15.01.2026
DEEPTECH

Effizienz in der Industrie: Wie usePAT aus Wien Sensoren mit Ultraschall sauber hält

Das Wiener Startup usePAT steigert die Zuverlässigkeit von industriellen Messungen durch die Verwendung von speziellen Ultraschallfeldern. Die Technologie kommt in unterschiedlichsten Bereichen zum Einsatz – von der Wasseraufbereitung bis zum Bergbau in Australien. Wir haben mit den Gründern Stefan Radel und Georg Heinz über konkrete Anwendungen und die nächsten Wachstumsschritte gesprochen.
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Das Gründerteam von usePAT | (c) usePAT

In vielen Industrieanlagen hängt die Effizienz an einem unscheinbaren Detail: an der Qualität der Messdaten. Werden Sensoren verschmutzt, liefern sie falsche Werte – und Prozesse laufen aus dem Ruder. Pumpen springen unnötig an, der Energieverbrauch steigt, Mitarbeitende müssen manuell eingreifen. Genau an dieser Schnittstelle setzt das Wiener Startup usePAT an, das 2018 als Spin-off der TU Wien von Stefan Radel, Georg Heinz, Christoph Gasser und Stefan Tauber gegründet wurde.

Einsatz der Technologie 

UsePAT entwickelt und vertreibt Ultraschall-Armaturen, die an bestehenden industriellen Sensoren angebracht werden. Sie halten die Messflächen im laufenden Betrieb sauber, reduzieren Störeinflüsse, wie Partikel oder Luftblasen, und sorgen dafür, dass Sensoren dauerhaft präzise und verlässliche Daten liefern. Zum Einsatz kommt die Technologie in unterschiedlichen Branchen – von Kläranlagen über den Bergbau bis hin zu Laborumgebungen in der Lebensmittel- und Getränkeindustrie. Darüber hinaus kommt die Technologie auch in der Pharma- und Chemiebranche zum Einsatz.

„Dreckige Sensoren messen schlecht“, bringt Co-Founder Stefan Radel das Grundproblem auf den Punkt. Besonders in Kläranlagen werde das sichtbar, wo Sensoren dauerhaft im Medium betrieben werden und über lange Zeit zuverlässig funktionieren müssen. Müssen sie regelmäßig aus dem Prozess gezogen und manuell gereinigt werden, sei das nicht nur aufwändig, sondern bedeute auch zusätzlichen Personaleinsatz direkt an der Anlage.

Messung bei laufenden Betrieb

Entscheidend für effiziente und stabile Prozesse ist dabei nicht nur, was gemessen wird, sondern wie. Inline-Sensoren erfassen Messwerte direkt im laufenden Betrieb und liefern kontinuierlich aktuelle Daten aus der Anlage. Proben müssen dafür weder entnommen noch ins Labor gebracht werden – die Messung passiert dort, wo der Prozess tatsächlich abläuft. Genau diese unmittelbaren Daten sind die Grundlage dafür, Anlagen automatisch, effizient und energiesparend zu steuern. In der Praxis scheitert das jedoch häufig daran, dass Sensoren verschmutzen und dadurch falsche Signale liefern.

Genau hier setzt der präventive Ansatz von usePAT an. „Wir wollen nicht reinigen, wenn schon alles völlig verschmutzt ist“, sagt Co-Founder Georg Heinz. Ziel sei es, Sensoren kontinuierlich sauber zu halten, damit sie konstant richtige Werte liefern. Die Ultraschall-Armaturen kommen ohne bewegliche Teile und ohne Verbrauchsmaterialien aus – ein Vorteil für den industriellen Dauerbetrieb.

Abwasser als einer der Kernzielmärkte

Als einer der Kernzielmärkte kristallisierte sich über die vergangenen Jahre die Abwasserbehandlung heraus. Kläranlagen stehen unter wachsendem Druck durch strengere Umweltauflagen, Personalmangel und steigende Energiepreise. Gleichzeitig ist die Zufuhr von Sauerstoff einer der größten Kostentreiber. Liefert ein Sensor falsche Werte, „glaubt“ das System, es sei zu wenig Sauerstoff im Becken, und fährt die Belüftung hoch.

Zu den Kunden zählen unter anderem die StEB Köln sowie der Abwasserverband Korneuburg. „Wenn die Pumpen laufen, verbrennen sie Energie ohne Ende“, sagt Heinz. Mit dauerhaft sauberen Sensoren lasse sich das vermeiden. Ein Kunde habe berichtet, dass er in einem Belebungsbecken zeitweise nur noch zwei statt drei Pumpen betreibe – mit entsprechend geringerem Stromverbrauch.

Mining in Australien: Einsatz bei South32

Ein weiterer zentraler Anwendungsfall liegt im Bergbau. In Australien kommt die Technologie von usePAT unter anderem beim internationalen Rohstoffkonzern South32 zum Einsatz. Dort wird sie bei der Verarbeitung von Erzen mit Flüssigkeiten genutzt, um Sensoren auch unter extremen Bedingungen sauber zu halten und verlässliche Messwerte direkt aus dem laufenden Prozess zu gewinnen.

Der australische Markt öffnete sich für usePAT nicht über Kaltakquise, sondern über eine sehr konkrete Fragestellung aus der Industrie. „Ein Business Case hat uns gefunden“, erinnert sich Heinz. Aus einem ersten Kontakt entwickelte sich eine mehrjährige Zusammenarbeit, in der die Technologie gemeinsam mit den lokalen Teams Schritt für Schritt an die Anforderungen vor Ort angepasst wurde.

Erst im Herbst waren die Gründer selbst in Australien, um Anlagen zu besichtigen, bestehende Projekte weiter zu vertiefen und neue Anwendungen auszuloten. „Der australische Markt zeigt sich deutlich positiver und proaktiver als der europäische“, sagt Co-Founder Georg Heinz. „Es gibt einen klaren Pull-Effekt, sobald potenzielle Anwender unsere Lösung sehen – daraus sind viele konkrete Leads entstanden, sowohl auf Kundenseite als auch über Vertriebspartner im Mining- und Abwasserbereich.“

Geschäftsmodell und Ausblick

usePAT setzt auf ein skalierbares Hardware-Geschäft. Verkauft werden Ultraschall-Armaturen, die an bestehende Messsysteme angebracht werden. Der Skalierungseffekt ergibt sich vor allem über die Anzahl der Messpunkte. „Eine Anlage hat ja nicht eine Sonde, sondern viele“, sagt Heinz. Ergänzend unterstützt das Team Kunden bei Integration und Inbetriebnahme, versteht sich aber bewusst nicht als projektgetriebenes Ingenieurbüro.

Rund 85 bis 90 Prozent der Umsätze stammen nach Unternehmensangaben bereits aus internationalen Märkten, darunter die EU, das Vereinigte Königreich, die USA und Australien. Für den nächsten Wachstumsschritt plant usePAT eine Seed-Runde von rund 1,5 Millionen Euro.

In fünf Jahren will sich das Unternehmen international im Abwasser- und Mining-Bereich etabliert haben und zusätzlich weitere industrielle Anwendungen erschließen. Ziel seien mehrere Standbeine im Vertrieb – Direktverkauf, Partner und OEM-Kooperationen –, ein Team von rund 20 bis 40 Mitarbeitenden sowie ein zweistelliger Millionenumsatz. “Wir wollen ein stabiles Industrieunternehmen aufbauen“, sagt Heinz, „kein schnelles Projekt, sondern etwas Dauerhaftes.”


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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