27.11.2025
RAHMENBEDINGUNGEN

EcoAustria fordert per Maßnahmenpaket bessere Wachstumsbedingungen für Startups und Scaleups

Innovative Jungunternehmen hierzulande würden im Vergleich zu den USA zu langsam wachsen, so EcoAustria.
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EcoAustria
© Weinwurm - Monika Köppl-Turyna, Direktorin des Wirtschaftsforschungsinstituts EcoAustria.

Europas Wettbewerbsfähigkeit steht unter Druck. Die Produktivitätslücke gegenüber den USA hat sich in den vergangenen Jahrzehnten stetig vergrößert, besonders im Technologiesektor, wo die Produktivität US-amerikanischer Unternehmen massiv gestiegen ist, während sie in Europa weitgehend stagniert – so sieht es das Wirtschaftsforschungsinstitut EcoAustria und macht eine zentrale Ursache dafür aus: in Europa entstehen deutlich weniger innovative Startups und sie wachsen im Vergleich zu den USA langsamer.

EcoAustria: Strukturelle Hürden das Problem

„Konkret liegt die Eintrittsrate vielversprechender Neugründungen in den USA rund 25 Prozent höher als in Europa. Zudem erreichen die wachstumsstärksten jungen US-Firmen einen sechsfach höheren Beschäftigungsanteil als vergleichbare europäische Jungunternehmen. Folglich werden in Europa deutlich weniger von ihnen zu Marktführern“, erklärt EcoAustria-Direktorin Monika Köppl-Turyna.

Eine aktuelle 23-seitige „Policy Note“ des Instituts soll diese Entwicklung verdeutlichen und aufzeigen, dass innovative Jungunternehmen in Europa oftmals durch strukturelle Hürden ausgebremst werden.

„Startups und Scaleups sind entscheidend für Produktivität, technologischen Fortschritt und langfristiges Wachstum – ohne sie wird Europa im globalen Wettbewerb weiter zurückfallen. Europa braucht dringend bessere Rahmenbedingungen, um strukturelle Barrieren abzubauen, Finanzierungsquellen zu erweitern und ein innovationsfreundliches Umfeld zu schaffen“, so Köppl-Turyna weiter.


Vor diesem Hintergrund empfiehlt das Institut folgendes Maßnahmenpaket:

1. Vollendung des Binnenmarkt

Der Abbau verbleibender Handelshürden sowie die Harmonisierung unternehmensrelevanter Regulierungen sollen die Vollendung des EU-Binnenmarkts ermöglichen, damit Startups leichter EU-weit expandieren, Skaleneffekte nutzen und Wachstumspotenziale ausschöpfen können – ein Schritt, der laut EcoAustria das EU-BIP um rund 480 Milliarden Euro erhöhen könnte.

2. Einheitliche Regeln für mehr Eigenkapital

Die Vereinheitlichung von Gesellschafts-, Insolvenz- und Steuerrecht sowie die Vertiefung des europäischen Kapitalmarkts sollen die grenzüberschreitende Eigenkapitalfinanzierung erleichtern. So kann ein echter europäischer Kapitalbinnenmarkt entstehen, der mehr Investitionen mobilisiert und die hohen Ersparnisse in Europa effizienter nutzt. Davon würden insbesondere junge innovative Unternehmen profitieren, die dadurch leichter Zugang zu Wachstumskapital erhalten könnten.

3. Mobilisierung von Risikokapital

Um mehr Wachstumskapital für innovative Startups bereitzustellen, sollen regulatorische Hürden abgebaut und der Zugang zu privatem und institutionellem Kapital verbessert werden – insbesondere durch Reformen, die stärker auf kapitalgedeckte Pensionssysteme setzen und damit mehr Mittel für Risikokapitalinvestitionen mobilisieren. So lasse sich die bestehende Finanzierungslücke gegenüber den USA verringern, wo ein Vielfaches an Risikokapital investiert werde. Ziel ist es, europäischen Startups die Mittel zu geben, damit sie bleiben – und hier zu Marktführern werden.

4. Stärkung des Innovationsökosystems

Durch eine bessere Koordinierung und Vernetzung der europäischen Forschungs- und Innovationslandschaft sowie den Abbau nationaler Fragmentierung sollen grenzüberschreitende Innovationscluster entstehen, die Investitionen auf strategische Schlüsseltechnologien bündeln. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Startups Know-how, Talente und Märkte EU-weit erschließen können und Europa in Technologien wie KI oder Quantencomputing global anschlussfähig bleibt.

5. Förderung der Unternehmenskultur und Risikobereitschaft

Nicht zuletzt könne ein kultureller Wandel hin zu mehr Risikobereitschaft, Innovationsfreundlichkeit und Wertschätzung für Unternehmertum die Gründungsdynamik fördern und Innovationskraft Europas erhöhen. Durch gezielte Bildungsinitiativen, sichtbare Vorbilder und den Abbau von Stigmata sollen mehr Menschen den Schritt in die Selbstständigkeit wagen.


„Eine solche Kultur des chancenorientierten Unternehmertums ist zugleich Voraussetzung dafür, dass formelle Reformen ihre volle Wirkung entfalten“, resümiert Köppl-Turyna, „da kulturelle Normen bestimmen, wie stark politische Maßnahmen tatsächlich in mehr Unternehmensgründungen und Wachstum münden.“

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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