07.12.2015

Eaton: „Sind gespannt auf die Herangehensweise eines Startups“

Bei der Startup-Challenge "Innovation To Company" können Jungunternehmer bis zu 350.000 € gewinnen. Dr. Michael Bartonek, Innovation Manager von Kooperationspartner Eaton Industries (Austria) erzählt über seine Erwartungen.
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Eaton erhofft sich kreative Lösungen von Startups im Bereich "Internet of Things" und "Smart Grids". (c) Kadmy
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Bei der „Innovation To Company (I2C)“ – Challenge von der Wirtschaftskammer Wien haben große Industrieunternehmen wie Microsoft, Heintel und Eaton konkrete Aufgaben vorgegeben. Den Gewinnern winken bis zu 350.000 € und eine Kooperation mit einem renommierten Unternehmen.

Dr. Michael Bartonek, Innovation Manager bei Eaton Industries (Austria) erzählt im Brutkasten-Interview was er sich von der Challenge erwartet.

Der Brutkasten: Mit welchen Erwartungen sind Sie die Kooperation mit der I2C-Challenge eingegangen?

Dr. Bartonek: Das Thema war für uns komplett neu, da waren wir schon einmal neugierig. Wir erhoffen uns guten Input von der rasch wachsenden Startup-Community. Startups greifen oftmals auf Know-How zurück, das bei großen Unternehmen nicht da ist. Im Wirtschaftsleben heutzutage ändern sich Strukturen unglaublich schnell. Wir freuen uns deshalb darauf, interessante Menschen und deren Potentiale kennenzulernen. Und auf die gemeinsame Umsetzung eines Themas natürlich.

Haben Sie konkrete Vorstellungen, die Sie sich erwarten?

Dr. Bartonek: Wir sind daran interessiert ein konkretes Projekt mit einem Startup umzusetzen. Große Unternehmen sind lang nicht so flexibel in ihren Handlungen wie die, die erst begonnen haben. Wir freuen uns auf einen Einblick, in die sich rasch wandelnde Technologie-Welt. Äußerst attraktiv ist für uns auch die Herangehensweise zu gewissen Themen aus Startup-Sicht kennenzulernen.

Wonach muss sich ein Startup orientieren, wenn es mit Ihnen kooperieren möchte?

Bartonek: Unser großes Thema ist Smart-Power-Distribution. Also die smarte Energieversorgung von morgen, wenn man so möchte. Es geht uns sehr stark um Kommunikation und Sensorik. Im Bereich Kommunikation sind wir an neuen Lösungsansätzen im Bereich „Internet of Things“ interessiert. Unser zweiter Themenschwerblock behandelt „Smart Grids“. Die kommunikative Vernetzung und Steuerung von Stromnetzen.

Wie sieht eine mögliche Kooperation mit Eaton für ein Startup aus?

Dr. Bartonek: Wir stellen den Jungunternehmern Infrastruktur zur Verfügung. Das heißt Testmöglichkeiten für neue Produkte. Sie können auch auf ein großes Netzwerk an international verknüpften Experten zugreifen. Darüberhinaus bieten wir dem Startup Zugang zu einschlägigen Datenbanken, was normal mit sehr hohen Kosten verbunden ist. In der Regel verfügen Startups noch nicht über derartige Ressourcen.

Im gegenseitigen Wechselspiel erhoffen wir uns eine gemeinsame Entwicklung für ein tolles Produkt. Das einschlägige Know-How bleibt natürlich beim Startup. Falls es eine IP zu schützen gibt, müssen sie das allerings selbst machen. Wenn „alles passt“ wie man so schön sagt, blicken wir auf eine langfristige Kooperation, von der beide Seiten profitieren können.

Was denken Sie generell von der österreichischen Startup-Szene?

Dr. Bartonek: Die Startup-Szene in Österreich ist sehr gut vernetzt und aufgestellt. Ich finde es außerdem sehr gut, dass es hierzulande genügend Einrichtungen gibt die sozusagen als „Anwalt“ für Startups agieren. Wenn ein junges Unternehmen für eine Kooperation auf einen etablierten Industriebetrieb trifft, besteht ja oftmals die Gefahr, dass das Startup auf der Strecke bleibt.

Wie die Vergangenheit zeigt, waren in Österreich schon immer sehr talentierte Erfinder zu ansässig. Leider scheiterte es immer wieder an der kommerziellen  Verwertung der Produkte. Ich glaube und hoffe, dass sich das mittlerweile geändert hat.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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