12.07.2021

Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz: Diese Hürden müssen jetzt gemeistert werden

Der Nationalrat hat am vergangenen Mittwoch das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) beschlossen, das die Rahmenbedingen für den Ökostromausbau für die nächsten zehn Jahre festlegt. Brutkasten Earth hat mit den zwei österreichischen Energie Startups Dachgold und NobileGroup über Chancen und Hürden gesprochen, die der Gesetzesentwurf beinhaltet.
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EAG
(v.l.n.r.) Lorena Skiljan und Peter Gönitzer (NobileGroup) sowie Cornelia Daniel (Dachgold & Tausendundein Dach) | (c) NobileGroup / TauseindundeinDach

Die Regierungsparteien ÖVP und Grüne haben sich vergangene Woche nach langen Verhandlungen mit der SPÖ über letzte Nachbesserungen im Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EAG) schlussendlich doch geeinigt. Am Mittwoch konnte das Gesetz mit der nötigen Zweidrittel-Mehrheit im Nationalrat noch vor der Sommerpause beschlossen werden. Das Gesetz schafft die Rahmenbedingungen dafür, dass Österreichs Strombedarf bis 2030 zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt wird. Zudem ermöglicht das Gesetz das Bilden von privaten Energiegemeinschaften, die ein wichtiges Puzzlestück für das Erreichen des Klimaziels sind.

Um das große Ziel innerhalb der nächsten zehn Jahren zu erreichen, werden 27 Terawattstunden (TWh) an zusätzlicher Stromerzeugungskapazität notwendig sein. Elf TWh aus Photovoltaik, zehn TWh Wind, fünf TWh Wasserkraft und eine TWh Biomasse. Das, so Klimaschutzministerin Leonore Gewessler, entspricht einer Steigerung um 50 Prozent zur bestehenden Ökostromproduktion. Im Vergleich: Zwischen 1970 und 1998 wurden in Österreich rund 30 TWh zugebaut.

Verordnungen müssen noch folgen

Das EAG wurde von vielen Seiten als wichtiger Meilenstein für die Klimawende gelobt. Auch heimische Energie-Startups begrüßen das Gesetz und die damit einhergehende Rechtssicherheit. „Ich habe sehr gehofft, dass das EAG noch vor der Sommerpause im Nationalrat beschlossen wird, da sehr viele Projekte in der Luft gehangen sind“, so Cornelia Daniel, Gründerin von Dachgold und Tausendundein Dach. Die Solarinitiative hat sich zum Ziel gesetzt 1001 Unternehmensdächer in Österreich mit einer PV-Anlage auszustatten.

Wichtig sei allerdings, dass jetzt auch noch die nötigen Verordnungen folgen, da die tatsächlichen Förderhöhen per Verordnung festgelegt werden, so Daniel. Die Marktprämien, die der Fördermechanismus für das EAG sind, werden nämlich laut Daniel schlussendlich dafür sorgen, dass es die nötige Investitionssicherheit gibt.

Netzkapazitäten schaffen

Neben den besagten Verordnungen müssen laut der Gründerin zudem die benötigten Netzkapazitäten geschaffen werden. „Die Netzkapazitäten und die damit einhergehenden Baukapazitäten werden in den nächsten ein bis zwei Jahren die Engpässe“, so Daniel. Zudem braucht es in der Bevölkerung auch noch einer Menge an Aufklärungsarbeit, was insbesondere die Energiegemeinschaften angeht. Hier gibt es beispielsweise noch Fragen zu klären, wo sich welche Größe einer Anlage rechnet.

In Bezug auf das Ziel, elf Terawattstunden mittels Photovoltaik zu gewinnen, meint Daniel: „Die elf Terawattstunden aus der Solarenergie sind schaffbar, wenn wir das selbe Tempo wie Deutschland in den 2000er Jahren an den Tag legen“. Wichtig sei allerdings, dass dafür die nötigen Arbeitskräfte und Rahmenbedingungen vorhanden sind. „Wir sehen, dass der Markt für PV-Anlagen exponentiell wächst, sofern er nicht gedeckelt wird, was bis lang der Fall war“, so Daniel.

Aufklärungsarbeit leisten

„Wir sehen in den Energiegemeinschaften einen echten Motor für den Ausbau der erneuerbaren Energien“, so Peter Gönitzer und Lorena Skiljan von der NobileGroup. Mit elene haben die beiden Gründer eine Plattform entwickelt, die für Interessenten an Energiegemeinschaften das nötige Werkzeug bereitstellt – mehr über die Plattform und das Geschäftsmodell könnt ihr hier lesen.

Ähnlich wie Daniel sieht auch Skiljan in Bezug auf die Aufklärung in der Bevölkerung noch großen Aufholbedarf. „Viele Menschen beschäftigen sich oftmals nur einmal im Jahr mit ihrem Stromverbrauch, nämlich, dann wenn die Jahresabrechnung zu zahlen ist“, so die Gründerin. Um dies zu ändern, bedarf es in den nächsten Monaten und Jahren eine Menge an Kommunikation, damit das Thema greifbarer wird. Mit der Plattform elene möchten die beiden Gründer nicht nur einen Teil dieser Übersetzungsarbeit leisten, sondern auch das nötige Know-How bieten.

Netzbetreiber müssen nun rasch handeln

Kritisch sehen Skiljan und Gönitzer hingegen die jüngsten Reaktionen der Netzbetreiber, die nun auf Übergangsfristen pochen, da zunächst die technischen Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Als Argument wird beispielsweise die Abrechnung mit den eigenen Systemen ins Spiel gebracht. „Hier muss ich sagen, dass die Netzbetreiber genügend Zeit hatten sich vorzubereiten“, so Gönitzer. Der Gründer plädiert dafür, dass sich jetzt die ganze Branche aufraffen muss, um die Energieversorgung in Österreich zu stärken „Dezentrale Energie heißt, dass wir Energie weniger weit transportieren müssen und die Netze dadurch stabiler werden. Das sollten im Endeffekt alle wollen, auch die Energieversorger“, so Gönitzer.


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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