16.03.2026
TECH-STARTUPS

EIB Global investiert 40 Mio. Euro in „Speedinvest Africa Fund“

Die EIB Global stellt insgesamt 40 Millionen Euro für das Investitionsvehikel "Speedinvest Africa Fund" zur Verfügung.
/artikel/eib-global-investiert-40-mio-euro-in-speedinvest-africa-fund
Speedinvest-CEO Oliver Holle, Staatssekretärin Elisabeth Zehetner und EIB-Vizepräsident Karl Nehammer. | ©️ Klaus Vyhnalek

Der Wiener Frühphaseninvestor Speedinvest rund um Co-Founder und CEO Oliver Holle engagiert sich seit mehreren Jahren im afrikanischen Startup-Ökosystem. Zu den bisherigen Investments zählen unter anderem die Unternehmen Moove und FairMoney aus Nigeria, Khazna aus Ägypten sowie Mophones aus Kenia.

Mit dem Investitionsvehikel „Speedinvest Africa Fund“ will der Venture-Capital-Investor dieses Engagement nun ausbauen. Der Fonds wurde im Juli 2025 gestartet und richtet sich gezielt an wachstumsstarke Tech-Startups in den Innovationszentren des afrikanischen Kontinents. Ziel ist es, junge Technologieunternehmen bei ihrer regionalen und internationalen Expansion zu unterstützen.

Angestrebtes Gesamtvolumen: 200 Mio. Euro

Einen wesentlichen Beitrag dazu liefert nun die Europäische Investitionsbank (EIB): Über ihren Entwicklungsarm EIB Global stellt man 40 Millionen Euro für den Speedinvest-Fonds bereit. Das angestrebte Gesamtvolumen liegt bei 200 Millionen Euro.

„Technologie hat das Potenzial, gute Ideen in echten Fortschritt zu verwandeln. Mit dieser Investition unterstützen wir afrikanische Innovatorinnen und Innovatoren dabei, zu wachsen, neue Märkte zu erschließen und nachhaltige Unternehmen aufzubauen. So schaffen wir neue Chancen für Afrika und Europa. In einer zunehmend fragmentierten Welt bauen wir Brücken“, kommentiert EIB-Vizepräsident Karl Nehammer.

Ausbau der Europa-Afrika-Partnerschaft

Die Beteiligung der EIB soll laut Presseaussendung nicht nur die Finanzierungsmöglichkeiten für afrikanische Startups verbessern, sondern auch die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Europa und Afrika vertiefen. Neben der digitalen Transformation steht dabei auch inklusives Wirtschaftswachstum im Fokus.

„Durch die Kombination lokaler Präsenz mit unserem europäischen Netzwerk aus Branchenexpertise, operativer Unterstützung und Anschlussfinanzierungen helfen wir Startups, regional und international zu wachsen“, sagt Speedinvest-CEO Holle. Insgesamt verwaltet Speedinvest mittlerweile mehr als 1,2 Milliarden Euro Kapital und ist mit sechs Standorten in Europa, Afrika und dem Nahen Osten vertreten.

Auch aus Österreich kommt politischer Rückenwind für die Initiative. „Diese Investition zeigt, dass Österreich auch international eine wichtige Rolle in der Finanzierung von Innovation spielt. Wenn ein heimischer VC-Investor wie Speedinvest gezielt in wachstumsstarke Technologie-Ökosysteme in Afrika investiert, stärkt das nicht nur neue Märkte und Partnerschaften, sondern auch den Innovationsstandort Österreich. Internationale Vernetzung und Zugang zu Zukunftsmärkten sind entscheidend, damit unsere Startups, Investorinnen und Investoren langfristig erfolgreich bleiben“, betont Staatssekretärin Elisabeth Zehetner.

Fokus auf afrikanische Innovationszentren

Der Fonds plant Investments in Technologieunternehmen in wichtigen Innovationszentren wie Ägypten, Marokko, Nigeria, Kenia und Südafrika. Darüber hinaus stehen auch wachstumsstarke Märkte wie Ghana, Côte d’Ivoire, Kamerun, Demokratische Republik Kongo, Tunesien, Tansania und Uganda im Fokus.

Verwaltet wird der Fonds von den Speedinvest-Partnerinnen Deepali Nangia und Rana Abdel Latif. Ein geplantes Büro in Afrika soll die lokale Präsenz weiter stärken und den direkten Austausch mit Gründerinnen und Gründern vor Ort intensivieren.

Gesellschaftliche Wirkung

Thematisch konzentriert sich der Fonds auf technologiegestützte und mobile Dienstleistungen – etwa in den Bereichen Zahlungsverkehr, Gesundheitswesen, Mobilität und Bildung. Die Investments sollen mit den Afrika-Prioritäten der EU-Initiative Global Gateway im Einklang stehen.

Neben wirtschaftlichen Effekten sollen die Finanzierungen auch gesellschaftliche Wirkung entfalten. Dazu zählen etwa neue Arbeitsplätze – insbesondere für junge Menschen – sowie ein besserer Zugang zu digitalem Banking und grundlegenden Dienstleistungen für bislang unterversorgte Bevölkerungsgruppen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Geschlechtergleichstellung: Mindestens 30 Prozent des Fondsvolumens sollen in Unternehmen fließen, die Frauen als Gründerinnen, Beschäftigte oder Kundinnen stärken. Damit erfüllt der Fonds die Kriterien der 2X Challenge, einem globalen Maßstab für genderorientierte Investitionen.

Deine ungelesenen Artikel:
15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
/artikel/entgelttransparenzrichtlinie-diese-neuen-verpflichtungen-kommen-auf-unternehmen-zu
15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
/artikel/entgelttransparenzrichtlinie-diese-neuen-verpflichtungen-kommen-auf-unternehmen-zu
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

EIB Global investiert 40 Mio. Euro in „Speedinvest Africa Fund“

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

EIB Global investiert 40 Mio. Euro in „Speedinvest Africa Fund“

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

EIB Global investiert 40 Mio. Euro in „Speedinvest Africa Fund“

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

EIB Global investiert 40 Mio. Euro in „Speedinvest Africa Fund“

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

EIB Global investiert 40 Mio. Euro in „Speedinvest Africa Fund“

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

EIB Global investiert 40 Mio. Euro in „Speedinvest Africa Fund“

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

EIB Global investiert 40 Mio. Euro in „Speedinvest Africa Fund“

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

EIB Global investiert 40 Mio. Euro in „Speedinvest Africa Fund“

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

EIB Global investiert 40 Mio. Euro in „Speedinvest Africa Fund“