26.07.2024
FINANZIERUNG

Wiener Wärmepumpen-Startup ecop holt 8,5 Millionen Euro Finanzierung

Es will die Energiewende in der Industrie und darüber hinaus vorantreiben. Dafür erhielt es bereits reichlich Zuspruch - und nun auch eine Kapitalspritze in Millionenhöhe.
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(c) ecop

Es positioniert sich als Spezialist in der Entwicklung von „effizienten Hochtemperatur-Wärmepumpen für Industrie und Fernwärme“. Schlagzeilen schrieb es deshalb schon einige – auch Kapitalgeber sind an dem Modell des in Wien gegründeten Jungunternehmens ecop interessiert.

Mit Wärmerückgewinnung zur Energiewende

Trocknen, Destillieren oder Schmelzen sind tägliche Prozesse in der Industrie. Ohne die dazu notwendige Wärme wäre die Industrie nicht denkbar. Wärme macht nämlich über 70 Prozent des industriellen Energiebedarfs aus – brutkasten berichtete. Das Ganze wird dann verschwenderisch, wenn die durch Industrieprozesse entstandene Wärme nicht genutzt wird.

Diesem Problem nahm sich das Wiener Startup ecop an und entwickelte eine Lösung zur Wärmerückgewinnung mit Wärmepumpen. Dabei wird die von der Industrie erzeugte Prozesswärme in den Produktionsprozess zurückgeführt. Damit kann man jene Wärme nutzen, die ansonsten ungenutzt in die Umgebung freigesetzt würde.

Flexibler Einsatz in Industrie

Seit seiner Gründung 2007 verfolgt ecop das Ziel, Rotationspumpen als Schlüssel zur Wärmerückgewinnung in der Industrie durchzusetzen. Das Startup hat dafür eine Technologie entwickelt, die es selbst als weltweit einzigartig bezeichnet.

2015 wurde der erste vollfunktionsfähige Prototyp fertiggestellt. Die Technologie basiert auf einem neuartigen thermodynamischen Kreislauf und ermöglicht eine effiziente Rückgewinnung und Wiederverwendung von Fabrikabwärme mit direkten Ausgangstemperaturen von bis zu 200 °C. Die Rotationsgeschwindigkeit könne jederzeit abgeändert werden, um sich an verschiedene Temperaturen der Wärmequellen anzupassen.

2.500 Tonnen CO2 pro Jahr gespart

Industrieunternehmen soll es dank ecop also möglich sein, ihren Einsatz von Erdgas und fossilen Brennstoffen zur Wärmeerzeugung erheblich reduzieren zu können. Konkret sollen Einsparungen von 2.500 Tonnen CO2 pro Jahr möglich sein, heißt es von ecop.

“Unser Produkt ist eine revolutionäre Großwärmepumpe für die Industrie, die völlig neue Anwendungsfelder für die Verwertung von Abwärme schafft und als erste wirtschaftlich effektive Wärmepumpe für Temperaturen bis 150 Grad gilt”, sagte ecop-Gründer und Geschäftsführer Bernhard Adler gegenüber brutkasten im Jahr 2022.

3,9 Mio. im Sommer 2022 – nun frische 8,5 Mio. von EIC

Die Lösung fand auch von Seite einige Kapitalgeber Zuspruch. Mit einem Investment in Höhe von 3,9 Millionen Euro beteiligte sich im Sommer 2022 mit EIT InnoEnergy ein starker Partner am Unternehmen (brutkasten berichtete). Um die Skalierung zu managen, holte sich ecop die Wiener Beteilgungsgesellschaft epoona rund um Lothar Stadler und Werner Töpfl an Bord – beide zwei erfahren C-Level Manager aus der Industrie. Ziel war es damals, eine Series-A-Finanzierungsrunde in Höhe von zehn Millionen Euro abzuschließen.

Zwar nicht zehn, aber satte 8,5 Millionen Euro holte man sich nun vom EIC Accelerator, wie der Wärmepumpen-Spezialist am heutigen Freitag vermeldet. Der EIC Accelerator als Programm des European Innovation Council fördert DeepTech-Startups und Kleinunternehmen, die er in „einem hochkompetitiven Verfahren“ auswählt.

EIC Accelerator förderte 68 von 347 Bewerbern

Direkte Zuschüsse werden in einer Höhe von bis zu 2,5 Millionen Euro vergeben, Kapitalbeteiligungen seien bis zu sechs Millionen Euro möglich. Nach eigenen Angaben erhält das DeepTech somit „die maximale Investitionssumme, um die Produktion seiner Rotations-Wärmepumpe zu skalieren“, heißt es per Aussendung.

Nach eigenen Angaben wurde ecop von der EIC Accelerator-Jury als eines der 969 Bewerber:innen zur Förderung ausgewählt. 347 Unternehmen kamen in die Interviewphase der Jury, 68 erhielten schließlich eine endgültige Finanzierungsrunde – darunter ecop. Insgesamt stellte das Investmentvehikel des European Innovation Council, der EIC-Fonds, eine Summe von 411 Millionen Euro zur verfügung, davon 165 Millionen in Form von direkten Zuschüssen und 245 Millionen in Form von Kapitalbeteiligungen.

Fabian Sacharowitz, seit April Co-CEO von ecop und früher Investment Director bei EIT InnoEnergy, äußert sich zur frischen Kapitalspritze wie folgt: „Das Innovations-Ökosystem der EU ist für uns eine wesentliche Unterstützung bei der Entwicklung unserer Technologie. Mit der Finanzierung können wir die Entwicklung unseres neuen Rotordesigns abschließen und den nächsten Skalierungsschritt starten sowie unsere Technologie noch breiter in den Markt bringen. Unternehmen und Kommunen können so bezahlbare CO2-freie Wärme erzeugen und ihre Betriebe nachhaltig versorgen.“

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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