19.10.2022

EIC Accelerator: Diese vier österreichischen Startups erhalten europäische Förderung in Millionenhöhe

Aus den aktuellen aktuellen Einreichungen für den European Innovation Council (EIC) Accelerator im Juni 2022 werden insgesamt 75 Unternehmen finanziert. Vier davon stammen diesmal aus Österreich.
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Fahne der Europäischen Union
Foto: Adobe Stock

Bereits in der Vergangenheit wurden österreichische Startups über den EIC Accelerator mit Förderungen in Millionenhöhe unterstützt. Dazu zählen beispielsweise Agrobiogel, Aviloo oder LivinFarms. Nun erhalten mit Alpine Quantum Technologies aus Innsbruck, AVVie aus Wien, Celeris Therapeutics aus Graz und Lithos Crop Protect aus Ennsdorf vier weitere Startups aus Österreich die europäischen Innovations-Förderung, wie das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) am Mittwoch bekannt gab.

Wie eine Förderung im EIC Accelerator im Detail abläuft

Das besondere an den Finanzierungen im EIC Accelerator ist, dass sie neben einem Förderanteil zusätzlich auch einen Eigenkapital-Anteil umfassen können, eine sog. ‚Blended Finance‘-Finanzierung. Der Eigenkapitaleinstieg erfolgt dabei durch den EIC Fund, der eigens für diesen Zweck etabliert wurde und ähnlich wie ein Venture Capital Fonds funktioniert, aber genau dort unterstützen soll, wo die private Finanzierungsinitiative noch nicht ausreicht.

Jedes einzelne Projekt erhält relativ hohe Förder-bzw. Finanzierungsvolumina, damit die Unternehmen die Produktentwicklung abschließen und den internationalen Markteinstieg schaffen. Im konkreten Fall werden bis zu 26 Millionen Euro EU-Finanzierungsmittel (Förderungen plus Equity-Anteile) in Aussicht gestellt – wobei die endgültige Höhe des Equity-Anteiles erst nach Abschluss der nun folgenden Due Diligence-Verhandlungen feststehen wird.

Zudem werden die geförderten Unternehmen auf dem Weg zur Förderung von den Expert:innen der FFG durch Webinare, Coachings und ein speziell auf das Auswahlverfahren angepasstes „Interview Training“ begleitet und unterstützt – mehr über diesen Prozess könnt ihr auch am Beispiel von Agrobiogel erfahren.

Diese vier Startups erhalten Förderungen

Aus den aktuellen aktuellen Einreichungen für den European Innovation Council (EIC) Accelerator im Juni 2022 werden insgesamt 75 Unternehmen finanziert. Vier davon stammen aus Österreich. Hier ein Überblick über die Lösungen der Startups und welche Ziele sie mit der EIC-Förderung verfolgen.

Alpine Quantum Technologies GmbH (AQT)

AQT aus Innsbruck hat sich mit der Umsetzung des ersten europäischen Cloud-Zugangs für die Quantencomputer einen Namen gemacht. Mit seinen Systemen hat AQT bereits relevante Anwendungen im Bereich der Chemie, Finanzen (Portfolio-Optimierung, Risiko-Management) und Cybersecurity umgesetzt. Die EIC-Förderung ermöglicht es AQT, seine europäischen Quantencomputer sowohl besser als auch schneller für internationalen Kund:innen zur Verfügung zu stellen und das europäische Quantenökosystem ganzheitlich zu beschleunigen.

AVVie GmbH

AVVie entwickelt eine Herzklappe zur minimal invasiven Korrektur der Mitralklappeninsuffizienz, eine Erkrankung an der zwei bis drei Prozent der Weltbevölkerung leidet. Mit der EIC Förderung wird AVVie den innovativen Mitralklappen-Stent „Mitral Butterfly“ klinisch einsetzen können und so den Übergang von der Entwicklung zur Marktreife ermöglichen.

Celeris Therapeutics GmbH

Celeris Therapeutics hat eine AI-basierte Plattform entwickelt, die neuartige Medikamentenlösungen aufspürt. Ergebnis sind neue chemische Verbindungen, die besonders relevant für unheilbare Krankheiten wie Parkinson, Alzheimer und Krebs sind. Durch die zusätzlichen Gelder für das bislang größte EIC-Projekt in Österreich wird sowohl der Forschungs- und Entwicklungsstandort in Österreich als auch das internationale Partner- und Vertriebsnetzwerk beschleunigt aufgebaut.

Lithos Crop Protect GmbH

Lithos Crop Protect hat eine sogenannte „Micro Dispenser Technologie“ entwickelt, die eine nachhaltige Anwendung von Schädlingsbekämpfung ermöglicht. Die Methode kommt ohne Resistenzbildung aus und kann auch in der biologischen Landwirtschaft eingesetzt werden und bietet somit zahlreiche Vorteile für die Biodiversität. Durch die EU-Förderung wird der Grundstein dafür gelegt, diese Technologie für verschiedene Anwendungen gegen unterschiedliche Schädlinge einzusetzen.


Tipp: Für interessierte Unternehmen

Die nächsten Einreichmöglichkeiten beim EIC Accelerator sind für Jänner, März, Juni und Oktober 2023 vorgesehen. Die Expertinnen und Experten der FFG beraten und unterstützen interessierte Unternehmen dabei.


Video-Tipp: Wie Agrobiogel die 3,4 Millionen EIC-Finanzierung zum Wachstum nützt

Agrobiogel hat im Rahmen seiner Einreichungen im EIC Accelerator des EU Forschungsprogramms Horizon Europe eine Förderung von 3,4 Millionen Euro erhalten. Im Brutkasten-Talk erläutern die beiden Co-Founder Gibson Stephen Nyanhongo und Johannes Paul Schwarz , wie das zusätzliche Kapital nun für die weitere Skalierung nutzen wollen. Zudem gibt Werner Müller von den FFG Startup Services einen Einblick, worauf es bei EIC-Förderungen ankommt.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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