04.08.2023

EET: Grazer Solar-Startup möchte mit 6,5 Mio. Investment auf über 100 Mitarbeiter:innen wachsen

Das Photovoltaik-Startup EET mit Sitz in Graz entwickelt Solarkraftwerk für Balkone. Mit einem Investment in Höhe von 6,5 Millionen Euro soll nun der internationale Expansionskurs vorangetrieben werden. Zudem möchte das Unternehmen sein Team auf über 100 Mitarbeiter aufstocken.
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„SolMate“ heißt das Produkt mit dem das steirische Solar-Startup seinen Kund:innen eine Photovoltaikanlage für den eigenen Balkon bietet. Ursprünglich 2017 als Spin-off der TU Graz gegründet, ist das Grazer Startup EET mittlerweile zu einem der Vorreiter in der noch jungen Branche avanciert. Bis zu 1.000 Systeme verkauft das Unternehmen laut eigenen Angaben mittlerweile pro Monat. Für den Vertrieb ging EET unter anderem auch eine Kooperation mit dem Mobilfunker A1 ein (brutkasten berichtete). Zudem beschäftigt das Unternehmen, das in seiner Wachstumsphase vom Science Park Graz unterstützt wurde, mittlerweile über 70 Mitarbeiter:innen.

„Das Unternehmen veranschaulicht eindrucksvoll, dass grüne Technologien nicht nur ökologisch sinnvoll sind, sondern auch wirtschaftlich erfolgreich sein können“, so Martin Mössler, Geschäftsführer des Science Park Graz (in der Mitte)

Internationale Risikokapitalgeber investieren in EET

Für das weitere Wachstum gab EET am Freitag nun den Abschluss einer Finanzierungsrunde in Höhe von 6,5 Millionen Euro bekannt. Aktuell beteiligen sich mit Junction Growth Investors aus Belgien, Statkraft Ventures aus Norwegen und der deutschen Green Fortress-Gruppe drei internationale Risikokapitalgeber.

Während EET mit dem Investmentfonds Junction Growth Investors und Statkraft Ventures insbesondere Finanzen und Marktzugänge stärken möchte, holen die Grazer mit der Green Fortress-Gruppe auch ein in der Branche bekanntes Gesicht aus Deutschland an Bord: Sonnen-Gründer Christoph Ostermann. Der Allgäuer hatte den von ihm gegründeten Photovoltaik-Speicheranbieter Sonnen 2018 an Shell verkauft – und soll nun beim Grazer Startup den aktuellen Expansionskurs auf Basis seines Know-hows vorantreiben. Die anteilsmäßige Mehrheit bleibt aber weiterhin bei den Gründern Christoph Grimmer, Stefan Weinberger und Florian Gebetsroither.

Es ist der bereits zweite Solar-Player, der sich bei EET als Investor beteiligt. Bereits 2017 stieg Klaus Fronius – der Gründer des gleichnamigen Unternehmens, das für seine Wechselrichter, Schweißgeräte-Technologie und Lagegeräte bekannt ist – als Gesellschafter ein.

Expansion, neuer Standort und weitere Mitarbeiter:innen

Das frische Kapital soll nun zur weiteren internationalen Markterschließung genutzt werden: „Wir sehen nach wie vor große Potenziale in Deutschland, Frankreich und Italien, wo wir bereits erste Schritte auf dem Markt gemacht haben. Die unmittelbaren Zielmärke sind nun darüber hinaus aber auch Spanien und Portugal“, so Gründer und CEO Christoph Grimmer.

Der Hauptsitz in der Herrgottwiesgasse wurde zudem bereits um einen weiteren Standort in der Paula-Wallisch-Straße erweitert. Aktuell sind 25 Stellen ausgeschrieben: „Bis Ende des Jahres wollen wir auf über 100 Beschäftigte anwachsen“, so Jan Senn, Marketing- und Vertriebsleiter bei EET. Ein dritter Standort in Graz ist in Planung.


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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