14.04.2025
INSOLVENZ

1,16 Mio. Euro Schulden: Steirer E-Scooter-Startup Max Mobility muss saniert werden

Das 2019 gegründete Startup betreibt eine E-Scooter-Flotte von rund 650 Stück. Die Insolvenz begründet Max Mobility mit Lieferschwierigkeiten und länger andauernden technischen Problemen.
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Max Mobility
Der Service wird unter anderem in Velden am Wörthersee angeboten | (c) Nicole Vogt

Wir schreiben das Jahr 2019. Das globale Wettrennen lauter gleichartiger E-Scooter-Verleih-Startups ist bereits in vollem Gange. Und im steirischen Fürstenfeld erblickt ein weiterer Player das Licht der Welt: Max Mobility (zunächst Max Motion).

E-Scooter-Verleih in der geografischen Nische

Dass man es nicht gleich mit Lime, Bird, Tier und Co aufnehmen kann, war wohl von Beginn an klar – das Startup wollte sich auch nicht über VC-Kapital finanzieren, wie der Gründer noch 2022 gegenüber brutkasten sagte. Max Mobility spielte daher nicht im Battle um Marktanteile in den Großstädten mit, sondern besetzte gleich zu Beginn die geografische Nische. Das Startup bot sein E-Scooter-Verleih-Service in Städten wie Wels, Klagenfurt, Villach, Fürstenfeld und Velden an. Seitdem kamen noch einige Städte in der Kategorie bzw. auch noch deutlich kleinere hinzu – die aktuell (mit Abstand) größte ist Linz. Zudem betreibt man ein Büro in Wien. Eine 2022 angekündigte Internationalisierung gab es bislang nicht. Die österreichweite Flotte umfasst insgesamt rund 650 E-Scooter.

1,16 Mio. Euro Schulden: Max Mobility beantragt Sanierung

Doch nun musste Max Mobility Insolvenz anmelden, wie aus einer Meldung des Alpenländischen Kreditorenverbands (AKV) hervorgeht. Eine Sanierung wurde beantragt, das Unternehmen soll also fortgeführt werden. 18 Dienstnehmer:innen sind betroffen – die meisten davon seien allerdings nur geringfügig beschäftigt, heißt es beim AKV.

Die Schulden betragen laut Aufstellung genau 1.156.882,89 Euro. 800.000 davon würden auf „diverse Darlehen“ entfallen, für die Nachrangigkeitserklärungen vorliegen sollen. Weitere 280.000 Euro der Verbindlichkeiten sind Bankkredite. Der Rest entfalle auf Dienstnehmer bzw. Steuern und Abgaben. „Die bestehenden Verbindlichkeiten resultieren im Wesentlichen aus der Finanzierung der Fahrzeuge sowie aus gewährten Darlehen des Gesellschafters sowie von ‚familiären Betrieben'“, heißt es beim AKV. Den Schulden stehen rund 172.000 Euro Aktiva gegenüber – im wesentlichen die Scooter-Flotte.

„Neueste Fahrzeuggeneration wurde nicht wie geplant während der Hauptsaison geliefert“

Begründet wird die Insolvenz seitens Max Mobility mit Lieferschwierigkeiten und länger andauernden technischen Problemen. So heißt es beim AKV: „Die neueste Fahrzeuggeneration wurde nicht wie geplant während der Hauptsaison, sondern erst im Winter geliefert (der Umsatzverlauf ist stark wetterabhängig, die Hauptumsätze werden im Frühjahr und vor allem während der Sommermonate generiert). Zudem wurde der Betrieb aufgrund technischer Probleme bei den GPS- Modulen der Fahrzeuge monatelang eingeschränkt.“ Dies habe einen wirtschaftlichen Schaden von rund 200.000 Euro verursacht.

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Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash
Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash

Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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