31.10.2024
FÖRDERUNG

EIC: 2025 stehen 1,4 Mrd. Euro für Deep-Tech-Forschung und Startups bereit

Der European Innovation Council (EIC) wird im nächsten Jahr technologieintensive Forschung und Startup-Unternehmen mit 1,4 Milliarden Euro unterstützen. Die finanziellen Mittel werden im Vorjahresvergleich um 200 Millionen Euro aufgestockt.
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Die Fahne der EU (c) Adobe Stock

Im Gegensatz zu SaaS- oder E-Commerce-Unternehmen, deren Produkte schnell skaliert werden können, sind DeepTech-Innovationen in der Regel meist kapital- und zeitintensiv. Viele europäische Investoren bevorzugen jedoch eher risikoärmere und kurzfristige Renditemöglichkeiten. Dadurch bleiben DeepTech-Startups oft unterfinanziert und verlieren somit an Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Startups in den USA oder Asien.

In Europa zielt der European Innovation Council (EIC) darauf ab, diese Finanzierungslücke zu schließen. In der Vergangenheit wurden auch österreichische Startups über den EIC Accelerator des EU-Forschungsprogramms Horizon Europe mit Fördergeldern unterstützt (brutkasten berichtete).

Zusätzliche Mittel für 2025

Wie die Europäische Union nun bekannt gab, möchte der EIC als Teil des EU-Programms Horizon Europe im nächsten Jahr insgesamt 1,4 Milliarden Euro für Forschung und DeepTech-Startups bereitstellen. Ein entsprechendes Arbeitsprogramm für 2025 des EIC wurde von der Europäischen Kommission diese Woche angenommen. Im Vergleich zu 2024 stehen somit 200 Millionen Euro mehr im Budgettopf zur Verfügung.

„Im Jahr 2025 wird der technologieintensive Bereich in der EU mit noch mehr Mitteln gefördert, die sich auf 1,4 Mrd. Euro aus unserem Forschungs- und Innovationsprogramm Horizont Europa belaufen“, so Iliana Ivanova, Kommissarin für Innovation, Forschung, Kultur, Bildung und Jugend.

Die drei Hauptfelder des EIC-Arbeitsprogramms

Das EIC-Arbeitsprogramm 2025 der Europäischen Kommission besteht aus drei Förderbereichen. Der erste Bereich, EIC Pathfinder, unterstützt Forschungsteams, die an innovativen und zukunftsweisenden Technologien arbeiten, mit einem Budget von 262 Millionen Euro. Einzelne Projekte können dabei bis zu vier Millionen Euro erhalten.

Der zweite Bereich, EIC Transition, zielt darauf ab, Forschungsergebnisse in neue, nutzbare Innovationen umzuwandeln. Hierfür stehen 98 Millionen Euro zur Verfügung, wobei einzelne Projekte Zuschüsse von bis zu 2,5 Millionen Euro erhalten können

Das größte Budget von 634 Millionen Euro fließt in den dritten Bereich, den EIC Accelerator. Dieses Programm richtet sich an Startups und fördert sie darin, ihre Innovationen zu entwickeln, auf den Markt zu bringen und zu skalieren. Die Förderungen in diesem Bereich betragen bis zu 2,5 Millionen Euro.

Scaleup Programm des EIC

Darüber hinaus werden über das Scaleup-Programm des EIC, der Plattform für strategische Technologien für Europa (STEP), rund 300 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Die STEP-Initiative der EU zielt darauf ab, die industrielle Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken. Mit diesem Programm werden je Unternehmen Investitionen in Höhe von zehn bis 30 Millionen Euro bereitgestellt. Im Fokus stehen Technologien, die Europas Souveränität künftig stärken sollen – angefangen von Künstlicher Intelligenz bis hin zur Biotechnologie.


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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