24.07.2023

ecoTRN: Wiener Startup bietet Ausbildung mit VR für Green Jobs

ecoTRN ist eine neue Ausbildungsplattform für Green Jobs, die künftig Virtual Reality-Training, E-Learning und Präsenzunterricht für Fachkräfte in der grünen Wirtschaft anbieten möchte. Gründer und Geschäftsführer Jakob Selinger hat uns mehr über die Ziele des Startups erzählt.
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(c) ecotrn

Jakob Selinger ist in der heimischen EdTech-Landschaft kein unbeschriebenes Blatt. Bereits 2019 gründete er das Ausbildungsinstitut Metaskills.academy, das zur Lehrlingsausbildung von großen Unternehmen wie Lidl, Erste Bank oder der Rewe-Gruppe genutzt wird. Mittlerweile hat Selinger aber die operative Leitung abgegeben, um sich voll und ganz seinem neuen Projekt ecoTRN zu widmen.

Konkret handelt es sich um eine Ausbildungsplattform, die künftig Virtual Reality-Training, E-Learning und Präsenzunterricht für Fachkräfte in der grünen Wirtschaft anbieten möchte. Derzeit ist das Unternehmen noch in die Metaskills.academy eingliedert und soll bis Ende des Jahres als eigenes Unternehmen ausgegründet werden.

Die Zielgruppen von ecoTRN

Über die Plattform sollen laut Selinger in erster Linie bestehende Fachkräfte in den Bereichen Elektrotechnik, Wärme- und Kältetechnik und Gebäudeinstallation angesprochen werden. Beispielsweise lernen Auszubildende, wie man fachgerecht eine Wärmepumpe einbaut. Dazu zählt die Inbetriebnahme, das Überprüfen der Hydraulik oder das Regulieren der Schaltkreise, wie Selinger gegenüber brutkasten erläutert. Neben E-Learning und Präsenzunterricht setzt das ecoTRN für die Ausbildung auf Virtual Reality, um die Installation derartiger Pumpen in einer geschützten Umgegeben zu üben. Demnächst sollen Kurse in den Bereichen Photovoltaik und Gebäudesanierung folgen.

(c) ecoTRN

Förderung und Gespräche mit möglichen Partnern

Für die Entwicklung der Plattform konnte Selinger eine Förderung der Wirtschaftsagentur Wien in Anspruch nehmen. Zudem investierte der Gründer auch selbst finanzielle Mittel in das Projekt. Derzeit befindet man sich bereits mit zahlreichen Anbietern von nachhaltigen Energielösungen in Kontakt, die allerdings zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht kommuniziert werden. Dazu zählen auch Ausbildungsinstitute, die bereits Lehrgänge im Bereich der erneuerbaren Energien anbieten. „Bis Ende des Jahres möchten wir zumindest einen Wärmepumpenhersteller an Bord haben“, so Selinger über die weiteren Pläne und Ziele ecoTRN.

Die weiteren Wachstumsschritte

Für nächstes Jahr sei zudem ein In-House-Ausbildungsinstitut geplant, das dann im größeren Stil Fachkräfte ausbildet. Dafür sei ecoTRN auch bereits in Gesprächen mit den „entsprechenden Stellen“, um die nötigen Zertifizierungen anbieten zu können. Für die nächsten Wachstumsschritte sucht das Unternehmen unter anderem Mitarbeiter:innen im Bereich des Product-Management. Erst letzte Woche wurde ein 3D-Visual-Artist angestellt, der künftig die virtuellen Lernumgebungen für Wärmepumpe, PV-Anlage & Co erstellt.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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