01.09.2022

edupression: Startup aus NÖ entwickelt digitales Depressions-Therapieprogramm

Das Startup edupression aus Klosterneuburg sagt mit seinem Online-Selbsthilfeprogramm Depression und Burnout den Kampf an. Das Ziel der Founder ist es, den Behandlungserfolg mit Psychotherapie zu erhöhen und Psychoedukation zu betreiben.
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Die edupression-Founder. (c) edupression, Montage: brutkasten

Bis Menschen in Österreich einen Termin mit einer Psychotherapeut:in bekommen, kann es Monate oder fast ein Jahr dauern. Dabei ist es in akuten Fällen notwendig, dringend Hilfsmaßnahmen zu setzen. Steigt man von der untersten Position der Warteliste zur oberen auf, ist ein wöchentlicher Termin für viele oft zu wenig, um die psychische Gesundheit wieder zu stärken. Genau hier setzt das Startup aus Klosterneuburg mit seinem Online-Selbsthilfeprogramm gegen Depression und Burnout an.

Mit dem Medizinprodukt, das schon zwei CEE-Zertifizierungen erhalten hat, möchten die Gründer Daniel Amann und Lukas Pezawas mit Hilfe von Psychoedukation zum Behandlungserfolg von klassischen Psychotherapien beitragen. Denn “edupression.com wirkt sich positiv auf die Prognose der Depression, die Behandlung der Krankheit und den Krankheitsverlauf aus. Konkret bedeutet dies eine bis zu 50-prozentige Verringerung der Wahrscheinlichkeit eines erneuten Auftretens, weniger Depressionssymptome und eine bessere Lebensqualität für die Betroffenen”, schreibt das Startup auf seiner Website.

“Edupression keine Konkurrenz zur Therapeut:in”

Dabei misst edupression vorab den Depressionsgrad seiner Klient:innen mit dem Symptome-Checker auf der Website. Je nach Anzeichen der Depression werden die Nutzer:innen in Kategorien unterteilt, von leichtem bis mittlerem Depressionsinhalt bis hin zu starken Anzeichen. Wer nach der Erstbefragung eine starke Depression nachweist, wird darüber informiert und dazu gebeten, eine Therapeut:in aufzusuchen. „Wir fokussieren Patient:innen mit milden bis mittleren Diagnosen, die ihren Zustand täglich mit unserer Plattform messen können”, erklärt Michael Maier, Commercial Officer bei edupression.

Das Ziel der Gründer ist es, mit ihrem Produkt Depressionssymptome zu lindern, depressive Episoden zu reduzieren und Krankheitsbilder klarer zu identifizieren, sodass an den Betroffenen Verhaltensänderungen ausgelöst werden. Edupression informiert Patient:innen zudem über ihre Krankheit und macht sie dadurch zu Expert:innen ihrer eigenen Gesundheit. Dazu gehört das Erkennen von Verhaltensmustern. “Edupression ist keine Konkurrenz zur Therapeut:in, nur ein zusätzliches Tool, den Zustand und die eigenen Fortschritte besser zu tracken. Die Software ist auch als App verfügbar”, erklärt Maier weiter.

Weitere Funktionen folgen

Hinter der Software stecken zwei klinische Studien der Medizinischen Universität Wien. Dadurch haben die Founder sowohl die Funktion der Plattform als auch ihre Wirkung bewiesen. “Wir haben viel bessere Therapieansprechen durch den Einsatz von edupression erzielt. Dieses Tool ist von Expert:innen entwickelt und mit Studien bewiesen”, so der Commercial Officer. Zum Einsatz kommt die Plattform im B2B-Bereich. Dazu bestrebt das Startup den Vertrieb von Lizenzen und von Lizenzweiterverkäufen durch Hausärzt:innen und Psychotherapeut:innen. Auch im Corporate-Mental-Health-Bereich möchte sich edupression durchsetzen. Für Privatpersonen werden zeitlich begrenzte Vergünstigungen angeboten, um das Tool für B2C-Konsument:innen erschwinglicher zu machen. “Edupression kann wie Antidepressiva von der Hausärzt:in oder Psychotherapeut:in verschrieben und von privaten Krankenkassen als Medizinprodukt übernommen werden”, sagt Maier.

Das eigenfinanzierte Startup hat noch große Zukunftspläne vor sich. Zudem möchte man den Vertrieb im österreichischen sowie im deutschen Markt verstärken und im zweiten Schritt die Software weiterentwickeln. Hierzu plant das Team die Erweiterung mit einer Funktion, die Daten aus dem Nutzungsverhalten der Patient:innen ablesen und in das Tool einpflegen soll. Faktoren wie Tippgeschwindigkeit, Häufigkeit und Wetterlage sollen für das Verständnis der eigenen Krankheit herangezogen werden. Denn “die Software kann mir Hinweise geben, dass ich mich heute eventuell wieder schlechter fühlen könnte, da das Wetter bewölkt ist”, so Maier. “Aktuell sind wir in Gesprächen mit Investor:innen aus Österreich und Deutschland. Jedoch geht es uns nicht nur um das Geld. Sondern darum, Partner:innen zu finden, die unsere Vision teilen und den Markt und die Angebote für betroffene Menschen verbessern möchten”.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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