09.10.2024
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eduard: Founder sah sich wenige Monate nach Launch mit Klage konfrontiert

Markus Strohriegl legte eine Befähigungsprüfung zum Immobilientreuhänder ab. Dafür bereitete er sich mittels eines Kurses vor und empfand den ganzen Lernprozess als starr und nicht mehr zeitgemäß. Aus diesem Grund gründete er die e-learning-Plattform eduard und musste sich prompt mit einer Klage der Konkurrenz befassen.
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eduard, Befähigungsprüfung, Immobilien, Treuhänder
(c) eduard - Markus Strohriegl von eduard.

Platzhirsch-Definition: Ein männlicher Hirsch, der seinen Einstand gegen Artgenossen verteidigt. Um zu verstehen, was das mit Markus Strohriegl und seiner e-learning-Plattform eduard (education – alles rein digital) zu tun hat, muss man etwas zurückgehen.

eduard-Founder suchte nach Vorbereitungskurs

Der gebürtige Grazer hat sich seit 2017 mit Immobilien beschäftigt und erste Projekte abgewickelt – Wohnungen gekauft und vermietet. 2021 trat er die Ausbildung zum Immobilientreuhänder an und war auf der Suche nach einem Vorbereitungskurs für die Befähigungsprüfung.

Da er Vollzeit als kaufmännischer Leiter tätig war, war es ihm nicht möglich die Abendkurse anderer institutionelle Anbieter zu besuchen – die Lehrgänge verlangten Präsenz vor Ort. Was zum Problem wurde, da es überall sonst, nur nicht in der Steiermark ein solches Angebot gab.

Also fand Strohriegl einen Online-Kurs eines Wiener Anbieters und bemerkte eine Sache. Die Form des Vortrags und starre Kurszeiten waren nicht mehr zeitgemäß, so sein Gefühl.

“In Zeiten wie diesen, muss man das didaktisch besser und flexibler gestalten können”, erinnert er sich an seine damaligen Gedanken. Aus diesen Überlegungen erwuchs langsam die erste Idee, eine derartige Prüfungsvorbereitung in Zukunft selbst anzubieten und zeitunabhängig auszugestalten.

Netflix des Immobilienlernens

Ende 2021 war die Befähigung vollbracht und Strohriegl begann damit, essentielle Fragen und Lernmaterialen selbständig zu sammeln und einen Kurs zu entwickeln. So gab es für eduard 2022 den Kickoff.

“Unsere Idee war es, den Kurs als Streaming-Angebot anzubieten, als On-Demand-Vorbereitung”, erklärt der Founder. “Konkret eine Art ‘Netflix des Immobilienlernens’ zu entwickeln.”

So fanden er und sein Co-Founder Michael Taschner – mit dem er bereits die Immobilienfirma zweiraum Immobilien GmbH gegründet hatte – für jeden Fachbereich Experten aus der Praxis (Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare) und konnten im November 2023 die ersten Kurse anbieten.

Fünf Säulen und eine Klage

Das e-learning-Modell von eduard besteht aus fünf Säulen: einer Quiz-App, umfassenden Lernunterlagen, einer aufgebauten Community, Branchen-Experten und Videos. Das Ziel dabei war eine ständige Verfügbarkeit der Streaming-Inhalte, Austausch mit der Community, Nutzung digitaler Lernkarten, sowie Live-Fragestunden und direkter Zugang zur Expertise der Profis.

Soweit stand alles und mit Anfang November 2023 ging man schlussendlich mit der Plattform live. Ein paar Wochen danach, kam jedoch die erste Abmahnung von einem Mitbewerber, der nicht genannt werden soll, der Redaktion aber bekannt ist.

Es war genau jener Online-Anbieter, bei dem Strohriegl seine Vorbereitung auf die Befähigungsprüfung absolviert hatte und der dem Gründer-Duo nun vorwarf, schmarotzerisch dessen Inhalte kopiert zu haben.

“Wir haben gute zwei Jahre in die Entwicklung der Kursunterlagen hineingesteckt, mehrere tausend Stunden investiert und waren uns nie einer Schuld bewusst”, sagt Strohriegl.

Urheberrecht verletzt?

Am Karfreitag des heurigen Jahres (29. März) folgte dann die Zustellung der Klage in Form von zwei Paketen mit insgesamt 1.000-seitiger Argumentation, warum eduard das Urheberrecht verletzt haben sollte.

Laut der WKO heißt es dazu: “Nicht alles was kreativ und geldwert ist, wird durch das Urheberrecht geschützt, wie z.B. Erfindungen, die in der Regel durch das Patentrecht geschützt werden. Nicht geschützt werden aber abstrakte Ideen, also z.B. eine Geschäftsidee, Werbeideen oder die Idee für ein Computerprogramm. Nur die konkrete Ausgestaltung kann geschützt sein und darf daher nicht ohne Zustimmung des Rechteinhabers übernommen werden.”

Und weiter: “Auch die Rechtsprechung gewährt Geschäftsideen keinen Schutz durch das Lauterkeitsrecht mit folgender Begründung: Jeder muss die Ergebnisse seiner Arbeit, mag er sie mit noch so viel Mühe und Kosten erreicht haben, der Allgemeinheit im Interesse des Fortschrittes zur Verfügung stellen, soweit kein Sonderrechtsschutz besteht. Sein Vorteil im Wettbewerb liegt in dem natürlichen Vorsprung, den er vor seinen Mitbewerbern dadurch gewinnt, dass sie ihn erst wieder durch ihre nachahmende Leistung ausgleichen müssen, was keineswegs immer so einfach ist und oftmals ebenfalls Mühe und Kosten erfordert.”

Skurrile Vorwürfe

Mit Mühen und Kosten musste sich auch der Founder befassen. Es kostete Strohriegl gute zwei Monate an intensiver Arbeit, in denen er sich mit Rechtsanwälten beriet und Seite für Seite Gegenbeweise erbrachte, um gegen die einstweilige Verfügung anzugehen.

Die erste Verhandlung fand dann im Mai statt und die Verfügung wurde schlussendlich nach teilweise “skurrilen Vorwürfen”, wie Strohriegl sie nennt, abgewiesen.

“Der Kläger hat sogar behauptet, dass allgemeine Fragestellungen wie ‘was ist ein Mietvertrag’ sein Werk wären und wir uns daraus bedient hätten”, erinnert sich der Founder. “Es war absurd und hat am Ende viel Zeit und Geld gekostet, denn man bekommt nur die tariflichen Kosten ersetzt, nicht aber die Anwaltsstunden.”

Im Juni gab es sogar ein Vergleichsangebot, das das Gründer-Duo ablehnte – der Kläger bot an, die Klage zurückzuziehen, wenn man die eigenen Kosten übernimmt.

eduard wich nicht zurück

“Wir wollten keinen Millimeter zurückweichen und haben erklärt, dass wir gerne ins Hauptverfahren gehen. Mitte September zog der Kläger seine Klage unter Anspruchsverzicht zurück und trägt nun alle Kosten selbst, die tariflich entstanden sind. Dies war eine große Belastung und eine große Hürde, die wir als Gründer in der Frühphase unseres Startups durchmachen mussten.”

Nun aber ist man dabei, weitere Kurse zu entwickeln, verfügt über 150 aktive User:innen und merkt eine steigende Tendenz was “word of mouth” betrifft.

Mittelfristig möchte eduard sein Kurs-Angebot weiter ausbauen und sich in den Bereichen Wirtschaft, Recht und Steuern platzieren und wie Strohriegl sagt: “in Österreich führender Anbieter im Bereich Online-Ausbildungen werden.”

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SkinScreneer, Hautkrebs, Vorsorge, App, Sebastian Kurz.
(c) Sebastian Kurz/FB

Bekannterweise hat es Sebastian Kurz nach seinem Rückzug von allen politischen Ämtern im Oktober 2021 in die Startup- und Unternehmens-Szene verschlagen. Brutkasten zog Anfang 2023 dazu Resümee:

Kurz-Beratung und Beteiligung

Nur Wochen nach seinem Rückzug aus der Politik trat Kurz als “Global Strategist” bei Thiel Capital rund um den Paypal-Gründer und Facebook-Investor Peter Thiel in Los Angeles auf. Seine genaue Tätigkeit blieb auch eineinhalb Jahre später nach wie vor unbekannt – vermutet wurden Beratungsleistungen.

Doch der Ex-Kanzler ist mittlerweile nicht nur Berater, sondern auch Gründer – wenn auch mit Fokus auf Beratung und Beteiligung. In Österreich hat er mit Stand Jänner 2023 zwei Unternehmen gegründet: Das Beratungs- und Beteiligungsunternehmen SK Management GmbH, das ihm alleine gehört und deren Geschäftsführer er ist. Die zweite Gründung vollzog sich im Rahmen der AS²K Beteiligungs GmbH, die der Altkanzler gemeinsam mit C-Quadrat-Gründer und 2m2m-Investor Alexander Schütz gegründet hat.

Gründer und Investor

Im Ausland hat der Altkanzler bislang auch ein Startup mitgegründet. Nämlich Dream Security, ein Cyber-Sicherheitsunternehmen mit Sitz in Tel Aviv – gemeinsam mit Shalev Hulio, Ex-CEO der Spionagefirma NSO. Im vergangenen November holte man sich dafür ein 34 Millionen Dollar Investment und hob die Bewertung auf rund 200 Millionen Dollar.

Über all dem investiert der Ex-Kanzler auch. So war er bei der Grazer Firma medaia GmbH mit zwei Prozent der Anteile beteiligt. Medaia kämpft mit ihrer App SkinScreener gegen Hautkrebs. Erst in diesem Juli vermeldete Michael Tripolt, Co-Founder von medaia, den Ausstieg des Altkanzlers aus verschiedenen Gründen.

Uninvestiert bleibt Kurz allerdings nicht: Schließlich hält er über seine AS²K Beteiligungs GmbH 5,09 Prozent an der Wiener HeldYn CARE GmbH, die auch diesen Februar auch bei der Startup-Show “2 Minuten 2 Millionen” auftrat.

Neues Unternehmen handelt mit chemischem Produkt “AdBlue”

Nun startet eine neue Ära, solang man die Unternehmen des Altkanzlers derartig betiteln möchte. Der Ex-Kanzler gründet nämlich ein neues Unternehmen im “Ex-OMV-Umfeld”, heißt es in Medienberichten – unter anderem auf derstandard.at.

Wie ein Kurz-Sprecher auf brutkasten-Anfrage bestätigt, handelt es sich dabei um die “KFF Vision Green GmbH”. Laut diesem betreibt die neue Kurz-Firma “Handel mit Waren aller Art”, vorzugsweise mit “chemischen Produkten”. Das Unternehmen “wird im Handel mit AdBlue aktiv sein. AdBlue wird eingesetzt, um die Freisetzung von Stickoxiden bei Dieselmotoren signifikant zu reduzieren”, heißt es vonseiten des Sprechers weiter.

Co-Working in der Fichtegasse 9

An KFF beteiligt sind laut wirtschaft.at zu gleichen Anteilen – konkret zu je 33,33 Prozent – Emanuel Fussenegger, Markus Friesacher, seit 2018 Eigentümer der Gmundner Keramik Manufaktur, und der Altkanzler selbst. Als Geschäftsführer wurde Andreas Steinbüchler vermerkt – ein ehemaliger Manager des Kunststoffunternehmens Borealis L.A.T GmbH – heute als LAT Nitrogen Austria GmbH bekannt.

Als Firmenstandort wird die Fichtegasse des ersten Wiener Gemeindebezirks vermeldet. Damit sitzt Kurz’ jüngstes Unternehmen an derselben Adresse wie seine SK Management GmbH. Die Fichtegasse beherbergt unter anderem auch Elisabeth Köstingers PR-Unternehmen “e+ ventures GmbH” und Bernhard Bonellis Finanz- und Versicherungsdienstleistungs-Unternehmen zur gewerblichen Vermögensberatung – operierend unter dem Namen “Cocoon Capital Advisory”. Auch Gernot Blümel ist mit seiner “GT3 Wien Management GmbH” am selben Standort einquartiert.

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