25.07.2022

EDD: Business Angels entwickeln Profiling-Software für Startup-Teams

Die Profiling-Software EDD soll Entscheidungen von Startup-Investor:innen objektivieren. Bewertet werden Persönlichkeiten und deren Zusammenspiel als Team.
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V.l: Hinter EDD stehen BWS Invest (Thomas Stranig, Walter Antosch, Vero Neubacher), Thomas Frauscher und Martin Böhacker © EDD Research
V.l: Hinter EDD stehen BWS Invest (Thomas Stranig, Walter Antosch, Vero Neubacher), Thomas Frauscher und Martin Böhacker © EDD Research

An A team with a B idea beats a B team with an A idea. Dieser Satz gehört für fast alle Startup-Investor:innen zu den Grundlagen und die Bewertung des Gründer:innen-Teams dürfte immer stärker durch Software erfolgen. „Wenn es um Erfolgsprognosen geht, ist der Faktor „Team“ einer der wesentlichsten, aber auch – bis jetzt – der am wenigsten greifbare“, schreiben jene Business Angels, die hinter der Software „EDD“ stehen.

EDD ist kurz für Emotional Due Dilligence und bewertet Gründer:innen nach einer „ausführlichen, psychologisch austarierten Online-Befragung“. Die Ergebnisse helfen den Initiatoren bei der Due Dilligence ihrer anvisierten Investments – EDD steht aber auch Kunden zur Verfügung. Eine Analyse kostet 750 Euro – bei einer Bestellung als 5er Block oder Abo sinkt der Preis.

Wer hinter EDD steht

Hinter der Hagenberger EDD Research GmbH steht maßgeblich die in Salzburg gegründete BWS Invest GmbH der drei Business Angels Thomas Stranig, Walter Antosch und Vero Neubacher. Für die Umsetzung von EDD haben die drei mit Martin Böhacker den Inhaber einer Software-Firma und mit Thomas Frauscher einen weiteren bekannten Business Angel an Bord geholt – Frauscher war bis 2001 Manager bei Ikea und ist seither Investor.

So funktioniert die Software

EDD bewertet drei unterschiedliche Benchmarks: Emotionale Reife und Resilienz, Energielevel und Ausdauer, sowie Orientierung und innerer Antrieb. Im Detailreport werden laut den Initiatoren 21 Subfaktoren berücksichtigt und neben einer Einzelauswertung der Gründungspersönlichkeiten auch deren Zusammenspiel als Team bewertet. Am Ende stehe auch eine konkrete KPI und zwar die Erfolgswahrscheinlichkeit auf Basis relevanter Persönlichkeitsmerkmale.

Mit EDD wollen die Business Angels die Bewertung des Teams auch objektivieren. „Besonders charismatische Persönlichkeiten können überzeugen“, schreiben sie. „Häufig lässt man sich von diesem Glanz blenden und traut diesen Persönlichkeiten zu, alles zu meistern – starke, für alles gewappnete Unternehmer zu sein. EDD macht auch weniger offensichtliche Traits sichtbar, die jedoch genauso wichtig sind und vielleicht erst in einer späteren Phase relevant werden“.

Auch Speedinvest setzt auf Software

Die Business-Angel-Gruppe ist nicht das einzige Investorenteam, das eine Software zur Bewertung von Teams entwickelt. Der in Wien ansäßige Frühphasen-VC Speedinvest will im August mit einer „Career Prediction & Simulation“ AI starten, die nach dem Profiling auch konkrete Positionen wie etwa „Head of Product“ vorschlägt. Nach zwei Jahren Forschung will man damit demnächst in eine Beta-Phase und gegen Ende des Jahres in den Regelbetrieb starten.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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