08.07.2022

Diskriminierung von Eigenkapital endlich ein Ende setzen

Anreize für Eigenkapital, Reform des AIFM-Gesetzes und des Gesellschaftsrechts. Hans Harrer vom Senat der Wirtschaft fordert bessere Rahmenbedingungen für Unternehmen.
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Für den Mittelstand war die Hausbank zur Finanzierung von Wachstum und Innovationen über Jahrzehnte der Ansprechpartner Nummer eins. Doch gerade lokalen Banken wird durch eine überbordende Regulierungswut die Basis genommen, um den Mittelstand finanzieren zu können. Die Folgen für die Wirtschaft und – viel wichtiger – für die Gesellschaft sind fatal. Daher sind alle gefordert, an den zukunftsfähigen Konzepten zu arbeiten – die Unternehmer, die Banken, Repräsentanten neuer Finanzierungsinstrumente und auch die Politik. Wir als Senat der Wirtschaft, die größte parteiunpolitischen Wirtschaftsorganisation, sind an einem Miteinander interessiert, weil wir nur so zu neuen Lösungen kommen. Daher zeigen wir nicht nur auf, wo es hakt, sondern entwickeln konkrete Vorschläge. Eines ist allerdings klar: Kosmetische Veränderungen bringen nichts. Wir brauchen eine gründliche Verbesserung des Finanz- und Kapitalmarktklimas.

Anreize für Eigenkapital 

Eine klare Herausforderung: Es müssen Anreize für die Eigenkapitalbeschaffung von Unternehmen, aber auch für Investor:innen durch den Gesetzgeber:innen geschaffen werden. Eine Erleichterung der Beteiligungs- und Eigenkapitalfinanzierung durch die Schaffung eines Beteiligungsfreibetrages für private Investor:innen und der leichtere Zugang zu Wagniskapital für innovative Unternehmen sind absolut notwendige Schritte. Besonders wichtig ist dabei, dass die steuerliche Diskriminierung von Eigenkapital im Vergleich zu Fremdkapital ein Ende hat.

Reform des AIFM-Gesetzes

Im Zusammenhang mit dem AIFM, dem Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, schlägt der Senat der Wirtschaft die Verankerung einer einfachen Schwelle von EUR 10.000 (stand aktuell 100.000 Euro) vor, und zwar ohne weitere einschränkende Regularien. Außerdem die Streichung der derzeitigen Forderung nach vier Jahren Erfahrung für Privatanleger:innen bei der Veranlagung in Private-Equity Dachfonds, die Streichung der derzeit gültigen Beschränkung von Private-Equity-Fonds-Investitionen auf nicht börsenorientierte Unternehmen sowie das Ermöglichen von mittelbaren Investitionen durch Beteiligungen eines Dachfonds an weiteren Dachfonds.

Durch eine Liberalisierung kann Österreich im europäischen Vergleich aufschließen und mittelständischen Unternehmen die gleichen guten Zugangsmöglichkeiten zu Kapital und Expertise von Private-Equity-Fonds gewährleisten, wie dies im Ausland bereits der Fall ist.

Reform des österreichischen Gesellschaftsrechtes

Hinzu kommt, dass wir unseren Wirtschaftsstandort – durch Anpassung des österreichischen Gesellschaftsrechtes an internationale Standards – wieder stärken müssen. Diese längst geplante, dringend nötige Reform muss nun endlich auch beschlossen werden, um wachsenden KMUs die Einbeziehung von Partnern zu ermöglichen, Betriebsübergaben ebenso wie Ausgründungen von den Universitäten zu erleichtern und generell den Standort für Gründer:innen und Investor:innen attraktiver zu machen. Auch wenn es inhaltlich weitgehende Übereinstimmung unter den Regierungsparteien, den Wissenschaftler:innen und Stakeholder:innen gibt – bei der Entbürokratisierung scheiden sich die Geister: Die Aufhebung der Notariatspflicht wird ebenso wie die Reform des Firmenbuchs durch Teile der Justiz blockiert. Dadurch wird die österreichische Wirtschaft, insbesondere deren tragende Säule, der Mittelstand, in Geiselhaft genommen.

Betriebe müssen mehr Offenheit entwickeln 

Aber auch die Unternehmen müssen umdenken: Anteile an einem neuen Partner übertragen, ist für viele traditionelle, mittelständische Familienunternehmen undenkbar. Das muss sich ändern! Unternehmer und Eigentümer müssen die Türen und Fenster weit öffnen und frische Luft in Form von neuen Geschäftsmodellen, neuen Vertriebsnetzwerken im Umfeld großer InvestorInnen und frisches Geld in Form von Investitionskapital hereinlassen. Es gibt unzählige Best-Practice-Beispiele, wo dadurch gewaltiges Wachstum und große Innovationsschübe passiert sind, die Arbeitsplätze mit Zukunft geschaffen haben. Wenn diese Offenheit nicht schnellstens Einzug hält, verpasst der Mittelstand die Zukunft.

Über den Autor

Hans Harrer ist Vorstandsvorsitzender des SENAT DER WIRTSCHAFT und darüber hinaus Projektentwickler erfolgreicher Tourismus- und Immobilienkonzepte. Er ist seit Jahrzehnten in diesem Bereich international tätig und sammelte umfassende Erfahrungen. Auf der Basis seiner Ausbildung als Financial Engineer half er mit, eine Firmengruppe aufzubauen, die u.a. ein Hotel, eine Rehabilitations-Klinik und ein Weingut umfasst. Daher ist er nicht nur im Rahmen des SENAT DER WIRTSCHAFT, sondern auch durch seine unternehmerische Tätigkeit mit den Chancen, Herausforderungen und Rahmenbedingungen der Wirtschaft befasst.

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© Screenshot - (v.l.) Infrastrukturminister Peter Hanke, Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer, Georg Kopetz, CEO und Co-Founder TTTECH und Deregulierungsstaatssekretär Sepp Schellhorn.

Ein halbes Jahr nach der Präsentation der „Industriestrategie 2035“ hat die österreichische Bundesregierung – in Form von Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer, Infrastrukturminister Peter Hanke, Deregulierungsstaatssekretär Sepp Schellhorn – gemeinsam mit Georg Kopetz, CEO und Co-Founder TTTECH, eine erste Zwischenbilanz vorgelegt. Demnach sind aktuell 42 der insgesamt 117 definierten Maßnahmen – was rund 35 Prozent entspricht – bereits umgesetzt oder befinden sich in Umsetzung.

Um die Standortbedingungen für heimische Betriebe konkret zu verbessern, liegt der strategische Fokus der Regierung derzeit auf dem Abbau bürokratischer Hürden und der finanziellen Unterstützung beim Aufbau neuer Produktionskapazitäten. Zwei Kernmaßnahmen stehen dabei im Zentrum: das neue Schlüsseltechnologie-Beschleunigungsgesetz und ein frischer Fördercall der Austria Wirtschaftsservice (aws).

Beschleunigungsgesetz für Industrieanlagen

Um die oft langwierigen Genehmigungsverfahren für neue Produktionsanlagen zu straffen, geht mit dem heutigen 16. Juni 2026 der erste Teil des Schlüsseltechnologie-Beschleunigungsgesetzes in die Begutachtungsphase. Dieser erste Gesetzesabschnitt konzentriert sich spezifisch auf Anlagen im Bereich der Energie- und Umwelttechnologien.

Das in Begutachtung befindliche Gesetz sieht die Etablierung eines Fast-Track-Verfahrens vor: Das Wirtschaftsministerium kann Vorhaben künftig innerhalb einer Frist von 30 Tagen offiziell als „strategisches Projekt“ einstufen. Projekten, die diesen Status erhalten, wird in den behördlichen Genehmigungsverfahren rechtlich ein „überragendes öffentliches Interesse“ beigemessen. Dies soll formelle Hürden abbauen und die Verfahrensdauer signifikant reduzieren. Um die Unternehmen zudem nicht zwischen verschiedenen Zuständigkeiten aufzureiben, wird das Prinzip der „Single Points of Contact“ eingeführt. Bei den neun Bundesländern werden zentrale Kontaktstellen eingerichtet, die den Unternehmen künftig als alleinige Ansprechpartner durch die Genehmigungsverfahren dienen.

18 Millionen Euro für Pilotanlagen und Skalierung

Flankierend zu den administrativen Erleichterungen startet die Förderbank aws ein neues Impulsprogramm unter dem Titel „Industrielle Schlüsseltechnologien – Leitbetriebe 2030„. Der Call öffnete heute um 13:00 Uhr und ist mit einem Gesamtfördervolumen von 18 Millionen Euro dotiert. Das Programm soll Unternehmen in der ressourcenintensiven Phase zwischen technologischer Entwicklung und der tatsächlichen industriellen Produktion mit frischem Kapital unterstützen.

Die Eckdaten der Förderung

  • Zielgruppe: Mittlere und große österreichische Unternehmen, die eine industrielle Skalierungsfähigkeit aufweisen.
  • Ticketgröße: Pro eingereichtem Projekt können bis zu drei Millionen Euro an Förderung beantragt werden.
  • Projektvolumen: Das Gesamtinvestitionsvolumen der Projekte muss zwischen 1 und 50 Millionen Euro betragen.
  • Förderzweck: Gefördert werden Investitionen in neuartige Pilot-Produktionsanlagen mit hohem Innovationsgehalt sowie der Aufbau von wesentlichen Innovationsinfrastrukturen, wie etwa Laborinfrastruktur oder Reinräumen, innerhalb der neun definierten Schlüsseltechnologien.
  • Einreichfrist: Konzepte können bis Ende Oktober bei der aws eingereicht werden.

Neben diesen beiden primären Maßnahmen hob die Regierung in ihrer Halbjahresbilanz weitere Schritte hervor, die Innovationen „Made in Austria“ vorantreiben sollen. Dazu zählen unter anderem die Beschaffung eines KI-optimierten Hochleistungsrechners für die AI Factory Austria mit einem Investitionsvolumen von 53 Millionen Euro sowie eine anstehende Patentrechtsnovelle, die es KMU und Startups künftig ermöglichen soll, selbst genutzte Patente als bilanzierbare Vermögenswerte auszuweisen. Damit soll geistiges Eigentum besser nutzbar gemacht, Innovation gezielt gefördert und der Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten für innovative Unternehmen verbessert werden.

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