08.04.2025
PROPTECH

Echtzeit-Matching auf dem Immobilienmarkt: Allimmo launcht App

Allimmo will Suchende und Anbieter:innen auf dem Immobilienmarkt schneller zusammenbringen. Jetzt launcht das Startup aus Wien eine App.
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Joshua Krick, Vivienne Pour und Julian Wimmer (v.l.) (c) Allimmo
Joshua Krick, Vivienne Pour und Julian Wimmer (v.l.) | Foto: Allimmo

Monatelang stellt man sich vor, wie sie aussehen soll. Wie viel möchte ich investieren? Wie viel riskieren? Würde ich auch daran arbeiten, wenn nicht alles von Anfang an perfekt ist? Die meisten suchen langfristig. Und hoffen auf ein schnelles Kennenlernen. Denn ja, die perfekte Immobilie ist wirklich schwer zu finden.

Joshua Krick, Vivienne Pour und Julian Wimmer möchten es leichter machen. Gemeinsam haben sie 2022 das Unternehmen Allimmo gegründet – unter dessen Namen wegen einer Umstrukturierung mittlerweile mehrere Firmen existieren, unter anderem die Allimmo Technologies FlexCo.

Unter diesem Firmendach sorgt das Gründungsteam für neue Wege, um Anbieter:innen und Suchende auf dem Immobilienmarkt zu verbinden. Auf seiner Online-Plattform Allimmo Match legen Nutzer:innen ein Profil an, definieren Kriterien – und warten auf Matches. Jetzt launcht das Startup zusätzlich eine App, mit der User:innen Wohnungen und Häuser über ihre Location sehen können.

Neue App bringt Ortungsfunktion

Mit der Anwendung „Allimmo Match 2 GO“ will das Allimmo-Team die Wohnungssuche stärker in den Alltag integrieren. Das funktioniert so: Wer beispielsweise ein Objekt in seiner Nachbarschaft sucht, öffnet die App und erhält passende Vorschläge aus der Umgebung. Das funktioniert laut Unternehmen für jede beliebige Gegend. Für die Lokalisierung nutzt die App die Ortungsfunktion des Handys, suchen können Interessierte aber überall. Grundlage für das Matching sind Profile von Allimmo Match.

„Unsere App verbindet die Mobilität und den Entdeckergeist des Alltags mit einer präzisen und automatisierten Matching-Technologie“, sagt Joshua Krick, CEO der Allimmo Technologies FlexCo. Mit den Anbieter:innen der Immobilien können die Suchenden dann über die App in Kontakt treten.

Grundsätzlich bezahlen beide Parteien über ein Credit-System für bestimmte Funktionen. Anbieter:innen zahlen beispielsweise für aktives Kontaktieren von Suchenden. Suchende wiederum zahlen für Besichtigungstermine oder genauere Informationen zur Immobilie.

Expansion geplant

In Zukunft will Allimmo seine App um KI-Funktionen wie Umwelt- und Bilddaten erweitern, um Immobilien noch präziser zuzuordnen. Außerdem plant das Startup die Expansion in den deutschsprachigen Raum und strebt eine führende Rolle in Europa an.

Während sich Krick im vergangenen Jahr den Einstieg von Investor:innen noch gut vorstellen konnte, scheint sich die finanzielle Lage nun entspannt zu haben. „Wir sind gegenüber Gesprächen offen, aber aktuell nicht auf der Suche, weil es bootstrapped ganz gut läuft“, sagt der CEO gegenüber brutkasten.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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