17.01.2023

E-Scooter: Paris wird über Verbot von Leih-Rollern abstimmen

Im März laufen die Lizenzen der drei in Paris zugelassenen Leih-E-Scooter-Betreiber aus. Bürgermeisterin Anne Hidalgo will darüber abstimmen lassen, ob neue Lizenzen vergeben werden.
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E-Scooter in Paris
(c) Adobe Stock / Marina - E-Scooter in Paris

Leih-E-Scooter sind in den vergangenen Jahren in den meisten Großstädten des Westens zum fixen Bestandteil des urbanen Verkehrs geworden. Doch wo es sie gibt, sorgen sie stets auch für Kontroversen. Die Städte sind daher um eine sinnvolle Regulierung bemüht – erst im Herbst beschloss etwa die Stadt Wien ein umfassendes neues Regel-Paket.

Nur drei Anbieter in Paris – und deren Lizenzen wackeln

Frankeichs Hauptstadt Paris fährt schon längere Zeit einen ziemlich restriktiven Kurs. Seit 2020 sind nur drei Leih-E-Scooter-Anbieter in der Stadt zugelassen: Lime (USA), Tier (Deutschland) und Dott (Niederlande). Sie haben damals eine Lizenz zum Betrieb von je 5000 Rollern erhalten – der brutkasten berichtete. Und diese läuft nun am 23. März aus. Doch ob neue Lizenzen vergeben werden, ist aktuell nicht klar.

Bürgermeisterin Hidalgo will E-Scooter-Abstimmung

Denn wie die Pariser Bürgermeisterin Anne Hidalgo nun in einem Interview mit der Zeitung Le Parisien sagte, will sie die Bürger:innen darüber abstimmen lassen, ob Leih-E-Scooter-Anbieter überhaupt weiterhin zugelassen werden sollen. „Wenn die Pariser:innen einen eigenen Roller besitzen wollen, ist das kein Problem. Aber mit Leih-Rollern haben wir ein echtes Problem. Sie sind nicht klimafreundlich und die Mitarbeiter:innen dieser Unternehmen werden nicht angemessen behandelt“, so Hidalgo.

„Es ist ein Kampf. Ich bin der Meinung, dass wir es beenden sollten.“

Sie wolle mit der Abstimmung, die Anfang April stattfinden soll, verstehen, was die Pariser:innen wollen. „Bei einer öffentlichen Anhörung im vergangenen Jahr hat das Thema sehr polarisiert. Es ist ein Kampf. Ich bin der Meinung, dass wir es beenden sollten. Aber ich werde das Votum der Pariser:innen respektieren, auch wenn sie es anders sehen, als ich“, sagt die Bürgermeisterin im Interview.

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5.139 Unternehmen mussten laut aktueller Hochrechnung des Kreditschutzverbands KSV1870 in den ersten drei Quartalen 2026 in Österreich Insolvenz anmelden. Das entspricht einem Plus von 0,4 Prozent zum gleichen Zeitraum im Vorjahr. Nach Jahren des deutlichen Anstiegs bedeutet das eine Stagnation auf hohem Niveau. Diese erwartet der Verband auch für das gesamte Jahr. Die Passiva sind wegen einer etwas geringeren Zahl an Großinsolvenzen in den ersten drei Quartalen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund sieben Prozent auf etwa sechs Milliarden Euro gesunken. Bei den Branchen – Handel vor Baugewerbe und Gastronomie – gab es „wenig Bewegung“.

„Kräftiger Aufschwung gegenwärtig nicht erkennbar“

Insgesamt gibt es seitens des KSV1870 weiter keine Entwarnung. Die schwache Konjunktur, die verhaltene Nachfrage und die hohen Kosten würden Betriebe weiterhin belasten, „ein kräftiger Aufschwung ist gegenwärtig nicht erkennbar“, heißt es vom Verband. „Wo Margen und finanzielle Reserven knapp sind, kann der anhaltende wirtschaftliche Druck schnell existenzbedrohend werden. Entsprechend hoch bleibt die Zahl der Betriebe, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können und den Weg in die Insolvenz antreten müssen“, kommentiert Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz.

Weiterer Zuwachs bei nicht eröffneten Fällen „alarmierend“

Mehr noch beschäftigt den Verband eine Entwicklung, die sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschärft hat, und vom KSV als „besorgniserregend“ eingestuft wird: ein massiver Zuwachs bei den nicht eröffneten Fällen. So ist die Zahl der eröffneten Unternehmensinsolvenzen im dritten Quartal gegenüber dem Vorjahreszeitraum sogar um 7,2 Prozent gesunken, die Zahl der mangels Masse nicht eröffneten Verfahren dagegen um nicht weniger als 12,6 Prozent gestiegen. Konkret war es laut KSV seit Jahresbeginn bei 2.204 Fällen, also ca. 43 Prozent aller Verfahren mangels Kostendeckung nicht möglich, diese einer geordneten Abwicklung zuzuführen.

„Dass es zwischen den eröffneten und abgewiesenen Fällen mittlerweile nur noch einen zahlenmäßig geringen Unterschied gibt, ist alarmierend. Das ist ein Umstand, den die Gläubiger massiv zu spüren bekommen, da sich in diesen Fällen ihre Verluste weiter erhöhen. Das kann auch für wirtschaftlich gesunde Unternehmen mittel- und langfristig zum Problem werden“, erläutert Götze.

KSV1870 sieht Betrugsbekämpfungsgesetz „zumindest punktuell“ als Auslöser

Die Gründe für die Dynamik laut KSV: Nicht nur werde immer häufiger mit der Insolvenzanmeldung zu lange gewartet, der Verband sieht die Entwicklung auch „zumindest punktuell“ als eine Folge des im Jänner 2026 beschlossenen Betrugsbekämpfungsgesetzes. „Denn infolgedessen ist es vielfach so, dass vor der Änderung der Gesetzeslage durchsetzbare Anfechtungsansprüche nun nicht mehr geltend gemacht werden können, die Zahl der Gläubigeranträge sinkt und auch die Quoten dementsprechend für die Gläubiger zurückgehen“, heißt es vom KSV. In diesem Zusammenhang seien – „wie bereits beim Gesetzesbeschluss seitens des KSV1870 vorausgesagt“ – Folgeinsolvenzen zu befürchten.

Der KSV1870 erwartet auch für das vierte Quartal keine Entschärfung der Insolvenzdynamik und auch keine Verbesserung bei den nicht eröffneten Fällen. „Angesichts dieser Faktenlage ist es höchst an der Zeit, eine gesetzliche Basis zu schaffen, wie mit den mangels Masse abgewiesenen Fällen zukünftig umzugehen ist. Andernfalls wird sich der gesamtwirtschaftliche Schaden weiter erhöhen“, meint Götze.

Deutliches Statement zur Insolvenz-Entgelt-Fonds-Diskussion

Der Verband äußert sich zudem zur Diskussion rund um eine Finanzierungslücke beim Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF). „Aus Sicht des KSV1870 ist dabei ein Punkt wesentlich: Aufgrund der Tatsache, dass sich Österreichs Unternehmen seit einigen Jahren mit massiven wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sehen, ist eine automatische Anhebung der Dienstgeberbeiträge keine Option“, heißt es dazu. Götze kommentiert: „Dadurch würden die Betriebe finanziell zusätzlich belastet werden, was angesichts der derzeitigen Situation nicht erstrebenswert sein kann.“ Wichtig in der Diskussion sei jedenfalls, „nicht nur den Bedarf für das Jahr 2027 zu bewerten, sondern langfristig zu denken und sowohl die Interessen der Arbeitgeber wie auch jene der Arbeitnehmer zu berücksichtigen“, so der Verband abschließend.

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