19.12.2019

Diese neuen Regeln gelten für E-Roller in Wien ab April 2020

Aufgrund diverser Beschwerden hat die Stadt Wien nun neue Regeln für E-Roller erlassen, die ab Sommer 2020 in Österreichs Bundeshauptstadt gelten. Dabei geht es unter anderem um die Verteilung der Roller in der Stadt und das Abstellen auf Gehsteigen.
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E-Scooter: Diese Verkehrsregeln gelten ab 1. Juni 2019
(c) Dominik Perlaki / der brutkasten: E-Scooter am Gehsteig vor dem Wiener weXelerate

Sie haben im vergangenen Jahr wohl mehr polarisiert als kaum ein anderes Verkehrsmitte: Die E-Roller von Anbietern wie Lime, Circ, Hive, Tier und Bird. „Auf der einen Seite habe ich vollstes Verständnis für den Unmut, den falsch oder behindernd abgestellte Leih-E-Scooter oder eine schlechte Versorgungslage in den Außenbezirken auslösen. Andererseits möchte ich die Scooter auch nicht verbieten, da sie für viele Wienerinnen und Wiener als Ergänzung für Öffis, Rad oder Auto dienen“, sagt etwa  Birgit Hebein, Vizebürgermeisterin und Verkehrsstadträtin der Stadt Wien über die Roller.

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Eine Evaluierung der Stadt Wien zeigte, dass die E-Roller sehr wohl für Unmut in der Wiener Bevölkerung sorgen: Im Zeitraum Oktober 2018 bis August 2019 wurden seitens der Polizei 1.559 Amtshandlungen in Bezug auf E-Scooter (594 Organmandate, 513 Anzeigen, 398 Abmahnungen, 60 Unfälle mit Personenschaden, sieben Unfälle mit Sachschaden, 32 sonstige Interventionen) registriert. Aus der Bevölkerung gab es 1.015 Beschwerden über verschiedene Kanäle der Stadt Wien. Die Gründe waren allgemeine Beschwerden, Beschwerden über unrichtige Abstellung und unrichtige Nutzung.

Video: Das sagen Wienerinnen und Wiener über die E-Roller

 

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Wir haben uns umgehört, wie die Bevölkerung zum „E-Scooter Hype“ steht! Was ist deine Meinung? #scooter #lime #circ #vienna #future #business #entrepreneur

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Neue Regeln für E-Roller in Wien ab 2020

Daher hat die Stadt Wien nun „Sofortmaßnahmen“ erarbeitet, die in Wien für den Start der Saison im April 2020 geplant sind:

  1. Abstellen nur auf breiten Gehsteigen: Das Abstellen der E-Scooter ist zukünftig nur auf Gehsteigen, die mindestens 4 Meter breit sind, erlaubt; abgestellt werden muss am fahrbahnseitigen Gehsteigrand.
  2. Ausgewogene Verteilung über das Stadtgebiet: Es dürfen max. 500 E-Scooter pro Anbieter (= ein Drittel der Höchstmenge) je im 1. Bezirk, in den Bezirken 2 bis 9 und 20 sowie in den Bezirken außerhalb des Gürtels (inkl. Donaustadt und Floridsdorf) positioniert werden.
  3. Kürzere Reaktionsfristen für Anbieter: Das Entfernen bzw. Umstellen vorschriftswidrig abgestellter E-Scooter muss künftig innerhalb von zwei Stunden (werktags von 6 bis 18 Uhr) bzw. sechs Stunden zur sonstigen Zeit erfolgen. Bisher waren vier bzw. zwölf Stunden Zeit.
  4. Pilotbezirk Neubau mit fixen Abstellflächen: Mittels Markierung sollen eigene Abstellflächen gekennzeichnet und laufend evaluiert werden. Hier gibt es internationale Erfahrung. Gegebenenfalls kann auch ‚geo-fencing‘ (durch GPS definierte Abstellflächen, in denen die Miete beendet werden kann) herangezogen werden, soweit das technisch bereits möglich ist.
  5. Regeln in der App: Verpflichtung der Betreiber, dass in der App das korrekte NutzerInnenverhalten detaillierter und deutlicher dargestellt wird. Dazu zählen unter anderem das Verbot, Scooter auf Gehsteigen unter 4 Meter Breite abzustellen, Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen, Handzeichen, Fahrverbot auf Gehsteigen.
  6. Keine nächtliche Lärmbelästigung: Scooter dürfen nicht mehr durch akustische Ortungssignale getrackt werden.
  7. Verpflichtende Sperrgebiete (z.B. Märkte, Spitäler, Wien Marathon), die in der App dargestellt werden und in denen die Leih-E-Scooter weder gefahren noch abgestellt werden dürfen.
  8. Automatische Geschwindigkeitsbeschränkungen: Verpflichtende elektronische Geschwindigkeitsbeschränkung in bestimmten Bereichen wie Begegnungszonen oder in jenen Fußgängerzonen, in denen das Befahren durch E-Scooter erlaubt ist.
  9. Auf Wunsch der Polizei werden Sammelanzeigen bei Diebstahlmeldungen ermöglicht.

Zudem ist für 2020 die „Konzessionierung des Leih-E-Scooter-Marktes“ geplant: Im Laufe des ersten Halbjahres 2020 soll eine Ausschreibung für den Betrieb von Leih-E-Scootern ausgearbeitet werden. Den laut Hebein ist es „wichtig, dass die Stadt gewisse Qualitätskriterien festlegt, anhand derer transparent und fair entschieden wird, welche Betreiber in Wien aktiv sein dürfen.“ So könne man „ab der Saison 2021 eine ausgewogene und den Bedürfnissen der Wienerinnen und Wiener entsprechende Mobilitätsalternative garantieren.“

Entsprechend der im Jahr 2018 verabschiedeten ortspolizeilichen Verordnung für die Begrenzung der Höchstzahl auf 1.500 Stück müssen die E-Scooter von der Behörde markiert werden. Es sind ca. 9.000 derartige Fahrzeuge markiert. In Wien sind gegenwärtig zehn Anbieter von Leih-E-Scootern akkreditiert.

So reagieren die Anbieter auf die neuen Roller-Regeln in Wien

In einer ersten Reaktion heißt es seitens des Anbieters Bird, dass man sich über das große Interesse der Wiener Bevölkerung an dem Roller-Angebot freue – zugleich sei man sich aber bewusst, „dass es für manche Fragestellungen noch Antworten braucht“. man trete hier „proaktiv für sinnvolle Regulierung ein“, von der alle Wienerinnen und Wiener profitieren. Hierzu stehe man auch im laufenden Kontakt mit der Stadt Wien. „Das Ziel aller Regulierungsmaßnahmen muss dabei eine nachhaltige Verkehrswende weg vom privaten Pkw und die Förderung nachhaltigerer Mobilitätsformen in Wien sein“, heißt es vom Unternehmen.

Grundsätzlich sehen man es als eine „völlig normale Entwicklung für eine so junge und schnelle Industrie, dass die Regulierung zunimmt und es offene Fragen gibt, die sich mit dieser Entwicklung klären“. Das sehe man auch in anderen europäischen Städten: „Wichtig für uns ist dabei, dass die neuen Regeln nachhaltigere Mobilitätsformen wie Fahrradfahren und E-Scooter-Sharing stärken und so die Mobilität für die Bürger*innen verbessern. Wir werden die Regulierungsvorschläge nun auf ihre Umsetzbarkeit prüfen und dazu in den Austausch mit der Stadt Wien gehen.“

Klare Parkregelungen sieht man bei Bird grundsätzlich als positiv, „wenn sie für Nutzer*innen klar und einfach umzusetzen sind und ihre Mobilität nicht unnötig erschweren“, heißt es abschließend: „Die Tendenz, Autoparkplätze aufzugeben und dafür Parkplätze für E-Scooter und Fahrräder zu schaffen, begrüßen wir.“ Wenn es zu einer Ausschreibung kommt, werde Bird daran teilnehmen.

Teilnahme an der Ausschreibung für Roller

„Wir freuen uns über die neuen Regeln und stimmen der Vizebürgermeisterin und der Bürgermeister in alle Punkten zu“, heißt es wiederum vom Anbieter Hyve: „Die meisten Punkte haben wir, sowie die meisten anderen Betreiber bereits umgesetzt.“ Die Ausschreibung sei ein wichtiger Schritt – Hyve habe erst letzte Woche eine Ausschreibung in Turin gewonnen. „Wir sehen das als wichtigen Schritt um die Qualität der gebotenen Services in Wien langfristig zu erhöhen“, heißt es abschließend bezüglich der Ausschreibung.

„Wir werden uns mit Sicherheit an der geplanten Ausschreibung beteiligen“, heißt es auch vom Anbieter Tier: „Wir haben das seit jeher auch sehr offen kommuniziert und halten es für den wichtigsten Schritt und die richtige Entscheidung der Stadt. Auf Basis der bisherigen Gespräche können wir davon ausgehen, dass es eine qualitative Ausschreibung nach vernünftigen Gesichtspunkten geben wird. Gerade bei den Themen Nachhaltigkeit und Logistik sind wir sehr gut aufgestellt und entsprechend optimistisch.“

Ansonsten evaluiert man bei Tier die bisherigen Punkte. Mit Detailfragen, insbesondere einer Bitte mit konkreten Empfehlungen für Parkalternativen, werde man sich an die Stadt wenden, heißt es weiter: „Viele der anderen Punkte decken wir schon jetzt ab und freuen uns, wenn die Stadt hinkünftig noch genauer kontrolliert und die Unterschiede zwischen den Anbietern evaluiert.“

Roller-Parkplätze als „incentivierte Abstellflächen“

„Die Umsetzung der Maßnahmen stellt für das Betriebsmodell von Circ lediglich marginale Veränderungen dar. Dabei sind Circ das Einhalten von Richtlinien beim Abstellen der E-Scooter, die Definition fixer Abstellflächen sowie eine Ausschreibung für E-Scooter Anbieter besondere Anliegen“, heißt es auch seitens Circ. Die geplanten Roller-Parkplätze wird Circ  in Form von „Incentivierten Abstellflächen“ definieren und deren Nutzung durch spezielle Anreize fördern: „So kann eine Zone via Geofencing festgelegt und NutzerInnen finanzielle Anreize geboten werden, E-Scooter dort zu parken. Circ hat diese Funktion als einziger Anbieter bereits erfolgreich in Linz implementiert, um so aktiv auf E-Scooter Abstellflächen hinzuweisen“, heißt es seitens Circ.

Außerdem äußert sich auch Circ zum Thema Ausschreibung. „Eine Ausschreibung halten wir für den richtigen Weg. Unsere Erfahrung zeigt, dass eine Begrenzung der Anzahl an E-Scooter Sharing-Anbietern in Städten notwendig ist, um die Sicherheit der NutzerInnen sowie Ordnung auf den Straßen zu gewährleisten. In Wien zeigen sich momentan die negativen Auswirkungen von unbegrenzten E-Scooter Anbietern, in Kombination mit einer begrenzten E-Scooter Anzahl pro Anbieter. Als Anbieter mit Sitz in Österreich, festangestellten und geschulten MitarbeiterInnen, einer einzigartigen Software sowie unserem neuen E-Scooter-Modell mit austauschbaren Batterien, sind wir fest davon überzeugt, auf die bevorstehende Ausschreibung gut vorbereitet zu sein“, so Philipp Szep, General Manager Österreich.

E-Roller und Umweltbelastung

Darüber hinaus betrachtet Circ die Umweltbelastung der E-Scooter Anbieter als wesentliches Kriterium für eine Ausschreibung. Um die Umweltbelastung zu minimieren, sind E-Scooter Anbieter angehalten, sich zu einem umfassenden „After-Life-Prozess“ ihrer E-Scooter zu verpflichten. Zur nachhaltigeren Gestaltung des operativen Prozesses sollten alle Modelle der E-Scooter Anbieter ab Sommer 2020 über austauschbare Batterien verfügen. Der dadurch ermöglichte und direkt auf der Straße durchgeführte Austausch der Batterien hat zur Folge, dass ein Großteil der Logistik mit Cargo-Bikes – anstatt mit Diesel betriebenen Autos – durchgeführt werden kann, heißt es seitens Circs: Circ habe in Linz bereits E-Scooter mit austauschbaren Batterien in Betrieb und werde dieses Konzept zukünftig auch in Wien implementieren.

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Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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