18.10.2024
BRUTKASTEN VOR ORT

Wie ecop mit neuer Rotationswärmepumpe und Millionen-Funding in die Skalierung geht

Für seine Rotationswärmpumpe zur Dekarbonisierung der Industrie konnte das österreichische CleanTech-Scaleup ecop in der Vergangenheit bereits Kapital in Millionenhöhe an Land ziehen. Wir haben in Barcelona auf dem Event von EIT InnoEnergy "The Business Booster" mit CEO Fabian Sacharowitz über die Weiterentwicklung der Technologie und die nächsten Wachstumsschritte gesprochen.
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CTO Bernhard Adler (links) und CEO Fabian Sacharowitz (rechts) bei The Business Booster | (c) martin pacher

Trocknen, Destillieren oder Schmelzen sind tägliche Prozesse in der Industrie. Ohne die dazu notwendige Wärme wäre die Industrie nicht denkbar. Wärme macht nämlich über 70 Prozent des industriellen Energiebedarfs aus. Das Ganze wird dann verschwenderisch, wenn die durch Industrieprozesse entstandene Wärme nicht genutzt wird.

Diesem Problem nahm sich das österreichische Scaleup ecop rund um Gründer und CTO Bernhard Adler an und entwickelte eine Lösung zur Wärmerückgewinnung mit Wärmepumpen. Dabei wird die von der Industrie erzeugte Prozesswärme in den Produktionsprozess zurückgeführt. Damit kann man jene Wärme nutzen, die ansonsten ungenutzt in die Umgebung freigesetzt würde.

Finanzierung in Millionenhöhe

Die Lösung fand auch bei zahlreichen Investoren Zuspruch. Mit einem Investment in Höhe von 3,9 Millionen Euro beteiligte sich im Sommer 2022 mit EIT InnoEnergy ein renommierter Partner am Unternehmen (brukasten berichtete). EIT InnoEnergy zählt global zu den aktivsten Investoren im Energiebereich und wird vom Europäischen Institut für Innovation und Technologie (EIT) unterstützt.

Zudem holte sich ecop nicht nur finanzielle Unterstützung von EIT InnoEnergy. Im April gab das Unternehmen bekannt, dass Fabian Sacharowitz, ehemaliger Investment Director bei EIT InnoEnergy, als neuer CEO mit an Bord kommt (brutkasten berichtete).

Im Sommer folgte dann die nächsten Schlagzeile: ecop erhielt damals vom European Innovation Council (EIC) Accelerator eine Finanzierung in der Höhe von 8,5 Millionen Euro. Aus einem Pool von 969 Bewerbern kamen 347 Unternehmen in die Interviewphase der Jury und 68 wurden für die endgültige Finanzierungsrunde ausgewählt – ecop als einziges aus Österreich. (brutkasten berichtete)

Erste Anlagen bereits im Betrieb

Das Unternehmen war in der Vergangenheit nicht im Fundraising erfolgreich, sondern konnte auch auf der technischen Seite die Rotationswärmepumpe weiterentwickeln. Mitte Oktober präsentierte ecop ein neues Modell, das mit Hilfe der Technologie des sogenannten „Diffusion Bondings“ noch leistungsfähiger ist.

„Unser neues Rotorkonzept stellt eine enorme Innovation dar. Während der alte Rotor bewiesen hat, dass das Prinzip funktioniert – er wird bereits erfolgreich in einer Anwendung eingesetzt –, war er sehr komplex, mit über tausend Teilen in der Stückliste“, so Sacharowitz.

Nun wurde dieser komplexe Aufbau durch ein einziges Bauteil ersetzt, das den gesamten Prozess integriert. Das neue Modell ist dadurch nicht nur wartungsarm, sondern hat sich auch gegenüber dem Vorgängermodell in seiner Größe fast halbiert. Vorteile sollen sich dadurch auch in der Skalierung ergeben: Bringt man mehrere Blöcke an, erhöht man direkt die Leistung. Macht man die Blöcke kleiner oder größer, kann man kleinere bzw. größere Leistungsstufen realisieren.

(c) ecop

Anwendungen in der Industrie

Ecop fokussiert sich auf Anwendungen in der Industrie und Fernwärme, insbesondere in Bereichen, die hohe Temperaturen erfordern. „Wir sprechen von Prozessen, die Trocknung benötigen – etwa in der Lebensmittel- und Getränkeindustrie, von der Mineralwasser- bis zur Bierherstellung oder bei Unternehmen wie Coca-Cola oder Snackproduzenten,“ so Sacharowitz. In diesen Prozessen werden Temperaturen zwischen 160 und 200 Grad benötigt, was einen der „Sweetspots“ für Ecops Wärmepumpentechnologie darstellt

Eine der ersten Anwendungen ist ein lokales Fernwärmeprojekt in Norddeutschland. Dort wird ein großer saisonaler Wasserspeicher mit Abwärme aus einer Papierfabrik in Meldorf betrieben. Die Wärmepumpen von Ecop werden dafür sorgen, dass die Abwärme auf die notwendige Temperatur angehoben wird, um den Speicher im Winter mit Energie für das Fernwärmenetz zu versorgen.

ecop plant neue Finanzierungsrunde

„Wir machen jetzt Ende des Jahres eine größere Finanzierungsrunde und wissen eigentlich schon, wer das machen wird,“ erklärt Fabian Sacharowitz, CEO von Ecop. Der Namen des Investors bleibt vorerst allerdings noch unter Verschluss. „Mit dem Geld werden wir nächstes Jahr unser neues Rotordesign weiter vorantreiben, um ein wirklich skalierbares Produkt zu schaffen.“ Die Finanzierungsrunde soll sich auf zehn bis 15 Millionen Euro belaufen. Zudem soll EIT InnoEnergy das Investment des Lead-Investors verdoppeln.

Für das kommende Jahr plant das Unternehmen, vier Wärmepumpen für sogenannte Launching Customers zu bauen. „Drei davon sind schon bestellt. Diese ersten drei Pumpen sind entscheidend, um die Referenzen zu sammeln, die wir brauchen,“ so Sacharowitz weiter. Ab 2026 soll die Serienproduktion gestartet werden. Hierfür ist der Aufbau einer Assembly-Line geplant, um weitere zehn bis 13 Einheiten herzustellen.

CEO Fabian Sacharowitz | (c) maritin pacher

Die weiteren Pläne

Ecop hat bereits weitere Ideen für die Produktion ab 2026. „In diesem Jahr und 2025 konzentrieren wir uns zunächst darauf, unsere Launching Customers zu bedienen,“ erklärt CEO Fabian Sacharowitz. Diese speziellen Projekte richten sich an Kunden, die sich bewusst sind, dass es sich noch um eine frühe Technologie handelt. Dennoch sind sie bereit, aufgrund der Alleinstellungsmerkmale von Ecops Wärmepumpen das technische Risiko gemeinsam mit dem Unternehmen zu tragen und abzufedern.

Im Zuge von The Business Booster konnte Ecop laut Sacharowitz vielversprechende Gespräche mit potenziellen großen Abnehmern führen, aber auch mit Investoren. „Einige Investoren, mit denen wir schon früher gesprochen hatten, haben jetzt erkannt, wie viel Fortschritt wir gemacht haben, und wollen auf den letzten Metern noch mit einsteigen,“ erklärt gegenüber brutkasten in Barcelona.


The Business Booster by EIT InnoEnergy

brutkasten hat das Gespräch mit Fabian Sacharowitz bei The Business Booster in Barceolna geführt. veranstaltet von EIT InnoEnergy. Die zweitägige Event wurde von EIT InnoEnergy veranstaltet. Ingesamt wurden über 150 Technologien aus ganz Europa entlang der gesamten Energiewertschöpfungskette präsentiert, die künftig die Energiewende vorantreiben sollen. Ingesamt nahmen 1.500 Teilnehmer aus mehr als 40 Ländern teil, darunter Startups, Industrievertreter, Investoren, politische Entscheidungsträger und Regulierungsbehörden.

*Disclaimer: DIe Reisekosten wurden von InnoEnergy übernommen.

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Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede
Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

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