19.06.2026
FINANZIERUNG

EIC-Förderung und EIB-Investment: TU-Wien-Spinoff Gate Space holt 6,3 Mio. Euro

Gate Space setzte sich im Rahmen des EIC Accelerator Programms der Europäischen Kommission durch und erhält eine Kombination aus Zuschuss und Eigenkapital-Investment.
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Das Gate-Space-Kernteam | (c) Gate Space
Das Gate-Space-Kernteam | (c) Gate Space

Großprojekte für ESA und das österreichische Verteidigungsministerium, eine eigene Test-Zentrale für Weltraummissionen und Österreichs bislang einziger Astronaut als Investor. Das 2022 gegründete TU-Wien-Spinoff Gate Space, das seinen Hauptsitz bereits vor Jahren nach San Francisco verlegte, aber operativ von Schwechat und Wien aus arbeitet, sorgte schon oft für brutkasten-Schlagzeilen.

Das Projekt „Beaconsat“ wird für ESA und Verteidigungsministerium umgesetzt | (c) Gate Space

Das Startup entwickelt Satelliten-Bauteile, etwa Antriebe. Die Technologien ermöglichen laut Unternehmen, Manöver wie agile Orbitwechsel, sichere Kollisionsvermeidung, präzise Andockmanöver und kontrollierte Entsorgung und sollen dazu beitragen, die Leistungsfähigkeit, Sicherheit und Lebensdauer von Satelliten signifikant zu erhöhen.

„Position als führender Anbieter für Mobilität und Infrastruktur im Weltraum weiter ausbauen“

Schon bislang waren laut Unternehmensangaben mehr als zehn Millionen Euro Kapital in Gate Space geflossen (brutkasten berichtete). Nun sicherte sich das Startup eine weitere große Finanzierung. Über das EIC Accelerator Programm der Europäischen Kommission holt man sich insgesamt 6,3 Millionen Euro. Das Kapital teilt sich auf einen nicht rückzahlbaren Zuschuss des European Innovation Council (EIC) und ein Eigenkapital-Investment durch die Europäische Investmentbank (EIB) auf.

Das Geld soll nun eingesetzt werden, um die Industrialisierung der patentierten Technologie voranzutreiben, Produktionskapazitäten auszubauen und die internationale Marktposition weiter „offensiv“ zu stärken. „Diese Förderung ist eine außergewöhnliche Bestätigung unserer Technologie, unseres Teams und unserer Vision. Sie ermöglicht es uns, unsere Wachstumsstrategie deutlich zu beschleunigen und unsere Position als führender Anbieter für Mobilität und Infrastruktur im Weltraum weiter auszubauen“, kommentiert CEO und Mitgründer Moritz Novak.

Selektives Förderprogramm

Der EIC Accelerator zähle zu den selektivsten Förder- und Investitionsprogrammen für Deep-Tech-Unternehmen weltweit, betont man bei Gate Space. In der letzten Förderrunde seien lediglich rund sechs Prozent der Bewerbungen für eine Finanzierung ausgewählt worden. Das Scaleup sei dabei das einzige österreichische Unternehmen sowie das einzige Unternehmen aus den Bereichen Raumfahrt, Aerospace und Verteidigung, das in der aktuellen Förderrunde dabei ist.

Gate Space betreibt eine eigene Testzentrale | (c) Gate Space

Der mehrstufige Auswahlprozess umfasst die Begutachtung durch unabhängige Experten, eine umfassende technische, kommerzielle und finanzielle Due-Diligence-Prüfung und ein abschließendes Investment-Pitching vor einer internationalen Jury aus Investoren, Unternehmer:innen und Technologieexperten.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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