10.12.2020

EDISON 2020: Das sind Oberösterreichs Erfindungen des Jahres

Auch bzw. gerade im Corona-Jahr 2020 wurde der EDISON vergeben - erstmals virtuell. Das sind die die Sieger und Sonderpreis-Gewinner.
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tech2b - die Sieger des Edison 2020 stehen fest
Die Sieger des EDISON 2020 stehen fest. © tech2b / Juliana Tasler
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Dass man dieser Tage oftmals auf das physische Zusammentreffen verzichten muss, ist schmerzlich. Richtig umgesetzt haben virtuelle Veranstaltungen aber auch große Vorteile, wie nun etwa tech2b mit der Preisverleihung des Ideenpreises EDISON 2020 bewies. Denn erstens kann diese noch eine Zeit lang online angesehen werden. Zweitens ist das (in der Tabakfabrik Linz unter stärksten Sicherheitsvorkehrungen gedrehte) Video der Verleihung in einen virtuellen Raum – analog zur tech2b Zeitreise – eingebettet, in dem man etwa auch digitale Messestände der 24 Finalisten findet.

EDISON 2020: „Damit Oberösterreich gestärkt durch die Krise kommt“

Doch natürlich entschied man sich nicht nur aufgrund der guten technischen Umsetzbarkeit, den Preis trotz Krise auch 2020 zu vergeben, wie tech2b-Geschäftsführer Raphael Friedl bei der Preisverleihung betont: „Es ist wichtiger denn je, dass sowohl die Pipeline an neuen Ideen, als auch der Mut zur Gründung weiterhin bestehen bleiben. Denn gerade jetzt müssen neue Ideen der Welt präsentiert werden, damit Oberösterreich gestärkt durch die Krise kommt“.

In drei Kategorien wurden für den EDISON 2020 die besten Erfindungen gesucht. 61 Bewerbungen gingen bei den Veranstaltern tech2b, dem TECH HARBOR, der Kunstuniversität Linz und der Creative Region ein. Mit Unterstützung von Partnern und Sponsoren wurden die innovativen Ideen in einem intensiven Prozess gesucht, gecoacht und letztendlich von hochkarätigen Jurys bewertet.

And the winners are…

Kategorie „kreativ-wirtschaftliche Ideen“

Der EDISON 2020 in Gold ging an Viktor Weichselbaumer und sein Team von „yokai studios“ (Linz). Mit der Technologie des Unternehmens soll der Textilindustrie zusammen mit 3D-Druck und Robotisierung die Option geboten werden, die Fertigung wieder aus Fernost nach Europa heimzuholen. Silber ging an Peter Karacsonyi und sein Team (Linz) für „Kape Skateboards“, eine Material-technische Weiterentwicklung klassischer Skateboards. Der dritte Preis ging an Barbara Pölzleithner und ihr Team (Schörfling) für die Gaming App „hublz“, ein „Pokemon Go der Kultur“, das User auf die Lebensspuren berühmter Musiker und Komponisten führt. Die Preise im Wert von 6000 Euro in der Kategorie „kreativ-wirtschaftliche Ideen“ wurden von der hali GmbH und der Siemens AG Österreich gesponsert.

Kategorie „innovativ-orientierte Ideen“

Der goldene EDISON 2020 in der innovativ-orientierten Kategorie ging an Eduard Peterseil und sein Team (Linz) für „DRIP“, das eine Technologie zum Echtzeit-Monitoring von Lieferketten bietet. Mit dieser kann rechtzeitig auf Verspätungen reagiert und Zeit, Geld sowie die Nerven aller Beteiligten gespart werden. Silber gewannen Sabine und Stefan Edtbauer (Molln) mit „Roundgrip – das Metallrad 2.0“, einem neuartigen Metallrad für Landwirtschaftliche Geräte. Bronze in der Kategorie innovativ-orientierte Ideen wurde an Mario Walkner (Linz) für die !!Erfindung „Skillyard“ vergeben, eine Plattform, die als digitale Schnittstelle zwischen Coaches und Schülern im Actionsport fungiert. Sie ermöglicht online one-on-one Experten-Coaching mittels Videoanalyse und Feedback von Profisportlern weltweit. Die Preise im Wert von 6000 Euro wurden vom TECHCENTER zur Verfügung gestellt.

Kategorie „technologie-orientierte Ideen“

Der goldene EDISON 2020 ging an Robert Koeppe (Linz) für sein Projekt „Sendance“ – Sensoren zur Messung verschiedener Prozesse in Bauelementen aus Leimholz. Silber geht an Daniel Scheiböck-Ortner (Wels) für sein Projekt „Green Sentinel“. Mit dem „Zero-Discharge-Raffinationsverfahren“ wird Klärschlamm in Biobrennstoff verwandelt und daraus werden Metalle, Phosphor und Mineralien zurückgewonnen. Bronze erhielt Klaus Grübl (Braunau) für das Projekt „ForgTin“ – ein Ohrenbügel mit dem man per Akupressur seinen Tinnitus „vergessen“ kann. Die Preise im Wert von 6000 Euro wurden von der Greiner AG und der KGG // UBG zur Verfügung gestellt.

EDISON 2020 Sonderpreis für Social Entrepreneurship

Der Sonderpreis für Social Entrepreneurship ging an Angelika Zwicklhuber (Kremsmünster) für die Idee „Connecura Upper Austria“. Sie bietet Unterstützung und eine Begegnungszone für Fachkräfte aus Pflege und Betreuung, sich damit auf einer Bühne im Netz inspirieren lassen und weiterentwickeln können. Der Preis im Wert von 1500 Euro wurde von der Sparkasse OÖ zur Verfügung gestellt.

EDISON 2020 Sonderpreis für Digitalisierung

Der Sonderpreis für Digitalisierung wurde Martin Kunze (Gmunden) und seinem Team für das Projek „ceramic data carrier“ überreicht. Das Team entwickelt extrem widerstandsfähige Keramikdatenträger zur ressourcenschonenden Langzeitspeicherung von Information. Der Preis im Wert von 1500 Euro wurde von der Wirtschaftskammer OÖ zur Verfügung gestellt.

Sonderpreis EDISON Junior

Der Sonderpreis EDISON Junior wurde dieses Jahr zum ersten Mal verliehen, um auch den Erfindernachwuchs zu unterstützen. Gewonnen hat den neuen Sonderpreis Felix Zehetner (Linz) für das Projekt „AuhofVotes“, eine App, die direkte Demokratie und unkomplizierte Kommunikation in die Schule bringen soll. Der Preis im Wert von 500 Euro wurde vom Trauner Verlag zur Verfügung gestellt.

EDISON 2021 – Der Preis

EDISON Der Preis geht auch erstmals gleich ohne Pause in den nächsten Durchgang, denn schon ab sofort (bis 14. März 2021) können wieder neue Ideen im Bereich kreativ-wirtschaftliche Ideen, innovativ- und technologie-orientierte Ideen eingereicht werden. Natürlich werden auch in diesem Jahr die EDISON Sonderpreise „Social Entrepreneurship“, Digitalisierung und Junior verliehen. Weitere Infos hier.

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22.09.2026

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Die Vision war groß, die Motivation ebenso. Nun durchläuft die gemeinsame europäische Rechtsform „EU Inc.“ den EU-Gesetzgebungsprozess – und die Zeichen stehen auf Verwässerung.
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Clark Parsons und Andreas Klinger | (c) Parsons / Dervisevic/brutkasten
Clark Parsons und Andreas Klinger | (c) Parsons / Dervisevic/brutkasten

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 Aufbrechen erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Als die Initiative „EU INC“ im Herbst 2024 erstmals mit einem offenen Brief und einer Petition antrat, erwarteten wohl nicht wenige, dass deren Ruf nach einer paneuropäischen Gesellschaftsform ähnlich verhallen würde, wie es solche Vorstöße oft tun. Es war das Who is Who der europäischen Startup-Bubble, das unterschrieben hatte – Menschen, die außerhalb ebendieser Bubble bestenfalls in ihren Heimatländern bekannt sind und deren politisches Gewicht sich für gewöhnlich in Grenzen hält.

Doch es kam anders: EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen griff das Thema schon kurze Zeit später persönlich auf und versprach die Umsetzung. „28th Regime“ lautete das Schlagwort dazu – ein Begriff, dessen Grundidee schon lange kursiert war und der 2024 in den viel zitierten Berichten von Enrico Letta und Mario Draghi an die EU-Kommission abermals ins Spiel gebracht worden war, was gewiss zum Interesse an oberster Stelle beitrug. Für die meisten ist der Terminus wohl etwas weniger selbsterklärend, als man in der EU-Kommission meinen will: Neben den 27 nationalen Rechtsrahmen für Unternehmen in den 27 EU-Mitgliedsstaaten soll ein 28., ein paneuropäischer Rahmen geschaffen werden, so die Idee.

EU statt Delaware

Doch warum das Ganze? Für die europäische Startup-Szene geht es – abhängig von den Regelungen im jeweiligen Heimatland – um eine Vereinfachung der Gründung; es geht, ganz dem europäischen Gedanken folgend, um eine Vereinfachung der Expansion innerhalb der EU; vor allem aber geht es, wie so oft, um das Thema Finanzierung. „Manche amerikanischen Investoren kommen nie nach Deutschland, weil sie sich sonst zwei Tage lang beim Notar den Vertrag vorlesen lassen müssten – ein Kabuki-Theater, das außerhalb des deutschsprachigen Raums als verrückt gilt“, sagt Clark Parsons, CEO des European Startup Network, im brutkasten-Interview. Daher würde es oft heißen: „Es wäre viel einfacher, wenn du eine Delaware Inc. hättest, in die ich investieren kann, statt deine verrückte GmbH-Struktur verstehen zu müssen“.

Diese Delaware Inc., also ein Unternehmen mit formellem Hauptsitz in Delaware – im Normalfall als Briefkastenfirma –, ist der global etablierte Standard, um US-amerikanische und auch andere internationale Investoren anzuziehen. Gebrauch machen von den besonders unternehmensfreundlichen rechtlichen und steuerlichen Bedingungen im zweitkleinsten US-Bundesstaat nicht nur Startups aus aller Welt, sondern auch rund zwei Drittel aller Fortune-500-Unternehmen, darunter etwa Google, Amazon und Walmart. Parsons formuliert dazu die Leitidee hinter der EU Inc.: „Warum schaffen wir nicht etwas, das mit Delaware konkurriert?“ Und er präzisiert: „Man registriert einmal, es gibt ein Vehikel, das jeder kennt. Wir haben Roaming fürs Handy, unsere Bürger und Arbeitnehmer überqueren Grenzen problemlos – aber unsere Startups können das nicht. Das ist doch Wahnsinn“.

Dass man sich damit ein ausgesprochen ambitioniertes Ziel gesetzt hat, war auch den Initiator:innen der „EU INC“-Initiative, unter ihnen der aus Österreich stammende Investor Andreas Klinger, von Beginn an klar. Entsprechend wollte man auch bei der ersten Ankündigung von Ursula von der Leyen noch nicht so recht euphorisch werden. Im Gegenteil: Nachdem von der Leyen bei einer viel beachteten Rede beim Weltwirtschaftsforum in Davos 2025 eine Vision für das 28th Regime ausgegeben hatte, die den Vorschlag der Initiative im Umfang sogar deutlich übertraf, bremste Klinger gegenüber brutkasten: „Wir haben von Beginn an gesagt, wir wollen Arbeitsrecht und Besteuerung nicht als Teil der EU Inc. Wir wollen das nicht anfassen“. Zu groß war die Sorge vor umfassenden Widerständen von EU-Ländern und anderen Playern im Gesetzgebungsprozess. Man bediente sich beim Vorschlag daher eines in der Startup-Welt nur allzu bekannten Konzepts: Er sollte „lean“ sein, ein „Minimum Viable Product“, um die Chance auf Umsetzung zu maximieren.

Bruchlinien

Doch die befürchteten Widerstände ließen auch so nicht lange auf sich warten. Erstmals kamen sie schon Mitte 2025 in Form eines vorauseilenden Gegenvorschlags von EU-Parlamentarier:innen – Monate bevor der formelle Entwurf der EU-Kommission vorlag. In diesem wurden einige zentrale Forderungen der Initiative nicht berücksichtigt bzw. deutlich aufgeweicht, was für eine Welle der Kritik von europäischen Startup-Institutionen sorgte.

Klar wurden bereits damals die Bruchlinien, die mit der Veröffentlichung des Kommissionsentwurfs zur EU Inc. im März 2026 noch deutlicher wurden: Kritik kommt vor allem von Arbeitnehmer:innenverbänden und damit auch von der politischen Linken. So äußert man dort etwa Sorgen zur möglichen Umgehung von Arbeitsrecht und „Sozialdumping“ durch die vorgeschlagene freie Wahl des Hauptsitzes. Ebenfalls sehr skeptisch äußern sich Notariatsverbände; sie befürchten eine Aushöhlung der Rechtssicherheit.

Es sind Argumente, denen man auf Startup-Seite naturgemäß nicht viel abgewinnen kann. „Das hat mit der Realität wenig zu tun“, sagt Clark Parsons in Bezug auf die arbeitsrechtlichen Bedenken – schließlich bleibe das Arbeitsrecht auch im Kommissionsentwurf unangetastet und hänge nicht am Unternehmenssitz, sondern am Betriebsort. Für die Arbeitnehmer:innen zähle weiterhin, in welchem Land sich ihr Arbeitsplatz befinde, und nicht, wo der Firmensitz sei. Den Sorgen der Notariate hält Parsons entgegen: „Viele Mitgliedstaaten kommen ohne Notare im Prozess bestens zurecht. Niemand behauptet, estnischen Startups fehle Rechtssicherheit, obwohl man dort in zehn Minuten online gründet“. Dennoch sieht er auch mögliche Chancen für Notariate in der neuen Rechtsform: „Wenn österreichische oder deutsche Notare zu ihren Regierungen gingen und sagten: ‚Macht uns zum Teil dieser Zertifizierung innerhalb von zwei Werktagen‘ – man würde sie mit offenen Armen empfangen“, meint der European-Startup-Network-Chef und legt Notar:innen ans Herz, „ein bisschen wie Startups zu denken“.

„Eine typische EU-Lösung“

Kritik am Kommissionsentwurf kam aber auch von der Initiative „EU INC“ und Startup-Verbänden. „Das Proposal ist nicht wirklich das, was wir vorgeschlagen haben, sondern eine typische EU-Lösung“, sagte etwa Andreas Klinger nach Veröffentlichung des Entwurfs im brutkasten-Interview. Letztlich belasse dieser noch immer zu viele Kompetenzen bei den Nationalstaaten und erfülle so nicht tatsächlich die Anforderungen eines 28th Regime, so die Argumentation. Es drohe eine Umsetzung in „27 verschiedenen Geschmacksrichtungen“.

Konkret bekrittelt die Initiative in der aktuellen Version ihres Positionspapiers aus dem Juli etwa, dass kein zentrales EU-Register für die EU Inc. vorgesehen ist und dass die Regelungen zur Arbeitnehmer:innenmitbestimmung nicht klar genug seien. Fast noch stärker als auf die Kritik am Kommissionsentwurf geht die Initiative im Papier aber auf Befürchtungen ein, dass der vorhandene Entwurf verwässert werden könnte. Denn der Prozess bis zum finalen Gesetz ist noch lange nicht vorbei.

Mehrere Schritte bis zum Beschluss

Nach Vorlage des Entwurfs holte nicht nur die Kommission Feedback von Stakeholdern ein – auch das EU-Parlament und der Rat der Europäischen Union, also das Gremium der Mitgliedsstaaten, starteten jeweils kleinteilige Prozesse, um ihre Positionen und Gegenentwürfe festzulegen; ebenfalls unter Einbeziehung von Stakeholdern. Auf Basis der Ergebnisse folgen dann im Herbst sogenannte Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat, die laut Plan bis Ende des Jahres abgeschlossen sein sollen.

Bis dahin kann also noch viel passieren – und die diesbezüglichen Befürchtungen, die von der Initiative „EU-INC“ im Positionspapier geäußert werden, gehen weit. Die Kernpunkte sind, dass am Ende statt der geplanten Verordnung doch nur eine Richtlinie herauskommen könnte und dass die freie Wahl des Firmensitzes fallen könnte. Ersteres würde zu einer eigenständigen rechtlichen Umsetzung in den jeweiligen Nationalstaaten führen und das Konzept eines tatsächlichen 28th Regime wohl endgültig kippen; Zweiteres würde es Nationalstaaten erleichtern, die Ziele der EU Inc. durch eigene Gesetzgebung zu konterkarieren – der Druck durch mögliche Abwanderung wäre dagegen ein Ansporn, die EU-weite Vereinfachung mitzutragen.

Dass diese Sorgen nicht aus der Luft gegriffen sind, liegt auf der Hand: Sowohl von der europäischen politischen Linken als auch von Stakeholder-Gruppen und den Regierungen einzelner Nationalstaaten kommen Vorschläge in diese Richtung. Was letztlich bei den Trilog-Verhandlungen herauskommt, bleibt abzuwarten.

Dabei gäbe es im Notfall noch eine Hintertür: Für eine sogenannte „Enhanced Cooperation“ (ein Opt-in-Verfahren für einzelne Länder, das über die EU moderiert wird) braucht es kein einstimmiges Votum innerhalb der EU, sondern lediglich mindestens neun Mitgliedsstaaten, die an Bord sind. Ein Beispiel für dieses Modell ist etwa das EU-Patentgericht, das von 18 der 27 Staaten ratifiziert wurde. „Wir wissen, dass in einigen Ländern ein sehr starkes Interesse besteht. Das eigentliche Problem ist aber, dass die EU keine Regierung im klassischen Sinn ist, sondern eher eine Art Debattierklub. Die Länder müssen sich nun entscheiden: Wollen wir mehr Europa oder nicht?“, so Andreas Klinger im Interview.

Zwischen Vision und Realität

Es geht aber eben nicht nur um die Frage nach einem vereinten Europa – Ziel ist und bleibt die Alternative zur Delaware Inc. und damit zur Abwanderung europäischer Unternehmen mit hohem Potenzial in die USA; zumindest, was den Hauptsitz anbelangt. Clark Parsons setzt ein noch größeres Ziel und definiert dazu einen KPI: „Wie viele EU Incs werden von Menschen gegründet, die gar nicht in Europa sitzen? Amerikaner, Inder, Chinesen gründen in Delaware. Warum sollten sie nicht eine EU Inc. gründen – und damit sofort Zugang zu einem Markt von 450 Millionen Menschen haben?“. Für Unternehmer:innen aus den EU-Beitrittskandidatenländern (etwa Ukraine, Montenegro), aber auch aus der Schweiz, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich könnte das „die Speerspitze wirtschaftlicher Integration“ werden, skizziert der European-Startup-Network-Chef.

Doch seine Vision droht, eine solche zu bleiben. Einstweilen heißt es: Warten auf den Kompromiss. Und der könnte, wie es mit Kompromissen oft so ist, nicht nur für die europäische Startup-Szene, sondern für alle Beteiligten unbefriedigend werden.

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