09.10.2024
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eduard: Founder sah sich wenige Monate nach Launch mit Klage konfrontiert

Markus Strohriegl legte eine Befähigungsprüfung zum Immobilientreuhänder ab. Dafür bereitete er sich mittels eines Kurses vor und empfand den ganzen Lernprozess als starr und nicht mehr zeitgemäß. Aus diesem Grund gründete er die e-learning-Plattform eduard und musste sich prompt mit einer Klage der Konkurrenz befassen.
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eduard, Befähigungsprüfung, Immobilien, Treuhänder
(c) eduard - Markus Strohriegl von eduard.

Platzhirsch-Definition: Ein männlicher Hirsch, der seinen Einstand gegen Artgenossen verteidigt. Um zu verstehen, was das mit Markus Strohriegl und seiner e-learning-Plattform eduard (education – alles rein digital) zu tun hat, muss man etwas zurückgehen.

eduard-Founder suchte nach Vorbereitungskurs

Der gebürtige Grazer hat sich seit 2017 mit Immobilien beschäftigt und erste Projekte abgewickelt – Wohnungen gekauft und vermietet. 2021 trat er die Ausbildung zum Immobilientreuhänder an und war auf der Suche nach einem Vorbereitungskurs für die Befähigungsprüfung.

Da er Vollzeit als kaufmännischer Leiter tätig war, war es ihm nicht möglich die Abendkurse anderer institutionelle Anbieter zu besuchen – die Lehrgänge verlangten Präsenz vor Ort. Was zum Problem wurde, da es überall sonst, nur nicht in der Steiermark ein solches Angebot gab.

Also fand Strohriegl einen Online-Kurs eines Wiener Anbieters und bemerkte eine Sache. Die Form des Vortrags und starre Kurszeiten waren nicht mehr zeitgemäß, so sein Gefühl.

“In Zeiten wie diesen, muss man das didaktisch besser und flexibler gestalten können”, erinnert er sich an seine damaligen Gedanken. Aus diesen Überlegungen erwuchs langsam die erste Idee, eine derartige Prüfungsvorbereitung in Zukunft selbst anzubieten und zeitunabhängig auszugestalten.

Netflix des Immobilienlernens

Ende 2021 war die Befähigung vollbracht und Strohriegl begann damit, essentielle Fragen und Lernmaterialen selbständig zu sammeln und einen Kurs zu entwickeln. So gab es für eduard 2022 den Kickoff.

“Unsere Idee war es, den Kurs als Streaming-Angebot anzubieten, als On-Demand-Vorbereitung”, erklärt der Founder. “Konkret eine Art ‘Netflix des Immobilienlernens’ zu entwickeln.”

So fanden er und sein Co-Founder Michael Taschner – mit dem er bereits die Immobilienfirma zweiraum Immobilien GmbH gegründet hatte – für jeden Fachbereich Experten aus der Praxis (Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare) und konnten im November 2023 die ersten Kurse anbieten.

Fünf Säulen und eine Klage

Das e-learning-Modell von eduard besteht aus fünf Säulen: einer Quiz-App, umfassenden Lernunterlagen, einer aufgebauten Community, Branchen-Experten und Videos. Das Ziel dabei war eine ständige Verfügbarkeit der Streaming-Inhalte, Austausch mit der Community, Nutzung digitaler Lernkarten, sowie Live-Fragestunden und direkter Zugang zur Expertise der Profis.

Soweit stand alles und mit Anfang November 2023 ging man schlussendlich mit der Plattform live. Ein paar Wochen danach, kam jedoch die erste Abmahnung von einem Mitbewerber, der nicht genannt werden soll, der Redaktion aber bekannt ist.

Es war genau jener Online-Anbieter, bei dem Strohriegl seine Vorbereitung auf die Befähigungsprüfung absolviert hatte und der dem Gründer-Duo nun vorwarf, schmarotzerisch dessen Inhalte kopiert zu haben.

“Wir haben gute zwei Jahre in die Entwicklung der Kursunterlagen hineingesteckt, mehrere tausend Stunden investiert und waren uns nie einer Schuld bewusst”, sagt Strohriegl.

Urheberrecht verletzt?

Am Karfreitag des heurigen Jahres (29. März) folgte dann die Zustellung der Klage in Form von zwei Paketen mit insgesamt 1.000-seitiger Argumentation, warum eduard das Urheberrecht verletzt haben sollte.

Laut der WKO heißt es dazu: “Nicht alles was kreativ und geldwert ist, wird durch das Urheberrecht geschützt, wie z.B. Erfindungen, die in der Regel durch das Patentrecht geschützt werden. Nicht geschützt werden aber abstrakte Ideen, also z.B. eine Geschäftsidee, Werbeideen oder die Idee für ein Computerprogramm. Nur die konkrete Ausgestaltung kann geschützt sein und darf daher nicht ohne Zustimmung des Rechteinhabers übernommen werden.”

Und weiter: “Auch die Rechtsprechung gewährt Geschäftsideen keinen Schutz durch das Lauterkeitsrecht mit folgender Begründung: Jeder muss die Ergebnisse seiner Arbeit, mag er sie mit noch so viel Mühe und Kosten erreicht haben, der Allgemeinheit im Interesse des Fortschrittes zur Verfügung stellen, soweit kein Sonderrechtsschutz besteht. Sein Vorteil im Wettbewerb liegt in dem natürlichen Vorsprung, den er vor seinen Mitbewerbern dadurch gewinnt, dass sie ihn erst wieder durch ihre nachahmende Leistung ausgleichen müssen, was keineswegs immer so einfach ist und oftmals ebenfalls Mühe und Kosten erfordert.”

Skurrile Vorwürfe

Mit Mühen und Kosten musste sich auch der Founder befassen. Es kostete Strohriegl gute zwei Monate an intensiver Arbeit, in denen er sich mit Rechtsanwälten beriet und Seite für Seite Gegenbeweise erbrachte, um gegen die einstweilige Verfügung anzugehen.

Die erste Verhandlung fand dann im Mai statt und die Verfügung wurde schlussendlich nach teilweise “skurrilen Vorwürfen”, wie Strohriegl sie nennt, abgewiesen.

“Der Kläger hat sogar behauptet, dass allgemeine Fragestellungen wie ‘was ist ein Mietvertrag’ sein Werk wären und wir uns daraus bedient hätten”, erinnert sich der Founder. “Es war absurd und hat am Ende viel Zeit und Geld gekostet, denn man bekommt nur die tariflichen Kosten ersetzt, nicht aber die Anwaltsstunden.”

Im Juni gab es sogar ein Vergleichsangebot, das das Gründer-Duo ablehnte – der Kläger bot an, die Klage zurückzuziehen, wenn man die eigenen Kosten übernimmt.

eduard wich nicht zurück

“Wir wollten keinen Millimeter zurückweichen und haben erklärt, dass wir gerne ins Hauptverfahren gehen. Mitte September zog der Kläger seine Klage unter Anspruchsverzicht zurück und trägt nun alle Kosten selbst, die tariflich entstanden sind. Dies war eine große Belastung und eine große Hürde, die wir als Gründer in der Frühphase unseres Startups durchmachen mussten.”

Nun aber ist man dabei, weitere Kurse zu entwickeln, verfügt über 150 aktive User:innen und merkt eine steigende Tendenz was “word of mouth” betrifft.

Mittelfristig möchte eduard sein Kurs-Angebot weiter ausbauen und sich in den Bereichen Wirtschaft, Recht und Steuern platzieren und wie Strohriegl sagt: “in Österreich führender Anbieter im Bereich Online-Ausbildungen werden.”

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Also doch Blau-Schwarz. Nach dem Scheitern der Koalitionsverhandlungen zwischen ÖVP, SPÖ und Neos und dem Rücktritt von Karl Nehammer als ÖVP-Chef und Bundeskanzler starten nun Koalitionsverhandlungen zwischen FPÖ und ÖVP. Vor allem im Ausland wird auf die Aussicht auf einen Bundeskanzler Herbert Kickl mit Besorgnis reagiert. Auch im Inland sind sehr viele Menschen, die nicht die FPÖ gewählt haben, nicht glücklich damit.

Viele wirtschaftspolitische Überschneidungen

Eine relativ breite Zustimmung für Blau-Schwarz gibt es allerdings laut Medienberichten im Wirtschaftsflügel der ÖVP. Das hat gute Gründe, denn bei vielen von der ÖVP im Wahlprogramm geforderten wirtschaftspolitischen Maßnahmen dürfte man mit der FPÖ deutlich leichter auf einen gemeinsamen Nenner kommen, als es mit der SPÖ der Fall gewesen wäre. Die starken Differenzen in diesem Bereich dürften auch einer der Hauptgründe für das Platzen der schwarz-rot-pinken Koalitionsverhandlungen gewesen sein – auch für die Neos, die sich mit der ÖVP allein gut einigen hätten können, nicht aber mit der SPÖ.

Gute Chancen für Konsens bei zentralen Startup-Politik-Anliegen

Blau-Schwarz – sofern diese Verhandlungen nicht ebenfalls scheitern – bedeutet somit auch für die Startup-Politik relativ gute Chancen auf die Umsetzung einiger zentraler Forderungen der Community. Die größten Anliegen wurden bekanntlich vergangenes Jahr im Papier “Vision 2030” veröffentlicht.

Beteiligungsfreibetrag: Eigentlich Einigkeit, aber Sparpaket könnte zum Dealbreaker werden

Drei zentrale Forderungen hat die ÖVP explizit in ihr Wahlprogramm aufgenommen: Den Dachfonds, den Beteiligungsfreibetrag und die Reform des Wagniskapitalfondsgesetzes. Bei der FPÖ fanden sich diese zwar nicht explizit im Wahlprogramm, eine Einigung scheint aber bei allen drei realistisch. So hieß es vom “Bürgerbüro Team Kickl” auf brutkasten-Anfrage vor der Wahl, man wünsche sich “rechtliche Anpassungen für Risikokapitalgeber, etwa in Form von steuerlichen Begünstigungen” – sowohl für den Beteiligungsfreibetrag als auch für die Reform des Wagniskapitalfondsgesetzes im Sinne der Startup-Community ist damit die Tür geöffnet. Der wegen des Budget-Lochs angesagte Sparkurs könnte jedoch eine Steuerbegünstigung für Investor:innen gegenüber der breiten Bevölkerung schwer argumentierbar machen.

Dachfonds: Unterschiedliche Ansichten, aber Chance auf Einigung

Etwas schwieriger könnte eine prinzipielle Einigung beim Dachfonds werden. Von der FPÖ hieß es vor der Wahl auf brutkasten-Anfrage, Österreich müsse “rasch einen Venture-Capital-Fonds einrichten, der dabei hilft, die schwierigen Anfangsphasen für heimische Neugründungen im Technologiebereich zu bewältigen”. Das wäre ein Gegenmodell zum geforderten Dachfonds, der als “Fund of Funds” nur in Fonds investiert und auch nicht staatlich finanziert, sondern nur organisiert wird. Dass die FPÖ sich hier umstimmen lässt, scheint zwar gut möglich – denn bei den Freiheitlichen dürfte aus ideologischer Sicht nichts gegen das Dachfonds-Modell sprechen.

Die FPÖ ist aber freilich durch ihren Mandate-Überhang in der besseren Verhandlungsposition und könnten auch versuchen, ihr Modell durchzubringen. Wenn das Thema denn überhaupt wichtig genug für die verhandelnden Parteien ist – letztlich kann mit einer gewissen Sicherheit angenommen werden, dass startup-politische Maßnahmen von keiner Seite zur Koalitionsbedingung gemacht werden.

Lohnnebenkosten-Senkung: Ein Wille, aber im Budget-Loch womöglich kein Weg

Auch bei einer Reihe nicht startup-spezifischer, aber durchaus startup-relevanter wirtschaftspolitischer Maßnahmen könnten Blau und Schwarz gut zusammenfinden. Zu nennen wäre hier etwa eine Senkung der Lohnnebenkosten, die prinzipiell beide Parteien in ihren Wahlprogrammen hatten. Hier könnte allerdings einmal mehr die Notwendigkeit rigider Sparmaßnahmen aufgrund der budgetären Situation einen Strich durch die Rechnung machen. Zwar gibt es bei den beiden Parteien einen Konsens, ausgaben- und nicht einnahmenseitig sparen zu wollen. Doch auch wenn man sich darauf einigt, keine Steuern erhöhen oder einführen zu wollen, sind Steuer- und Abgabensenkungen im großen Stil, wie es bei der Lohnnebenkostensenkung (oder etwa auch bei einer Senkung der Körperschaftssteuer, wo ebenfalls Konsens besteht) der Fall wäre, wohl ob der notwendigen Gegenfinanzierung momentan schwer umzusetzen.

Bürokratieabbau: Wohl mehr Ausnahmen als Maßnahmen

Der Bürokratieabbau ist ein weiteres Thema, bei dem FPÖ und ÖVP – geht man nach den Wahlprogrammen – gut zusammenpassen. Tatsächlich scheint die ÖVP bei diesem Thema aber ziemlich selektiv zu sein, wie Medienberichte zu Konflikten zwischen Pink und Schwarz in den geplatzten Koalitionsverhandlungen nahelegen. Mächtige Blöcke innerhalb der Partei wie die Landesorganisationen, die Beamtengewerkschaft und der Wirtschaftsbund verhindern demnach Bürokratieabbau-Maßnahmen in ihren jeweiligen Bereichen. Die FPÖ wiederum dürfte definitiv nicht für einen weiteren Wegfall von Notariatspflichten zu haben sein, ebenso wenig, wie für weitere Erleichterungen bei der Rot-Weiß-Rot-Karte. Unterm Strich ist das Potenzial in dem Bereich also eingeschränkt.

Nachhaltigkeit im Out

Und es gibt auch einige Bruchlinien zwischen FPÖ und ÖVP, die sich auf die Startup-Politik auswirken könnten. Zu nennen wären hier neben der bereits genannten Rot-Weiß-Rot-Karte etwa die Differenzen in der EU-Politik. Ebenso könnte die Anti-Klimaschutz-Politik der FPÖ Auswirkungen auf Startups haben, etwa im Bereich Förderungen, die im Zuge der Sparmaßnahmen ohnehin auf der Abschussliste stehen dürften. Nachdem ein signifikanter Anteil der Startups in den vergangenen Jahren Nachhaltigkeit zu einem der Kernziele erhoben hat, könnte hier generell eine nicht förderliche Gesetzgebung zum Problem werden.

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