08.07.2022

Diskriminierung von Eigenkapital endlich ein Ende setzen

Anreize für Eigenkapital, Reform des AIFM-Gesetzes und des Gesellschaftsrechts. Hans Harrer vom Senat der Wirtschaft fordert bessere Rahmenbedingungen für Unternehmen.
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Für den Mittelstand war die Hausbank zur Finanzierung von Wachstum und Innovationen über Jahrzehnte der Ansprechpartner Nummer eins. Doch gerade lokalen Banken wird durch eine überbordende Regulierungswut die Basis genommen, um den Mittelstand finanzieren zu können. Die Folgen für die Wirtschaft und – viel wichtiger – für die Gesellschaft sind fatal. Daher sind alle gefordert, an den zukunftsfähigen Konzepten zu arbeiten – die Unternehmer, die Banken, Repräsentanten neuer Finanzierungsinstrumente und auch die Politik. Wir als Senat der Wirtschaft, die größte parteiunpolitischen Wirtschaftsorganisation, sind an einem Miteinander interessiert, weil wir nur so zu neuen Lösungen kommen. Daher zeigen wir nicht nur auf, wo es hakt, sondern entwickeln konkrete Vorschläge. Eines ist allerdings klar: Kosmetische Veränderungen bringen nichts. Wir brauchen eine gründliche Verbesserung des Finanz- und Kapitalmarktklimas.

Anreize für Eigenkapital 

Eine klare Herausforderung: Es müssen Anreize für die Eigenkapitalbeschaffung von Unternehmen, aber auch für Investor:innen durch den Gesetzgeber:innen geschaffen werden. Eine Erleichterung der Beteiligungs- und Eigenkapitalfinanzierung durch die Schaffung eines Beteiligungsfreibetrages für private Investor:innen und der leichtere Zugang zu Wagniskapital für innovative Unternehmen sind absolut notwendige Schritte. Besonders wichtig ist dabei, dass die steuerliche Diskriminierung von Eigenkapital im Vergleich zu Fremdkapital ein Ende hat.

Reform des AIFM-Gesetzes

Im Zusammenhang mit dem AIFM, dem Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, schlägt der Senat der Wirtschaft die Verankerung einer einfachen Schwelle von EUR 10.000 (stand aktuell 100.000 Euro) vor, und zwar ohne weitere einschränkende Regularien. Außerdem die Streichung der derzeitigen Forderung nach vier Jahren Erfahrung für Privatanleger:innen bei der Veranlagung in Private-Equity Dachfonds, die Streichung der derzeit gültigen Beschränkung von Private-Equity-Fonds-Investitionen auf nicht börsenorientierte Unternehmen sowie das Ermöglichen von mittelbaren Investitionen durch Beteiligungen eines Dachfonds an weiteren Dachfonds.

Durch eine Liberalisierung kann Österreich im europäischen Vergleich aufschließen und mittelständischen Unternehmen die gleichen guten Zugangsmöglichkeiten zu Kapital und Expertise von Private-Equity-Fonds gewährleisten, wie dies im Ausland bereits der Fall ist.

Reform des österreichischen Gesellschaftsrechtes

Hinzu kommt, dass wir unseren Wirtschaftsstandort – durch Anpassung des österreichischen Gesellschaftsrechtes an internationale Standards – wieder stärken müssen. Diese längst geplante, dringend nötige Reform muss nun endlich auch beschlossen werden, um wachsenden KMUs die Einbeziehung von Partnern zu ermöglichen, Betriebsübergaben ebenso wie Ausgründungen von den Universitäten zu erleichtern und generell den Standort für Gründer:innen und Investor:innen attraktiver zu machen. Auch wenn es inhaltlich weitgehende Übereinstimmung unter den Regierungsparteien, den Wissenschaftler:innen und Stakeholder:innen gibt – bei der Entbürokratisierung scheiden sich die Geister: Die Aufhebung der Notariatspflicht wird ebenso wie die Reform des Firmenbuchs durch Teile der Justiz blockiert. Dadurch wird die österreichische Wirtschaft, insbesondere deren tragende Säule, der Mittelstand, in Geiselhaft genommen.

Betriebe müssen mehr Offenheit entwickeln 

Aber auch die Unternehmen müssen umdenken: Anteile an einem neuen Partner übertragen, ist für viele traditionelle, mittelständische Familienunternehmen undenkbar. Das muss sich ändern! Unternehmer und Eigentümer müssen die Türen und Fenster weit öffnen und frische Luft in Form von neuen Geschäftsmodellen, neuen Vertriebsnetzwerken im Umfeld großer InvestorInnen und frisches Geld in Form von Investitionskapital hereinlassen. Es gibt unzählige Best-Practice-Beispiele, wo dadurch gewaltiges Wachstum und große Innovationsschübe passiert sind, die Arbeitsplätze mit Zukunft geschaffen haben. Wenn diese Offenheit nicht schnellstens Einzug hält, verpasst der Mittelstand die Zukunft.

Über den Autor

Hans Harrer ist Vorstandsvorsitzender des SENAT DER WIRTSCHAFT und darüber hinaus Projektentwickler erfolgreicher Tourismus- und Immobilienkonzepte. Er ist seit Jahrzehnten in diesem Bereich international tätig und sammelte umfassende Erfahrungen. Auf der Basis seiner Ausbildung als Financial Engineer half er mit, eine Firmengruppe aufzubauen, die u.a. ein Hotel, eine Rehabilitations-Klinik und ein Weingut umfasst. Daher ist er nicht nur im Rahmen des SENAT DER WIRTSCHAFT, sondern auch durch seine unternehmerische Tätigkeit mit den Chancen, Herausforderungen und Rahmenbedingungen der Wirtschaft befasst.

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(c) Karin Hackl Wirtschaftsagentur Wien

Die Stadt Wien und die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien haben die Einreichphase für ihr gemeinsames Finanzierungsinstrument Wiener Wachstum gestartet. Insgesamt stehen dafür sieben Millionen Euro Startkapital zur Verfügung. Ziel ist es, die Eigenkapitalbasis wachstumsorientierter Unternehmen zu stärken und ihnen die nächsten Entwicklungsschritte zu ermöglichen.

Bereits im April dieses Jahres wurde das Finanzierungsmodell angekündigt. Hinter der Initiative steht eine gemeinsame Gesellschaft der Wirtschaftsagentur Wien und der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien. Beide Partner stellen jeweils 3,5 Millionen Euro zur Verfügung.

„Mit Wiener Wachstum wollen wir KMU in kritischen Wachstumsphasen gezielt begleiten und Investitionen in Innovation, Internationalisierung sowie Technologie ermöglichen“, erklärt Martin Hauer, Generaldirektor der Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien.

Wer kann sich bewerben?

Das Angebot richtet sich an Wiener Startups, Scaleups sowie KMU aus der Gesundheits- und Digitalwirtschaft. Dazu zählen beispielsweise Unternehmen aus den Bereichen Life Sciences, Medizintechnik, Pharma und Diagnostik sowie Software, Künstliche Intelligenz, Quantentechnologien und Cybersecurity.

Voraussetzung ist unter anderem, dass die Unternehmen als Kapitalgesellschaft eingetragen sind, über ein tragfähiges Geschäftsmodell verfügen und seit „mindestens zwei bis drei Jahren“ eine Betriebsstätte in Wien haben. Unterstützt werden sollen insbesondere Vorhaben zur Skalierung, Internationalisierung, technologischen Weiterentwicklung oder Erweiterung von Produktionskapazitäten.

Keine klassische Förderung, sondern eine Beteiligung

Bei Wiener Wachstum handelt es sich nicht um eine klassische Förderung, sondern um eine Finanzierung. Die vereinbarte Summe wird vollständig an die Unternehmen ausbezahlt. Im Gegenzug führen erfolgreiche Unternehmen später einen vertraglich vereinbarten Anteil ihrer Gewinne an Wiener Wachstum zurück. Diese sollen künftig für weitere Unternehmensfinanzierungen eingesetzt werden und damit einen langfristigen Finanzierungskreislauf schaffen.

„Wir beschreiten mit Wiener Wachstum einen ganz neuen Weg abseits unserer bestehenden Fördermöglichkeiten“, erklärt Vizebürgermeisterin und Wirtschaftsstadträtin Barbara Novak. Die Finanzierung stärke die Eigenkapitalbasis der Unternehmen und werde flexibel an deren Anforderungen angepasst.

Pro Unternehmen sind Finanzierungen zwischen 100.000 und 500.000 Euro möglich. Dabei kommen beispielsweise direkte Unternehmensbeteiligungen oder eigenkapitalähnliche Finanzierungen, etwa in Form qualifizierter Nachrangdarlehen, infrage. Bei direkten Beteiligungen liegt die Beteiligungsquote bei maximal 25 Prozent. Der vorgesehene Beteiligungszeit beträgt sieben bis zehn Jahre mit einer klaren Exitstrategie. Die konkreten Konditionen werden individuell vereinbart.

Einreichungen ab sofort möglich

Interessierte Unternehmen können sich ab sofort über die Website der Wirtschaftsagentur Wien für eine Finanzierung bewerben. Eine fixe Einreichfrist gibt es nicht. Nach einer ersten Prüfung der eingereichten Unterlagen folgen Gespräche über ein mögliches Investment sowie eine vertiefte Unternehmensprüfung. Der gesamte Prozess kann laut Wirtschaftsagentur Wien vier bis sechs Monate dauern.

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