11.08.2020

E-Tretroller und Corona: Es wird schlimmer, bevor es besser wird

Wie wirkt sich die Coronakrise auf den Markt für E-Tretroller aus? In einer aktuellen Studie wird eine Prognose gewagt.
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Voi Scooter - E-Roller
(c) Voi

Rund 500 Milliarden Dollar Marktvolumen weltweit bis 2030, rund eine Milliarde in Österreich: Das waren die Erwartungen, die man bei McKinsey vergangenen Sommer noch an den Markt für Mikromobilität – also an den Markt aus E-Tretrollern mit Anbietern wie Lime, Bird und Tier – stellte.

Dann kam Corona, und die Welt stand still.

Das Coronavirus hat weltweit Millionen Menschen betroffen, Unternehmen in den Ruin getrieben und die Weltwirtschaft in eine Krise gestürzt. Auch die Mikromobilität erlebte extreme Einbrüche bei Fahrgastzahlen und Umsatz: Seit Beginn der Coronakrise ging die Zahl der gefahrenen Personenkilometer weltweit um 50 bis 60 Prozent zurück.

In einer neu aufgelegten Studie hat McKinsey daher untersucht, wie sich der Markt kurz-, mittel und langfristig entwickeln wird.

Short term (2020-2022): Neues Konsumeverhalten

Das Konsumverhalten ändert sich rasch. Die Menschen treten längere Fahrten mit den Elektrorollern an, sie fahren damit zur Apotheke oder holen sich Speisen in Restaurants ab, um sie dann zuhause zu essen. Allgemein nimmt die Mobilität aber ab, die Menschen igeln sich ein – was auch nicht an den Anbietern vorbei geht: Viele kämpfen mit Schwierigkeiten, es kommt zur Konsolidierung.

Medium Term (2022-2025): Die neue Normalität

Es wird erwartet, dass es mittelfristig eine vollständige Erholung bei der Zahl der gefahrenen Personenkilometer geben wird. Die Mikromobilität wird in diesem Zeitraum das Niveau von vor der Krise erreichen.

Allerdings wird Mikromobilität nach der Krise in dieser „neuen Normalität“ anders aussehen. So könnten sich zum Beispiel die Durchschnittsdistanzen erhöhen: Menschen legen auch längere Strecken mit dem E-Tretroller zurück, weil sie hier ein geringeres Infektionsrisiko erwarten als zum Beispiel in öffentlichen Verkehrsmitteln. Außerdem könnte es eine Zunahme beim Privatbesitz für den täglichen Pendelverkehr geben.

Die Branchenkonsolidierung wird sich weiter beschleunigen.

Long Term (2025-2030): E-Tretroller geben Gas

Auf lange Sicht wird die Mikromobilität laut Studie letztenendes florieren, die Nutzungsbereitschaft wird steigen und es werden längere Distanzen gefahren. Ein Grund dafür ist, dass auch langfristig die Menschen ein Ansteckungsrisiko fürchten.

Ein anderer Grund ist ein politischer: Städte regulieren zunehmend den PKW-Besitz, wodurch dieser unattraktiver wird. Zugleich investieren die Städte in Fahrrad-Infrastruktur – wovon wiederum auch die E-Tretroller profitieren. Und schließlich sehen die Nutzer eventuell auch einen Vorteil in nachhaltigen und lärmreduzierenden Verkehrsmitteln, nachdem sie die Ruhe bereits während des Lockdowns erlebt haben, heißt es abschließend.

Lime: Marktteilnehmer widerspricht der Studie

Update: In Reaktion auf die vom brutkasten veröffentlichte McKinsey-Studie haben wir ein Gegenstatement des Marktteilnehmers Lime erhalten. Dort nimmt man die Marktlage sehr anders wahr als in der Studie beschrieben. In Wien habe Lime bereits beinahe das Niveau von vor der Krise erreicht, heißt es vom Unternehmen. Global sehe man bei Lime folgende Trends:

  • Längere E-Scooter-Fahrten – Ein Anstieg um 34% von 9,72 Minuten auf 13,1 Minuten
  • Weitere E-Scooter Fahrten – Ein Anstieg um 18% von 1,69 km auf 2,05 km
  • Die Lime-Kunden nutzen E-Scooter verstärkt für Freizeitfahrten und für Besorgungen – Lime verzeichnet 7% mehr Fahrten in diesem Anwendungsbereich

„Unsere aktuellen Erfahrungen seit der Reaktivierung unserer Flotte in Wien zeigen, dass der Bedarf nach individuellen Mobilitäsoptionen weiter steigt. Da viele Österreicher gerade wegen Corona gerade ihre Fortbewegung neu organisieren, haben wir eine super Chance, sie für unser Mikromobilitätsangebot und E-Scooter zu gewinnen,“ sagt Estuardo Escobar, General Manager bei Lime in Österreich: „Eine bessere Infrastruktur und der Ausbau der Fahrradwege trägt dazu bei, dass sich E-Scooter schneller, einfacher und sicherer durch die Stadt bewegen können.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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AI Summaries

E-Tretroller und Corona: Es wird schlimmer, bevor es besser wird

  • Auch die Mikromobilität erlebte extreme Einbrüche bei Fahrgastzahlen und Umsatz: Seit Beginn der Coronakrise ging die Zahl der gefahrenen Personenkilometer weltweit um 50 bis 60 Prozent zurück.
  • In einer neu aufgelegten Studie hat McKinsey daher untersucht, wie sich der Markt kurz-, mittel und langfristig entwickeln wird.
  • Die Menschen treten längere Fahrten mit den Elektrorollern an, sie fahren damit zur Apotheke oder holen sich Speisen in Restaurants ab, um sie dann zuhause zu essen.
  • Es wird erwartet, dass es mittelfristig eine vollständige Erholung bei der Zahl der gefahrenen Personenkilometer geben wird.
  • Allerdings wird Mikromobilität nach der Krise in dieser „neuen Normalität“ anders aussehen.
  • Auf lange Sicht wird die Mikromobilität laut Studie letztenendes florieren, die Nutzungsbereitschaft wird steigen und es werden längere Distanzen gefahren.

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