20.12.2019

Edge Cloud von A1 ermöglicht erste Übertragung eines 360-Grad-Videos via 5G

Mit den Mitteln des 5G Playground Carinthia hat eine Forschungsgruppe ein 360-Grad-Video via 5G übertragen. Neben dem 5G Campus Netz kam auch die Edge Cloud von A1 zum Einsatz.
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VR via Edge Computing
(c) Adobe Stock / WavebreakmediaMicro
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Eine Forschungsgruppe der Universität Klagenfurt hat erstmals mit der Edge Cloud von A1 ein 360-Grad-Video via 5G übertragen – ein Use Case, der das Potenzial der Technologien von 5G und Edge Cloud demonstriert.

+++Ab 2020 wird 5G in Österreich ausgebaut: Chancen und Potenziale+++

Bei Edge Computing werden – im Gegensatz zum Cloud Computing – Daten dezentral am Rand des Netzwerks (der sogenannten „Edge“) verarbeitet. Dadurch kommt es zu höheren Geschwindigkeiten und geringerer Verzögerung – was sich wiederum bestens mit 5G kombinieren lässt.

Edge Cloud und 5G für VR-Übertragungen

Technisch läuft die Übertragung folgendermaßen ab: Ein 360-Grad-Video wird von der Kamera über das 5G-Netz in die Edge Cloud übertragen, dort werden die Inhalte in mehreren Qualitätsstufen codiert und schließlich adaptiv über das 5G-Netz zur VR-Brille transportiert. Der Nutzer bzw. die Nutzerin der VR-Brille hat die Möglichkeit, diese Aufnahmen im Detail aus verschiedenen Perspektiven zu betrachten. Ziel ist eine möglichst kurze Verzögerung von wenigen Sekunden, wofür die Nutzung einer Edge Cloud entscheidend ist.

Die Technologie besteht aus einer lokalen Public Edge Cloud von A1 Digital, einem Cloud-basierten 5G Core von Hyperblox und Nokia 5G New Radio. Der technische Aufbau wurde von S&T unterstützt, die Universität Klagenfurt nutzt die Player-Software von BITMOVIN.

5G Playground Carinthia: Testlabor für 5G-Anwendungen

A1 Edge Computing Cloud 5g
Die A1 Edge Cloud Hardware auf dem 5G Playground. (c) A1

Die Forschungsgruppe nutzte dabei das Potenzial des 5G Playground Carinthia, der im Oktober 2019 unter der Führung der Kärntner Betriebsansiedlungs- und Beteiligungs-GesmbH (BABEG) im Auftrag von Land Kärnten und dem Bund im Klagenfurter Lakeside Park eröffnet wurde.

Der 5G Playground Carinthia ist österreichweit die erste Serviceeinrichtung für die Erforschung und Weiterentwicklung von 5G-spezifischen Anwendungen, Services und Geschäftsmodellen. Als Testlabor für Forschung und Entwicklung bietet es Forschungs-, Innovations- und Bildungseinrichtungen sowie KMU und Startups die einzigartige Möglichkeit, ihre Produkte und Anwendungen mit dieser neuen Technologie zu testen und im Echtbetrieb zu erproben. Neben 5G stellt der  Der 5G Playground Carinthia nun auch eine Edge Cloud von A1 zur Verfügung.

Damit ermöglichen A1 und BABEG der Forschungsgemeinschaft, aber auch KMUs und Startups, Bandbreiten von mehr als 1 Gbit/s und Response-Zeiten unter fünf Millisekunden. „Mit 5G und Edge Cloud von A1 haben Unternehmen und Forschungseinrichtungen am ‚5G Playground Carinthia‘ erstmals die Möglichkeit, einzigartige Use Cases mit höchsten Bandbreiten und Response-Zeiten im Millisekunden-Bereich zu testen“, sagt A1 CEO Marcus Grausam über die österreichweit erste Edge Cloud: „Damit legen wir die Basis für die Entwicklung der Anwendungen der Zukunft.“

„Seitens der BABEG sind wir stolz, dass die neue Technologie am ‚5G Playground Carinthia‘ bereits kurz nach der Eröffnung im Oktober für eine 360° Videoübertragung genutzt wurde und freuen wir uns auf weitere, erfolgreiche Projekte am Standort“, ergänzen die Geschäftsführer der BABEG Markus Hornböck und Hans Schönegger unisono.

==> zur Website des 5G Playground Carinthia

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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Edge Cloud von A1 ermöglicht erste Übertragung eines 360-Grad-Videos via 5G

Eine Forschungsgruppe der Universität Klagenfurt hat erstmals mit der Edge Cloud von A1 ein 360-Grad-Video via 5G übertragen – ein Use Case, der das Potenzial der Technologien von 5G und Edge Cloud demonstriert. Bei Edge Computing werden – im Gegensatz zum Cloud Computing – Daten dezentral am Rand des Netzwerks verarbeitet. Die Forschungsgruppe nutzte dabei das Potenzial des 5G Playground Carinthia, der im Oktober 2019 unter der Führung der Kärntner Betriebsansiedlungs- und Beteiligungs-GesmbH (BABEG) im Auftrag von Land Kärnten und dem Bund im Klagenfurter Lakeside Park eröffnet wurde. Der 5G Playground Carinthia ist österreichweit die erste Serviceeinrichtung für die Erforschung und Weiterentwicklung von 5G-spezifischen Anwendungen, Services und Geschäftsmodellen.

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