10.02.2025
INSOLVENZ

easyVegan: Salzburger Startup muss Konkurs anmelden

Das Salzburger Startup easyVegan machte unter anderem über einen "2 Minuten 2 Millionen"-Auftritt und eine Kooperation mit Stiegl auf sich aufmerksam.
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easyvegan Pixelrunner FireStart P4 Therapeutics - Insolvenzen
(c) Adobe Stock

Wer in Österreich gelegentlich vegane Burger oder andere Fleischersatz-Produkte im Restaurant isst, hat sie vielleicht schon gegessen, ohne es zu wissen: die Produkte des Salzburger Startups easyVegan. Das Unternehmen beliefert nämlich eine Reihe heimischer Gastronomie-Betriebe, darunter auch Haubenlokale. Und über Listungen bei Großhändlern wie Metro, eurogast und TransGourmet können die Tiefkühl-Produkte auf Linsen- bzw. Bier-Treber-Basis von jedem Restaurant in die Speisekarte inkludiert werden.

2min2mio-Auftritt, Investment und Stiegl-Kooperation

2017 gegründet konnte easyVegan sich 2022 ein sechsstelliges Investment sichern – brutkasten berichtete. Davor war das Startup bei einem „2 Minuten 2 Millionen“-Auftritt 2021 zwar leer ausgegangen, konnte jedoch seine Bekanntheit steigern. Im selben Jahr erreichte man auch die Top 10 beim Wettbewerb GreenStart.

Für Aufsehen sorgte das Unternehmen 2023 mit einer Kooperation mit der Salzburger Brauerei Stiegl. Seitdem finden sich neben Linsen-Burgern, Linsen-Stäbchen und Co. auch Produkte auf Basis des Braurückstands Treber, etwa Burger und „Treber-Bällchen“ im Angebot.

easyVegan brachte Konkursantrag ein

Doch wie die Kreditschutzverbände KSV1870 und AKV nun vermeldeten, brachte easyVegan einen Konkursantrag ein. Eine Fortführung des Unternehmen dürfte also nicht geplant sein, wiewohl ein Sanierungsantrag auch noch im Laufe des Konkursverfahrens eingebracht werden könnte. Zudem besteht die Möglichkeit, Kapital wie Produktionsanlagen und geistiges Eigentum aus der Konkursmasse zu erwerben und die Produkte mit einer anderen oder neuen Gesellschaft fortzuführen. Die Verbindlichkeiten betragen laut einem Kurier-Bericht 390.000 Euro.

easyVegan-Co-Founder: „Wir hoffen auf einen Käufer“

Update (11.02.): easyVegan-Co-Founder Martin Jager gab dem brutkasten auf Anfrage folgendes Statement zum Konkursantrag: „Die gestiegenen Kosten konnten nicht rechtzeitig durch das Wachstums aufgefangen werden. So musste die easyVegan GmbH die Insolvenz anmelden. Wir hoffen auf einen Käufer, der die Idee der preisgekrönten Produkte weiterführen möchte.“

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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