Sein Wiener Startup fonio.ai verkündet nun eine abgeschlossene Finanzierungsrunde über drei Millionen Euro. Und tatsächlich hatte Keinrath schon vor einigen Monaten angekündigt: „2025 wird auf jeden Fall wild für fonio.ai“.

300.000 Euro Monatsumsatz

13 europäische Business Angels investieren in das Wiener KI-Startup, darunter Namen wie Daniel Gutenberg, Early-Investor bei Meta, oder Jens Lapinski von Angel Invest. Genannt wurden außerdem noch Christian Stieber, Robert Wuttke von 10x Founders, sowie ein Sequoia Scout. Laut fonio.ai zählt die Runde zu den größten Angel-Investments in Europa.

“Gründer, die es schaffen, in 14 Monaten von 0 auf 300.000 Euro Monatsumsatz zu bootstrappen, sieht man selbst als einer der aktivsten Angel-Investoren Europas nicht alle Tage”, kommentiert Christian Stieber sein Investment.

Fonio.ai betreut laut Unternehmensangaben aktuell mit zwölf Mitarbeiter:innen knapp 4.000 Kund:innen im DACH-Raum, automatisiert monatlich rund 800.000 Anrufe und arbeitet nach eigenen Angaben bereits profitabel. Der Umsatz liegt derzeit bei knapp unter 300.000 Euro pro Monat. Bis Juni 2026 will man die Marke von einer Million Euro Monatsumsatz erreichen.

Bewusst gegen 6 Mio. Euro entschieden

Das Unternehmen betont, dass man sich bewusst für “nur” drei Millionen Euro Kapitalaufnahme entschieden habe. Das Interesse sei so groß gewesen, dass bis zu sechs Millionen Euro möglich gewesen wären. In einer Aussendung heißt es, man habe sich für diesen Weg entschieden, denn “so bleibt die Verwässerung gering, die strategische Kontrolle im Unternehmen gesichert und der Fokus auf schnellem, sauberem operativem Wachstum.”

Mit dem frischen Kapital will das Startup seine Technologie deutlich ausweiten. Aus der reinen Telefonielösung soll eine vollständige Omnichannel-KI-Plattform entstehen, die künftig auch E-Mail, Chat und weitere Kanäle automatisiert. Damit möchte fonio.ai, so heißt es in der Aussendung weiter, “aus Europa heraus einen neuen globalen Standard für intelligente, skalierbare Kommunikation” setzen. Parallel plant das Unternehmen, in weitere europäische Märkte zu expandieren und seine Lösung dort zügig an den Start zu bringen.

Fonio.ai löse „echtes Marktproblem“

Das von Keinrath und Co-Founder Matthias Gruber gegründete Startup bietet ein KI-gestütztes Telefon für Kundenkommunikation. Es soll “effizienter, verlässlicher und nutzerfreundlicher” sein und Mitarbeiter:innen ermöglichen, sämtliche Kundeninteraktionen zentral zu steuern – mit dem Ziel, Zeit und Kosten zu sparen.

„Die starke Nachfrage der Angel-Investoren zeigt, dass wir ein echtes Marktproblem lösen, das Unternehmen und Kund:innen seit Jahren beschäftigt”, so Keinrath. “Wir entwickeln eine Technologie, die diesen Prozess grundlegend modernisiert und Unternehmen eine schnellere, effizientere und zugleich menschlichere Art der Erreichbarkeit ermöglicht.“

Zum Video-Talk mit Daniel Keinrath

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Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede
Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

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