26.08.2025
INVESTMENT

Ecocircling: Salzburger Aquaponik-Unternehmen holt US-Investment

Die vor kurzem gegründete Salzburger Ecocircling GmbH will in einer Pilotanlage ein innovatives Aquaponik-Projekt umsetzen. Biomasse, unter anderem aus Ernteabfällen, dient dabei als Energiequelle für den Betrieb von Fischzucht und Gemüseproduktion. Dafür gab es Kapital aus den USA. Gründerin Teresa Millinger-Neumayr erklärt ihre Idee.
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Ecocircling
© Peter Tomschi - Teresa Millinger-Neumayr (l.), Geschäftsführerin Ecocircling und Grace Sheehan, Investorin und US-Unternehmerin.

Die Idee zum Salzburger Unternehmen Ecocircling entstand aus einer persönlichen Beobachtung Teresa Millinger-Neumayrs. In ihrer Region war es oft schwierig, frische, lokal produzierte Lebensmittel – insbesondere Fisch – zu bekommen. So recherchierte die Gründerin und lernte, dass Österreichs jährlicher Fischbedarf bei rund 70.000 Tonnen liegt, aber nur etwa 5.000 Tonnen aus heimischer Produktion stammen.

Ecocircling: Aquaponik für Lebensmittelproduktion

„Das bedeutet einen Selbstversorgungsgrad von gerade einmal sieben Prozent – über 90 Prozent müssen importiert werden“, sagt sie. „Gleichzeitig sind Klimawandel, steigende Energiekosten und Wasserknappheit globale Herausforderungen, die neue Lösungen erfordern. Daraus ist die Idee gereift, ein Kreislaufsystem zu entwickeln, das Fisch- und Gemüseproduktion intelligent verbindet.“

Ecocircling erzeugt daher Energie aus Ernte- und Schlachtabfällen, gewinnt Wasser aus der Luft und nutzt Aquaponik zur Lebensmittelproduktion. Damit mache man sich unabhängig von fossilen Energien und internationalen Lieferketten. „Ecocircling ist als Ergänzung zur traditionellen Landwirtschaft zu betrachten, wir wollen zur regionalen Ernährungssicherheit beitragen und eine Pilotanlage zur Marktreife bringen“, so Millinger-Neumayr weiter.

US-Investment

Mit diesem Konzept konnte die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlerin US-Investorin Grace Sheehan für sich gewinnen, die sich am Unternehmen beteiligt hat. Über die konkrete Investitionssumme wurde aus Vertraulichkeitsgründen Stillschweigen vereinbart. „Grace bringt sowohl Kapital als auch strategisches Know-how ein und ist meine Partnerin in der Weiterentwicklung und Internationalisierung des Unternehmens“, sagt Millinger-Neumayr. „Wir denken das System nicht nur für eine einzelne Pilotanlage in Österreich, sondern für Hotels, Städte und Regionen weltweit.“

Kern des modularen Ecocircling-Systems ist die Verbindung einer Luftfeuchte-zu-Wasser-Einheit mit einer Biomasseanlage, die aus pflanzlichen Abfällen nachhaltig Energie und Wärme erzeugt. Damit sei unabhängige Nahrungsmittelproduktion auf kleinstem Raum möglich – und das mit 90 Prozent weniger Wasser- und Energieverbrauch im Vergleich zur herkömmlichen landwirtschaftlichen Produktion. Das System des Unternehmens ist modular und lasse sich schnell in unterschiedlichen Regionen einsetzen, auch dort, wo klassische Landwirtschaft an ihre Grenzen stößt. Das Unternehmen aus Salzburg kombiniert konkret Aquaponik mit KI-gestützter Steuerung, erneuerbarer Energie und Wassergewinnung aus Luftfeuchtigkeit.

„Zugang zu Wasser streng reguliert“

„In vielen Ländern ist der Zugang zu Wasser streng reguliert, Wasserrechte sind teuer oder gar nicht mehr zu bekommen“, erklärt Millinger-Neumayr: „Herkömmliche Landwirtschaft verbraucht sehr viel Wasser – unser System dagegen arbeitet mit einem geschlossenen Kreislauf. Wir können Wasser aus Luftfeuchtigkeit generieren. Das heißt: Wir sind unabhängig von klassischen Wasserrechten, und das eröffnet enorme Chancen in Regionen, die bisher kaum Lebensmittel selbst produzieren konnten.“

Zu den nächsten Schritten von Ecocircling gehört es, kurzfristig die Pilotanlage aufzubauen, um das System in der Praxis zu demonstrieren und erste Kunden zu beliefern. Parallel arbeitet man an Partnerschaften mit Hotellerie, Gastronomie und Landwirten.

Ziel von Ecocircling: ‚Plug&Play‘-System

„Unser Ziel ist ein ‚Plug & Play‘-System: aufstellen, einschalten, produzieren – auf Wunsch mit Rundum-Service, von der mobilen Schlachtung bis zum Vertrieb von Überschüssen. Mittelfristig geht es darum, das System international auszurollen“, erklärt Millinger-Neumayr.

Und Sheehan ergänzt: „Mit Ecocircling wollen wir die Kreislaufwirtschaft gezielt stärken und gleichzeitig einen Beitrag zur Ernährungssicherheit als Ergänzung zur traditionellen Landwirtschaft leisten. Die Verbindung von exzellenter angewandter Forschung und innovativen Pilotprojekten wie diesem eröffnet vielversprechende Perspektiven für Österreich, Europa und die Welt.“ Die Fertigstellung des Pilotmoduls ist für das Jahr 2026 geplant.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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