28.11.2024
MENTAL HEALTH

„Eine Stigmatisierung von psychischer Gesundheit ist in jedem Fall fatal“

Was vor gar nicht so langer Zeit ein Tabu-Thema war und zu dem oftmals nur geschwiegen wurde, ist heutzutage am Weg zu einem offenen Diskurs zu werden. Mental Health rückt vom Nischenthema immer mehr in den Fokus.
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Mental Health, mentale Gesundheit, willhaben
(c) willhaben - Markus Zink, Head of Jobs bei willhaben.

Kriege, politische Entwicklungen, stagnierende Wirtschaften, Inflation und damit verbunden kontinuierlich steigende Kosten – all das erzeugt in Gesellschaften steigenden Druck und Stress. In Kombination mit privaten Herausforderungen, Überlastung und fehlender Wertschätzung im Beruf kann die mentale Gesundheit von Personen erheblich beeinträchtigt werden.

Bis vor Kurzem galt es sogar als Tabu, darüber am Arbeitsplatz – also ausgerechnet an jenem Ort, an dem man einen Großteil seiner Zeit verbringt – zu sprechen. Man sollte und wollte keine „Schwäche“ zeigen. Heute jedoch ist in immer mehr Bereichen der Umgang mit dem Thema „Mental Health“ im Berufsleben offener geworden.

Mental Health emanzipiert sich vom Tabu-Dasein

Doch wie wird dies von heimischen Arbeitnehmer:nnen selbst wahrgenommen? Das hat willhaben im Rahmen einer repräsentativen Befragung in Zusammenarbeit mit dem Markt- und Meinungsforschungsinstitut marketagent beleuchtet. Teilgenommen haben 1.078 in Österreich lebende Menschen im Alter zwischen 15 und 59 Jahren, die aktuell auf Jobsuche sind bzw. in den letzten zwölf Monaten auf Arbeitssuche waren.

Tatsächlich scheint mentale Gesundheit bei vielen heimischen Arbeitgeber:nnen kein Tabu bzw. Nischenthema mehr zu sein. Und so erklären in Summe 68,2 Prozent aller Befragten, dass die „mentale Gesundheit der Mitarbeiter:innen“ bei ihrem aktuellen oder bislang letzten Arbeitgeber einen „sehr hohen Stellenwert“ (28,3 Prozent) oder einen „eher hohen Stellenwert“ (39,9 Prozent) hat.

Auffällig ist dabei, dass weibliche Arbeitnehmer:innen überdurchschnittlich häufig angeben, einen „sehr hohen“ bzw. „hohen Stellenwert“ von mentaler Gesundheit in ihrem Job zu verorten. Am anderen Ende des Spektrums berichtet laut der repräsentativen Befragung insgesamt ein Viertel von einem „eher niedrigen“ (18,3 Prozent) oder einem „sehr niedrigen Stellenwert“ (acht Prozent).

„Eine Stigmatisierung von psychischer Gesundheit ist jedoch in jedem Fall fatal, denn: Über mentale Probleme zu schweigen, ist für die Betroffenen eine enorme Belastung und kann sich in weiterer Folge negativ auf das Team, die Unternehmenskultur, die Anzahl der gesundheitsbedingten Abwesenheiten und den Unternehmenserfolg auswirken“, erklärt Markus Zink, Head of Jobs bei willhaben.

Maßnahmen, die Mental Health unterstützen

Auf die Frage, „welche Maßnahmen setzt Ihr Arbeitgeber rund um das Thema mentale Gesundheit der Mitarbeiter:innen“ gab es verschiedene Antworten: Flexible Arbeitszeitmodelle“ (34,5 Prozent), regelmäßige Mitarbeitergespräche (29,1 Prozent), Förderung eines wertschätzenden Arbeitsklimas (22,4 Prozent), physisch gesundheitsfördernde Programme (17,3 Prozent) sowie die Bereitstellung von Informationen zum Thema mentale Gesundheit (15,7 Prozent) wurden am häufigsten genannt.

Die aktive Zusammenarbeit mit Betriebspsycholog:innen (11,6 Prozent), externer psychologischer Unterstützung (9,7 Prozent) oder die Bereitstellung von Coaching und Mentoring (12,7 Prozent) wurden von den Befragten in diesem Zusammenhang jedoch deutlicher seltener erwähnt. 16,1 Prozent der Befragten konnten allerdings, auch das ergibt die Marktforschung, „keine Maßnahmen in diesem Bereich“ identifizieren.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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