06.02.2026
ROBOTIK

Ein Rudel Roboter-Hunde: Wien Energie erhöht Sicherheit durch „Energy Dogs“

Wien Energie weitet den Einsatz von Hightech-Robotern aus. Damit soll u.a. die Sicherheit erhöht werden.
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Wien Energie, Robo Hunde, Energy Dogs
© Wien Energie / Michael Horak.

Seit 2023 ist der „Energy Dog“ im Kraftwerk Simmering von Wien Energie tätig. Nun verfügt man über ein ganzes „Robo-Rudel“: Gleich vier neue, KI-unterstütze Assistenzsysteme sollen künftig die Betriebsteams an drei Standorten unterstützen.

Hunde von Boston Dynamics

Ausgerüstet mit moderner Sensorik und Spezialkameras vollführen die vierbeinigen Hightech-Roboter „Spot“ von Boston Dynamics nun autonom Kraftwerksrundgänge durch und melden Anomalien in Echtzeit.

„Wir arbeiten Tag für Tag an der nachhaltigen Energieversorgung von Millionen Wiener:innen. Dabei setzen wir immer mehr auf Innovation und bringen mit nun insgesamt fünf ‚Energy Dogs‘ modernste Robotertechnologie in unsere Kraftwerke und Müllverbrennungsanlagen. Die Hightech-Roboter unterstützen die Mitarbeiter:innen von Wien Energie und tragen so maßgeblich zur Versorgungssicherheit der Wiener:innen bei“, sagt Ulli Sima, Stadträtin für Stadtentwicklung, Mobilität und Wiener Stadtwerke.

Die vier neuen Energy Dogs werden aktuell vom Wien Energie Drohnen- und Robotikteam für ihren Einsatz trainiert und ab 2027 dem Betrieb in den Kraftwerken Simmering und Donaustadt sowie der Müllverbrennungsanlage Flötzersteig übergeben.

Mitarbeitende bei Wien Energie sollen nicht ersetzt werden

Die Roboter-Hunde sind fast einen Meter groß, können bis zu 1,5 Meter pro Sekunde laufen und auch unwegsames Gelände, wie Kraftwerksstiegen oder Gitterböden, erreichen. Zahlreiche Sensoren, darunter eine thermografische Kamera, ein Akustiksensor und ein Multigasmesser würden es ihnen ermöglichen, potenzielle Gefahrenquellen wie Gasaustritte frühzeitig zu erkennen. Als intelligente Assistenzsysteme arbeiten sie zudem autonom, inspizieren die Anlagen und melden mögliche Störfälle direkt und automatisch an das Betriebspersonal.

Mitarbeiter:innen ersetzen sollen die „Energy Dogs“ auch künftig nicht – sie dienen den Expert:innen von Wien Energie als Hightech-Unterstützung, vor allem bei Routinetätigkeiten, wie es heißt. Ein weiterer Vorteil: In gegebenenfalls heiklen Situationen müssten Wien-Energie-Mitarbeiter:innen den Gefahrenbereich nicht mehr persönlich betreten, sondern könnten mithilfe der Tech-Hunde die Störungen präzise und sicher ausmachen.

Wien-Paris

„In Zeiten des Fachkräftemangels ist es umso wichtiger, dass unsere Expertinnen ihre Ressourcen gut nutzen können. Mit den ‚Energy Dogs‘ stellen wir unseren Mitarbeiter:innen intelligente Helfer zur Seite, um sie von Routinetätigkeiten zu entlasten“, sagt Karl Gruber, Geschäftsführer von Wien Energie.

Der erste „Energy Dog“ hat im Kraftwerk Simmering durch seine Inspektionen bereits auf mehrere mögliche Gefahrenquellen aufmerksam gemacht. Seit seinem Einsatz im Regelbetrieb im Jahr 2023 ist er bei seinen rund 4.000 Rundgängen zu je 90 Minuten etwa 1.600 Kilometer gelaufen – und damit umgerechnet weiter als von Wien nach Paris.

Wien Energie-Hunde „stärken Versorgungssicherheit“

„High-Tech-Roboter wie die ‚Energy-Dogs‘ stehen bei Wien Energie für Fortschritt und Verantwortung zugleich. Sie unterstützen den sicheren und effizienten Betrieb unserer Kraftwerke und stärken damit die Versorgungssicherheit für Wien“, sagt Stefan Gara, Energiesprecher der Wiener NEOS. „Gleichzeitig sichern wir mit klarer Datensouveränität die Kontrolle über kritische Infrastrukturen und schaffen Vertrauen in einer digitalen, nachhaltigen Energiezukunft.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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