26.06.2026
JUBILÄUM

Ein Jahrzehnt TheVentury und die leise Korrektur der Innovation

Vor zehn Jahren galt Corporate Innovation als Antwort auf fast jede Zukunftsfrage im Unternehmen. Heute steht weniger die Frage im Raum, wie viel Innovation stattfindet, sondern welchen konkreten Beitrag sie zum Geschäft leistet. Auch TheVentury hat diese Verschiebung in den vergangenen zehn Jahren begleitet. Partner & CEO Maximilian Spieth mit einem Blick in die Vergangenheit und Gegenwart.
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TheVentury
© Victoria Posch - Das TheVentury-Team.

Vor zehn Jahren war Corporate Innovation für viele Unternehmen vor allem eines: ein Schlagwort. Innovationslabore entstanden, Accelerator-Programme wurden aufgesetzt, Startup-Kooperationen galten als universelle Antwort auf alles, was mit Zukunft zu tun hatte. Heute ist die Stimmung eine andere. Wer Innovation verantwortet, muss deutlich klarer zeigen, welchen Beitrag sie tatsächlich zum Geschäft leistet.

TheVentury und der rote Faden

Diese Entwicklung hat auch The Ventury hautnah miterlebt. Das Wiener Venture-Building-Unternehmen feiert heuer sein zehnjähriges Bestehen. Für CEO Maximilian Spieth zieht sich ein roter Faden durch die gesamte Geschichte: „Unser Anspruch war nie, Unternehmen nur zu beraten. Wir wollten operativ mitarbeiten – fast wie ein zusätzlicher Co-Founder mit digitaler Kompetenz.“

Die Idee entstand bereits vor der offiziellen Gründung 2016. Die Gründer kannten sich aus dem Startup-Umfeld und beobachteten dort ein wiederkehrendes Muster: Nicht fehlendes Kapital war oft das Problem, sondern die falschen Entscheidungen in der frühen Phase.

© zVg – Das Team bei der Gründung 2016.

„Wir haben überall gesehen, dass viele Teams zu wenig marktzentriert arbeiten“, sagt Spieth. „Man entwickelt etwas, das am Markt vorbeigeht.“

Genau daraus entstand der Ansatz von TheVentury: nicht klassisch beraten, sondern operativ mitarbeiten, um zu helfen, digitale Geschäftsmodelle zu entwickeln.

KI bereits 2017 Thema

Schon in den Anfangsjahren beschäftigte sich das Team intensiv mit KI- und Chatbot-Technologien – lange bevor generative Modelle zum Mainstream wurden. 2017 entwickelte TheVentury etwa für Austrian Airlines einen Chatbot zur Automatisierung des First-Level-Kundenservice.

„Die Systeme wurden damals noch manuell darauf trainiert, welche Kundenanfragen auftreten könnten. Der Use Case funktionierte gut und wurde später innerhalb der Lufthansa Group weiter ausgerollt“, sagt Spieth.

Parallel dazu entstand ein Startup-Accelerator, der zwischen 2017 und 2021 sechs Batches durchlief. Anfangs kamen die Teams aus Österreich und Deutschland, später auch aus Indien, Südamerika oder San Francisco nach Wien.

„Wir haben unglaublich viel gelernt, vor allem durch das Tempo und die Arbeitsweise mit Gründerinnen und Gründern. Mit ihnen zu arbeiten, ist etwas völlig anderes als im Corporate-Kontext“, sagt Spieth. „Der Hunger ist ein anderer. Ressourcen sind knapper, der Druck höher.“

Geschäftsmodelle aus eigenen Stärken

Aus dieser Phase entwickelte sich schrittweise das heutige Geschäftsmodell: Venture Building für Unternehmen. Statt Startups mit Corporates zu vernetzen, baut TheVentury gemeinsam mit Organisationen neue Geschäftsmodelle aus deren eigenen Stärken heraus und schafft Intrapreneurship-Strukturen.

„Der Kern ist immer noch derselbe Gedanke“, sagt Spieth. „Neue Standbeine müssen aus den bestehenden Kompetenzen eines Unternehmens entstehen. Innovation kann nicht losgelöst von der Kernorganisation funktionieren.“

Gleichzeitig habe sich die Erwartungshaltung stark verändert. Vor zehn Jahren reichte es oft, Innovation sichtbar zu machen. Heute zähle Wirkung: „Innovation muss beweisen, dass sie Einfluss auf das Gesamtunternehmen hat“, so Spieth weiter. „Heute ist sie stark an Impact und Messbarkeit gekoppelt.“

TheVentury und alte Hürden

In der letzten Dekade haben bei TheVentury jedoch nicht alle Projekte funktioniert. Besonders prägend war die Entwicklung eines eigenen Chatbot-Produkts, das unter dem Namen Botbase als Plattform gedacht war. Die Idee: ein eigenes „WordPress für Chatbots“. Die Nachfrage war da, die Rückmeldungen positiv – doch das Produkt entwickelte sich in eine andere Richtung als geplant.

„Wir sind zu lange in einem Feature-Loop geblieben, in dem wir sehr stark auf Feature Requests reagiert haben“, erinnert sich Spieth. „Aber wir haben zu wenig konsequent am Markt validiert, ob das wirklich ein tragfähiges SaaS-Modell wird. Im Nachhinein hätten wir es früher beenden sollen. Heute sehen wir das nicht als Scheitern, sondern als saubere Entscheidung. Es spart am Ende Zeit und Ressourcen.“

Zwischen 2019 und 2022 durchlief TheVentury auch eine der schwierigsten Phasen. Das Unternehmen wuchs zeitweise auf über 50 Mitarbeitende, gleichzeitig trafen externe Krisen die Kundenlandschaft hart. „Wir waren eigentlich im Growth-Modus, aber Corona und später der Ukraine-Krieg haben viele unserer Kunden massiv getroffen“, sagt der Co-Founder. „Die Auftragslage ist dadurch zweimal stark eingebrochen.“ Das Ergebnis: Umsatzrückgänge und eine deutliche Verkleinerung des Teams.

Künstliche Intelligenz und Venture Building

Heute verändert Künstliche Intelligenz die Arbeit im Venture Building erneut. Vor allem die Geschwindigkeit, mit der Prototypen entstehen können, habe sich drastisch erhöht. „Die technischen Kosten sind massiv gesunken. Einen ersten Prototypen auf den Markt zu bringen, geht heute viel schneller als früher“, sagt Spieth. Gleichzeitig warnt er vor einem überhitzten Technologieverständnis. „KI ist selten die Antwort, aber oft ein gutes Werkzeug. Wenn die Dateninfrastruktur nicht stimmt, beschleunigt KI im schlimmsten Fall nur das Chaos.“

Für die kommenden Jahre will TheVentury den Fokus stärker auf den Mittelstand und familiengeführte Unternehmen im DACH-Raum legen. Gleichzeitig rückt ein Gedanke wieder stärker in den Vordergrund, der schon am Anfang stand: der Mitgründer-Ansatz: „Wir arbeiten immer öfter wieder wie Co-Founder mit. Und das heißt auch: Wir gehen teilweise mit ins Risiko.“ Statt klassischer Projektlogik könnten künftig stärker Beteiligungs- oder erfolgsabhängige Modelle entstehen. Gerade in Zeiten, in denen Unternehmenszukäufe schwieriger werden, müsse Wachstum aus bestehenden Strukturen heraus entstehen. „Unser Ziel“, so Spieth, „ist es, der Partner zu sein, an den Unternehmen denken, wenn sie aus ihren Assets neue Geschäftsmodelle bauen wollen. Am Ende geht es darum, echte Wirkung zu erzeugen. Und nicht nur Innovation zu demonstrieren.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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