06.06.2015

Ein Dorf auf dem Mond? Neuer ESA-Chef denkt über „Moon Village“ nach

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Professor Jan Wörner schlägt als Standort die Rückseite des Mondes vor.

Der Mond ist der einzige Himmelskörper, der bisher von Menschen betreten wurde – neben der Erde natürlich. Am 20. Juli 1969 betrat Neil Armstrong als erster Mensch den Mond. Die letzte bemannte Mondlandung geht ins Jahr 1972 zurück. Nun denkt Professor Jan Wörner im Gespräch mit der Bild Zeitung laut über ein Dorf auf dem Mond nach. Jan Wörner ist langjähriger Präsident der TU Darmstadt und der künftige Chef der Europäischen Weltraumagentur (ESA) – sein Amt als neuer Chef hat er aber noch nicht angetreten. Erst am 1. Juli wird es soweit sein. Trotzdem sorgt er mit dem Interview bereits für Aufsehen.

„Wir sollten auf dem Mond eine permanente Bodenstation für Forschungszwecke bauen. In dem Moon-Village könnten Menschen oder Roboter aus allen Ländern der Welt zusammen forschen“, so Wörner. Immerhin, die Nutzung der Internationalen Raumstation ISS soll mit Ende 2024 auslaufen. Das Mond-Dorf könne dann ein Ersatz sein. Wörner sieht dafür die Rückseite des Mondes vor: „Dort sind die Voraussetzungen für Forschungsarbeiten am besten. Wir könnten Teleskope aufstellen, mit denen wir einen viel besseren, ungestörten Blick in die Weiten des Weltalls hätten.“ Außerdem würden dort weder Satelliten noch Kommunikationsnetze die Forschungsarbeit stören.

Damit die Station sinnvoll betrieben werden kann, müsse ein ständiger Shuttle-Service eingerichtet werden: Astronauten würden mehrere Monate lang dort bleiben. Die Kosten für so ein Projekt wären natürlich immens. Alleine der Aufbau der Internationalen Raumstation ISS ging in die 100 Milliarden Dollar.

Professor Jan Wörner ist Bauingenieur und studierte an den Hochschulen in Berlin und Darmstadt. Während seiner Amtszeit als Leiter der Technische Universität, erreichte er eine bislang einzigartige Unabhängigkeit vom Land Hessen und die Benennung von Darmstadt als Wissenschaftsstadt. Ab 2007 ist Wörner Vorstandsvorsitzender des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR). Und nun, ab dem 1. Juli 2015 übernimmt er nun den Chefposten bei der ESA von seinem Vorgänger, dem Franzosen Jean-Jacques Dordain.

Quelle

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Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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