05.06.2023

Effekt Footwear: Wiener Startup macht Sneakers aus Recycling-Material

In Sachen nachhaltige Ressourcen-Nutzung für seine Sneakers gibt sich das Wiener Startup Effekt Footwear kompromisslos.
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Effekt Footwear-Gründer Benjamin Smits
Effekt Footwear-Gründer Benjamin Smits | (c) Effekt Footwear

Zumindest im Marketing ist Nachhaltigkeit mittlerweile im Mainstream angekommen – auch in der Schuhindustrie. Während der Großteil der produzierten Turnschuhe nach wie vor aus ressourcenintensiven Materialien besteht und als kurzlebiges Konsumprodukt einen alles andere als guten ökologischen Fußabdruck hat, bringen die etablierten Marken immer mehr einzelne angeblich umweltfreundliche Produkte auf den Markt. Ein großer Hersteller rühmt sich etwa, zu 96 Prozent recyceltes Polyester zu verwenden. Doch was ist mit dem Rest des Schuhs? Das Wiener Startup Effekt Footwear will eine wirklich nachhaltige Alternative liefern: Seine Sneaker bestehen von der Sohle bis zum Schuhband fast ausschließlich aus Recycling-Materialien.

Eine Branche voll Greenwashing und Öko-PR

Gründer des Unternehmens ist der Australier Benjamin Smits, der 2018 wegen seiner Partnerin und um zu studieren nach Österreich kam. Während seines „Packaging Design and Sustainability“-Studiums an der FH Campus Wien, habe er sich nach dem Besuch einer Schuhmode-Messe intensiv mit der Branche auseinandergesetzt, erzählte er 2021 der Tageszeitung „Der Standard“. In seiner Recherche sei er auf ein Feld von Greenwashing und Öko-PR gestoßen, das von tatsächlicher Kreislaufwirtschaft weit entfernt sei. Gemeinsam mit Freunden startete er dann Effekt Footwear.

So sieht der
So sieht der „Alchemy X“-Sneaker aus | (c) Effekt Footwear

„Wir wollten versuchen, einen Schuh ganz aus Abfall zu machen – oder zumindest so viele Abfälle wie möglich dafür zu verwenden. Gleichzeitig sollte das Produkt so gestaltet sein, dass es sich nach seiner Lebensdauer erneut gut recyceln lässt“, so Smits gegenüber dem Standard. Seit diesem Interview vor etwa zwei Jahren ist einiges weitergegangen. Effekt Footwear ist mittlerweile auf dem Markt und bietet sein erstes Sneaker-Modell „Alchemy-X“ für 140 Euro an – 40 Euro über dem ursprünglich geplanten Preis (Momentan läuft eine 15 Prozent-Rabatt-Aktion).

Effekt Footwear-Sneaker: 100 Prozent Recycling-Materialien fast erreicht

Die verwendeten Materialien (laut Homepage) zeigen, dass das gesetzte Ziel fast komplett erreicht wurde – nur kleine Anteile nicht recyceltes Material kommen zum Einsatz. So wird das im Schuh verwendete Polyester zu 100 Prozent aus Plastik aus dem Meer hergestellt. Auch das Futter besteht zur Gänze aus recycelten Textilien, die Schuhbänder aus recycelten PET-Flaschen. Lediglich die Sohle hat einen Anteile von 30 Prozent an Neu-Gummi, die Innensohle besteht aus biologisch abbaubaren Nicht-Recycling-Naturmaterialien.

Effekt Footwear ist diese Woche in der Show „2 Minuten 2 Millionen“ zu sehen. Außerdem in dieser Folge: Bodi Zone, Munakra und Scosh.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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